Kurz vor der Verabschiedung im Nationalrat kam es noch zu wesentlichen Änderungen im Gesetz. So ist nun für neue Photovoltaik-Anlagen eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent vorgesehen. Netznutzungsentgelte in Höhe von 0,05 Cent pro Kilowattstunde wird es ab 2027 für alle neuen und bestehenden Photovoltaik-Anlagen ab 20 Kilowatt netzwirksamer Leistung geben.
Im Kern wird die bestehende Anreizregulierung für alle Gasnetzbetreiber und die Verteilernetzbetreiber Strom über 2027 hinaus fortgeführt. Es gibt jedoch einige neue Komponenten, die ergänzt werden. Bis Ende Januar 2026 werden die Vorschläge jetzt noch einmal konsultiert.
Interview: In der Vergangenheit gab es oft Diskussionen, ob Netzbetreiber im Zuge des Redispatch auch den Eigenverbrauch von Photovoltaik-Anlagen abregeln dürfen. Mit der jüngsten EnWG-Novelle erfolgte dazu nochmals eine Klarstellung, wie der CSU-Bundestagsabgeordnete Christian Moser erklärt. Ob dies auch von den Netzbetreibern entsprechend wahrgenommen wird, bleibt abzuwarten.
Der Freistaat hat für neue Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen nun eine eigene Beteiligungsregelung verabschiedet, die allerdings nur für EEG-geförderte Anlagen gilt. Es sind Direktzahlungen an die Kommune möglich, aber auch individuelle Modelle.
Drei zentrale Handlungsfelder sehen die Experten für die kommenden Jahre. Dazu gehört das Marktdesign so anzupassen, dass es den Anforderungen eines mehrheitlich erneuerbaren Stromsystems gerecht wird. Zudem braucht Deutschland Strategien für stoffliche Energieträger und konsistente Maßnahmen zur Förderung der Energiewende.
Vereine und andere Körperschaften dürfen künftig Photovoltaik- und andere Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben, ohne die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit zu gefährden. Einschränkungen bleiben aber bestehen.
Nach einem aktuellen Entwurf des Geothermiebeschleunigungsgesetzes könnte die Privilegierung nur für Co-Location-Batteriespeicher sowie Stand-alone-Speicher ab 4 Megawatt in bis zu 200 Meter Entfernung von Umspannwerken und großen Kraftwerken gelten. Bayern warnt vor entstehenden Flächenkonkurrenzen. Der Bundestag stimmte den Einschränkungen nun zu.
Der Verband kritisiert den Haushalt 2026 wegen Fehlallokationen bei Elektromobilität, Industriestrompreis, Wärmenetzen und besonders beim Wasserstoff. Passend dazu fordert eine Studie hier für ganz Europa mehr Tempo und einen konsistenten Windkraft- und Photovoltaik-Ausbau.
Der Bonus gilt für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt, die im Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis zum 31. März mehr als 500 Kilowattstunden pro installiertem Kilowatt Solarstrom erzeugen. Der Bundesrat hat außerdem das Ziel für die Stromerzeugung aus Photovoltaik bis 2030 auf 18,7 Terawattstunden angehoben.
Nach drei Quartalen liegt die Gesamtleistung der neu installierten Photovoltaik-Anlagen in dem Land bei rund einem Gigawatt. Notwendig wären zwei Gigawatt pro Jahr, um die Klimaziele zu erreichen. PV Austria fordert von der Politik daher Vernunft und Verlässlichkeit.