Mit Qualitätsausweis

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Hintergrund der Einführung des Passes sind immer wieder auftretende Qualitätsprobleme bei Komponenten oder bei der Planung und Installation von Photovoltaikanlagen. „Hier möchten wir mit dem Anlagenpass gegensteuern“, sagt Initiator Gerhard Stryi-Hipp, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Und das geht folgendermaßen: Die Installateure oder Anlagenverkäufer registrieren sich bei der Qualitätsgemeinschaft Photovoltaik von BSW-Solar und Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und sichern zu, künftig für alle ihre PV-Anlagen den Pass auszustellen und dem Kunden zu übergeben. Daraufhin bekommen sie eine Registriermarke sowie die Formulare zugeschickt, die alle relevanten Anlagendaten abfragen. Die Betriebe füllen die Formulare aus, stellen den Pass selbst aus, unterschreiben ihn und kleben die Siegelmarke mit der Registriernummer auf. Damit bestätigen sie bei der Übergabe der fertigen Anlage gegenüber dem Kunden, dass die Angaben des Passes zutreffen und die Anlage einwandfrei funktioniert. Kommt es zu Problemen, kann sich der Kunde darauf berufen.

Kontrollen oder eine Zertifizierung wie beim weiter gehenden RAL-Güteschutz sind allerdings nicht vorgesehen.

Freiwillige Angaben zum Ertrag

An den Anforderungen und der Form des Passes hat sich seit seiner ersten Vorstellung im März 2008 nichts Wesentliches geändert. Die Initiatoren, BSW-Solar und ZVEH, hatten ihn in einer Kommentierungsphase zur Diskussion gestellt. Etwas überarbeitet wurde das Deckblatt, das nun übersichtlicher gestaltet ist. Zudem enthält es noch einige zusätzliche Angaben wie die Registriernummer des Betriebes, Angaben zur Leistungstoleranz der Module sowie den Zählerstand des Einspeise-Stromzählers bei der Übergabe. Beibehalten wurde die Angabe zum erwarteten Stromertrag der Anlage. Im Frühjahr war noch unklar, ob dies rechtlich einwandfrei ist, „doch unsere Juristen gaben uns mittlerweile das Okay“, sagt Gerhard Stryi-Hipp. Verwiesen wird jedoch im Kleingedruckten darauf, dass dies eine unverbindliche Prognose ist. Alternativ kann der auch Installateur ankreuzen, dass keine Prognose erstellt wurde.

Hersteller sollen mitziehen

Komplett ist der Pass aber erst, wenn Anhänge ausgefüllt und Prüfprotokolle und andere Dokumente beigelegt sind. Dies war im Frühjahr auf Kritik etlicher Installateure und Händler gestoßen, die einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand kritisierten. „Ohne eine gewisse Standardisierung geht es nicht, der Auf

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Angaben im Anlagenpass

Der Pass beinhaltet die Beschreibung der PV-Anlage mit allen relevanten Anlagendaten. Verlangt wird

• eine Beschreibung der Komponenten,

• Informationen zu Planung und Installation,

• ein Messprotokoll der vor der Übergabe durchgeführten Abnahmeprüfung für die installierte Anlage,

• Dokumente wie Datenblätter, Benutzerinformationen, Zertifikate, Garantieerklärungen.

Vollständig ist der Pass erst mit einer aufgeklebten Siegelmarke mit der Registriernummer des Betriebes.

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