Keine Smart Meter für kleine Anlagen und Verbraucher

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Digitale Mess- und Steuerungsverfahren sollen künftig dazu beitragen, das schwankende Angebot aus erneuerbaren Energien und die Nachfrage besser auszubalancieren. Das sieht der Koalitionsvertrag vor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat jetzt dieEckpunkte für das Verordnungspaket „Intelligente Netze“ veröffentlicht, das die Koalitionsvereinbarung umsetzen und verbindliche Vorgaben für den künftigen Einsatz von Smart Metern enthalten soll. „Auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse des BMWi sollen intelligente Messsysteme nur dort verpflichtend eingebaut werden, wo sie zu Kosteneinsparungen führen“, heißt es im Ministerium. Konkret bedeutet das, dass Haushalte mit weniger als 6000 Kilowattstunden Stromverbrauch pro Jahr grundsätzlich von der Einbaupflicht ausgenommen werden. Für sie sei langfristig ein kostengünstiger elektronischer Stromzähler mit Funktionen zur Verbrauchsveranschaulichung vorgesehen. Und wer – beispielsweise mit einer Photovoltaik-Anlage – elektrischen Strom erzeugt und ins Netz einspeist, ist von der Einbaupflicht erst betroffen, wenn die installierte Leistung mindestens sieben Kilowatt beträgt.

Das Eckpunktepapier sieht zudem eine schrittweise Einführung der Smart Meter vor. Demnach soll das Rollout für Verbraucher von mehr als 20000 Kilowattstunden Strom im Jahr 2017 beginnen, für Verbraucher von 10000 bis 20000 Kilowattstunden im Jahr 2019 und für Verbraucher von 6000 bis 10000 Kilowattstunden im Jahr 2021. Als Verbrauch gelte selbst erzeugte Elektrizität ebenso wie Strom aus dem Netz. Ob für Eigenverbrauchs-Konstellationen grundsätzlich Einbaupflichten für intelligente Messsysteme vorgesehen werden sollten, werde noch geprüft.

Wie das Ministerium weiter mitteilt, sollen Einbau und Betrieb der Smart Meter wie bisher über Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb finanziert werden, eine neue Umlage sei nicht geplant. Kostenobergrenzen sollen die Gesamteffizienz des Rollouts gewährleisten, außerdem sollen Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, das Rollout auszuschreiben. Die Kosten für Anschaffung und Betrieb beziffert das Ministerium mit weniger als 20 Euro im Jahr, aktuell lägen diese Kosten bei zehn bis 15 Euro.

Betreiber beispielsweise von Photovoltaik-Anlagen, die Strom einspeisen, müssen laut BMWi künftig auf ein aufwändigeres digitales Messverfahren mit Kosten von bis zu 100 Euro im Jahr umsteigen. Das soll auch für Altanlagen gelten und ab 2017 bei Anlagen von sieben bis 100 Kilowatt eingeführt werden. Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 800 Watt und sieben Kilowatt müssen laut Eckpunktepapier nur mit intelligenten Zählern, nicht aber mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden.

Als nächsten Schritt will das Bundeswirtschaftsministerium auf Basis des Eckpunktepapiers die Verordnungsentwürfe vorlegen. Das Kabinett soll sich noch vor der Sommerpause 2015 mit dem Thema befassen. (Petra Hannen)

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