Photovoltaik-Handelsstreit: EU-Kommission will Undertaking verlängern und Mindestimportpreise senken

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Die EU-Kommission veröffentlichte nun ihre vorläufige Entscheidung in der Auslaufprüfung des Undertakings, das Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen für in China gefertigte kristalline Solarmodule und Solarzellen vorschreibt. Brüssel plädiert nach Abwägung der Faktoren für eine Beibehaltung der seit Dezember 2013 geltenden Vereinbarung mit den chinesischen Photovoltaik-Herstellern. Die Verlängerung solle für zwei weitere Jahre erfolgen, wie aus dem pv magazine vorliegenden Dokument hervorgeht. Die EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass ohne Fortsetzung der Maßnahmen die Gefahr bestehe, dass Dumping fortgesetzt und die europäische Solarindustrie weiterhin geschädigt werde. Nach Ansicht von Brüssel haben die Maßnahmen keinen Einfluss auf die künftige Photovoltaik-Nachfrage. Die Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen sollten dabei sowohl für Solarmodule als auch Solarzellen fortgesetzt werden. Die EU-Kommission kündigt zudem an, dass eine Zwischenprüfung zur Form der Maßnahmen und den damit verbundenen Anpassungsmechansimen einleiten wolle.

Ab Januar 2017 wird es bereits neue Mindestimportpreise für in China gefertigte kristalline Solarzellen und Solarmodule geben. Aus einem Dokument der für die Überwachung des Undertakings zuständigen chinesischen Handelskammer CCCME an die Photovoltaik-Hersteller geht hervor, dass die Mindestimportpreise für Solarmodule von derzeit 56 auf 46 Cent pro Watt im ersten Quartal 2017 sinken. Der Mindestimportpreis für kristalline Solarzellen aus China liege dann bei 23 Cent pro Watt. Ein Großteil der derzeit führenden chinesischen Photovoltaik-Hersteller hat sich mittlerweile aus dem Undertaking zurückgezogen und will den europäischen Markt mit Produkten aus seinen Fabriken außerhalb Chinas beliefen. Zugleich schloss die EU Kommission eine Vielzahl chinesischer Photovoltaik-Hersteller wegen schwerwiegender Verstöße aus der Vereinbarung aus. Alle diese Unternehmen müssen bei Einfuhren in China gefertigter Waren nun die Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle von rund 50 Prozent zahlen.

Die Reaktion auf die vorläufige Entscheidung bei der Auslaufprüfung des Undertakings fielen je nach Interessenlage aus. Die Vereinigung EU Prosun, die den Antrag für die vor gut einem Jahr eröffnete Auslaufprüfung bei der EU-Kommission gestellt hat, zeigte sich über das Zwischenergebnis erfreut. Bei der Abwägung aller Argumente habe die EU-Kommission in ihrem 159 Seiten-Dokument „sehr starke Argumente für die Ausdehnung der Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnehmen geliefert“. So sehe Brüssel den Zusammenhang zwischen dem schwächelnden europäischen Photovoltaik-Markt und den politischen Entscheidungen wie die Kürzungen der Solarförderungen oder restriktiven Ausschreibungsvolumen in den Mitgliedsstaaten. Die seit 2013 geltenden Importzölle für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller stünden dagegen offensichtlich nicht im direkten Zusammenhang mit der rückläufigen Nachfrage in Europa, heißt es bei EU Prosun weiter. Daher gehe die EU-Kommission auch nicht davon aus, dass ein Ende des Undertakings zu einem signifikanten Wachstum bei Photovoltaik-Anlagen führen würde oder sich so die Klimaschutzziele schneller erreichen ließen.

„Die EU-Kommission hat festgestellt, dass China immer noch einer gigantisch staatlich finanzierten Überkapazitäten festhält, was zu Preisen unter angemessenen Produktionskosten und einem enormen Angebot an wettbewerbswidrigen Dumpingexporten führt“, erklärt Milan Nitzschke, Präsident von EU Prosun, auf Anfrage von pv magazine. „Wenn die Maßnahmen nicht verlängert würden, würde dies sofort das Risiko bedeuten, dass tausende Jobs, Investitionen und Know-how im Schlüsselsektor der Photovoltaik-Herstellung verloren gehen.“ Chinesisches Dumping sei eine Gefahr für die Führungsrolle europäischer Photovoltaik-Hersteller, wenn es um die Qualität, Langlebigkeit und Effizienz von Solarzellen und Solarmodulen gehe, so Nitzschke weiter.

