Die Forderungen der eigenen Expertenkommission, aber auch des Verbands der europäischen Stromnetzbetreiber werden lauter, Deutschland in mehrere Stromgebotszonen aufzuteilen. Die Bundesregierung stemmt sich dagegen – nun mit einem eigenen Aktionsplan, den sie der Europäischen Kommission übermittelt hat.
Bei der Ausschreibung des transitorischen FerX-Programms mit sogenannten „Anti-China“-Kriterien in Italien haben nur zwei der bezuschlagten Photovoltaik-Anlagen eine Leistung von mehr als 100 Megawatt. Insgesamt erreichen die 88 erfolgreichen Projekte eine Leistung von 1,115 Gigawatt, wie die Auswertung des italienischen Energieversorgers Gestore dei servizi energetici zeigt.
Kurz vor der Verabschiedung im Nationalrat kam es noch zu wesentlichen Änderungen im Gesetz. So ist nun für neue Photovoltaik-Anlagen eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent vorgesehen. Netznutzungsentgelte in Höhe von 0,05 Cent pro Kilowattstunde wird es ab 2027 für alle neuen und bestehenden Photovoltaik-Anlagen ab 20 Kilowatt netzwirksamer Leistung geben.
Im Kern wird die bestehende Anreizregulierung für alle Gasnetzbetreiber und die Verteilernetzbetreiber Strom über 2027 hinaus fortgeführt. Es gibt jedoch einige neue Komponenten, die ergänzt werden. Bis Ende Januar 2026 werden die Vorschläge jetzt noch einmal konsultiert.
Interview: In der Vergangenheit gab es oft Diskussionen, ob Netzbetreiber im Zuge des Redispatch auch den Eigenverbrauch von Photovoltaik-Anlagen abregeln dürfen. Mit der jüngsten EnWG-Novelle erfolgte dazu nochmals eine Klarstellung, wie der CSU-Bundestagsabgeordnete Christian Moser erklärt. Ob dies auch von den Netzbetreibern entsprechend wahrgenommen wird, bleibt abzuwarten.
Der Freistaat hat für neue Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen nun eine eigene Beteiligungsregelung verabschiedet, die allerdings nur für EEG-geförderte Anlagen gilt. Es sind Direktzahlungen an die Kommune möglich, aber auch individuelle Modelle.
Drei zentrale Handlungsfelder sehen die Experten für die kommenden Jahre. Dazu gehört das Marktdesign so anzupassen, dass es den Anforderungen eines mehrheitlich erneuerbaren Stromsystems gerecht wird. Zudem braucht Deutschland Strategien für stoffliche Energieträger und konsistente Maßnahmen zur Förderung der Energiewende.
Vereine und andere Körperschaften dürfen künftig Photovoltaik- und andere Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben, ohne die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit zu gefährden. Einschränkungen bleiben aber bestehen.
Nach einem aktuellen Entwurf des Geothermiebeschleunigungsgesetzes könnte die Privilegierung nur für Co-Location-Batteriespeicher sowie Stand-alone-Speicher ab 4 Megawatt in bis zu 200 Meter Entfernung von Umspannwerken und großen Kraftwerken gelten. Bayern warnt vor entstehenden Flächenkonkurrenzen. Der Bundestag stimmte den Einschränkungen nun zu.
Der Verband kritisiert den Haushalt 2026 wegen Fehlallokationen bei Elektromobilität, Industriestrompreis, Wärmenetzen und besonders beim Wasserstoff. Passend dazu fordert eine Studie hier für ganz Europa mehr Tempo und einen konsistenten Windkraft- und Photovoltaik-Ausbau.