Bei der Vereinigungen Solarpower Europe und SAFE, die in den vergangenen Monaten immer wieder für ein Auslaufen der Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen gegen die chinesischen Photovoltaik-Hersteller gekämpft hatten, zeigte man sich hingegen enttäuscht. „Wir glauben nicht, dass dies der richtige Ansatz für das Wachstum des nachhaltigen Solarsektors in Europa ist“, erklärte Oliver Schäfer, Präsident von Solarpower Europe. Der Verband wolle sich zur Beseitigung einiger genannter Ungenauigkeiten an die Mitgliedsstaaten wenden. Eine von Amts wegen eingeleitete Zwischenprüfung zum Mindestimportpreis-Mechanismus allein sei nicht ausreichend in dieser Angelegenheit mit europäischer Tragweite, so Schäfer weiter. Solarpower Europe-CEO James Watson hofft auf die Unterstützung der EU-Staaten, die Handelsbeschränkungen doch noch zu beseitigen.

Die Vereinigung SAFE sprach von einer „fatalen Entscheidung im Modulstreit“. Sie hofft nun ebenfalls noch auf die Mitgliedsstaaten und den Einfluss der Bundesregierung. „Uns leuchtet nicht ein, warum die Kommission die massiven Nachteile vieler europäischer Unternehmen entlang der solaren Wertschöpfungskette ignoriert hat. Stattdessen baut sie einen Schutzzaun für eine Handvoll nennenswerter Modulproduzenten. Das ist absurd und steht im Widerspruch zur klaren Mehrheitsmeinung in Branche und Politik“, erklärte SAFE-Sprecher Holger Krawinkel. Die Entscheidung Brüssels stünde im Widerspruch zum gerade vorgelegten Winterpaket, wonach Europa Vorreiter bei erneuerbaren Energien sein soll. „Mit einer solchen Klientelpolitik ist das nicht erreichbar, und es ist Gift für die vielen innovativen Systemlösungen, die von der Solarbranche und Energiewirtschaft in den vergangenen Jahren entwickelt wurden. Wir setzen nun darauf, dass die Mitgliedstaaten massiv bei der Kommission intervenieren und sich insbesondere die deutsche Regierung im Rahmen der anstehenden Verhandlung für ein Ende der Maßnahmen einsetzt“, so Krawinkel weiter. SAFE sehe die Gefahr, dass mit einer Verlängerung des Undertakings der europäische Photovoltaik-Markt weiter ausgebremst und vom Weltmarkt abgekoppelt werde.

Die Argumentation der Gegenseite, dass Europa wegen der Mindestimportpreise über ein künstlich hohes Preisniveau für Photovoltaik-Anlagen verfügt, teilt man bei EU Prosun nicht. „Das Gegenteil ist der Fall. Derzeit sehen wir Rekord-Niedrigpreise“, so Nitzschke weiter. Der durchschnittliche Modulpreis sei seit Januar um etwa 20 Prozent gesunken und auch der Mindestimportpreis werde nun um 18 Prozent ab Januar reduziert. Der EU Prosun-Präsident verweist auf das stetig sinkende Preisniveau bei den Photovoltaik-Ausschreibungen in Deutschland. Bei der letzten Runde im Dezember sei der Durchschnittszuschlagswert auf unter 7 Cent pro Kilowattstunde gesunken. „In keinem anderen geografischen Gebiet – vergleichbar mit Europas Sonneneinstrahlung und Klima – sind so niedrige Photovoltaik-Preise bislang erreicht worden“, sagt Nitzschke. Diejenigen, die weiterhin unaufhörlich im Sinne des Dumpings Forderungen stellten und die Mythen von hohen Preisen für Photovoltaik wiederholten, schädigten der gesamten Industrie und ihrem Ansehen.

Zur angekündigten Zwischenprüfung des Mindestimportpreis-Mechanismus erklärt Matthias Taft, Vorsitzender der Geschäftsführung bei Baywa re und SAFE-Mitglied: „Zur Schadensbegrenzung ist jetzt das Einleiten eines Interim Reviews durch die EU-Kommission notwendig. Ziel muss sein, den derzeit völlig unrealistischen Mindestimportpreis sehr deutlich zu verringern.“ Bei IBC Solar – ebenfalls Mitglied bei SAFE – hofft man nun auf die Bundesregierung. Ich erwarte, dass im jetzt anstehenden Konsultationsverfahren das Bundeskanzleramt dafür sorgt, dass dem Protektionismus ein Riegel vorgeschoben wird. Der endgültige Beschluss der EU muss die Zölle sofort beenden“, so IBC-Solar-Vorstandschef Udo Möhrstedt.

Bis zum 6. Januar haben die mehr als 120 Verbände und Unternehmen, die sich für die Auslaufprüfung als interessierte Partei registriert haben, Zeit, um die Untersuchungsergebnisse zu kommentieren. Bis Anfang März müssen die EU-Kommission und der Rat der EU dann ihre endgültige Entscheidung zur Auslaufprüfung verkünden. Nach Angaben von SAFE müssen die Mitgliedsstaaten den Empfehlungen der EU-Kommission nicht unbedingt folgen. (Sandra Enkhardt)

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