BSW-Solar: Photovoltaik profitiert vom EEG-Änderungsgesetz

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Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Donnerstag das Änderungsgesetz zum EEG 2017 beschlossen. „Es lohnt sich wieder, in die Photovoltaik zu investieren. Die Anzahl neu installierter Solarstromanlagen könnte 2017 erstmals seit fünf Jahren wieder spürbar wachsen“, so die Reaktion des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Auch bei Photovoltaik-Speichern seien Nachbesserungen erzielt worden. „Verbesserte Förderkonditionen, geringere Abgaben und eine höhere Investitionssicherheit dürften den Inlandsmarkt für Solarstromanlagen und Batteriespeicher beleben“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Dazu kämen noch gute Finanzierungskonditionen und aktuell niedrige Kosten für Solarmodule und Batteriespeicher. „Das Interesse bei Eigenheimbesitzern, Gewerbe und Handwerk an der Solarenergie wird in den nächsten Monaten deutlich steigen“, so Körnigs Erwartungen. Am Freitag stimmte zudem auch der Bundesrat zu, so dass das Änderungsgesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann. Bundespräsident Joachim Gauck muss es noch unterzeichnen.

Der BSW-Solar forderte von der Bundesregierung zugleich, die Photovoltaik-Ausbauziele deutlich anzuheben und bestehende Wachstumsbremsen zu lösen. „Überfällig ist unter anderem die Abschaffung der Diskriminierung solarer Mieterstromangebote. Dies ist erforderlich, damit ambitionierte Klimaziele kosteneffizient und bürgernah umgesetzt werden“, sagt Körnig weiter. Auch der im Zuge des Ausbaus der Elektromobilität zusätzliche Strombedarf sollte verstärkt durch Photovoltaik sowie andere Erneuerbare und Speicher gedeckt werden.

Zum 1. Februar 2017 könnte nach dem EEG-Änderungsgesetz auch eine Erhöhung der Solarförderung in Deutschland erstmals erfolgen. Mit dem EEG 2017 tritt ein neuer Degressionsmechanismus für die Photovoltaik in Kraft. Der Bezugsraum für die Berechnung verkürzt sich dann auch sechs Monate, die auf ein Jahr hochgerechnet werden. Für die erste Ermittlung der Solarförderung wird der Photovoltaik-Zubau des zweiten Halbjahrs 2016 entscheidend sein. Ende Januar 2017 wird die Bundesnetzagentur die neuen Tarife veröffentlichen. Der neue Mechanismus soll dabei schneller auf ein Unter- oder Überschreiten des jährlichen Zubauziels von 2,5 Gigawatt reagieren (siehe Tabelle). In diesem Jahr dürfte der Photovoltaik-Zubau weit unter 1,5 Gigawatt zurückbleiben. Bis Ende Oktober lag er bei etwa einem Gigawatt. Damit ist eine einmalige Erhöhung der Solarförderung um 1,5 oder 3,0 Prozent zum 1. Februar möglich.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte, dass im Zuge des Bundestagsbeschlusses den Erneuerbaren Vorrang vor fossiler Kraft-Wärme-Kopplung eingeräumt worden sei. „Wir werden uns sehr dafür einsetzen, dass die Vorrangregelung für Erneuerbare Energien gegenüber fossilen und nuklearen Anlagen künftig gelebte Rechtspraxis wird“, erklärt Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des BEE. Zudem sei es positiv, dass die Befreiung von der Stromsteuer nicht automatisch zum Verlust der EEG-Vergütung für die Anlagenbetreiber führe. Nach der nun verabschiedeten Regelung werde die EEG-Vergütung um die Stromsteuerbefreiung verringert. Anlagen mit Stromsteuerbefreiung würden so weder besser noch schlechter gestellt. „Damit wurde ein wichtiges Anliegen des BEE umgesetzt und für viel Anlagenbetreiber der zugesicherte Investitions- und Vertrauensschutz gewahrt, die ansonsten ihre EEG-Vergütung verloren hätten“, heißt es beim BEE.

Auch die Beseitigung der Doppelbelastung von bivalent betriebenen Speichersystemen sei im Zuge der Änderung sei erfreulich. Künftig werde ein Mischbetrieb von Batteriespeichern möglich, ohne dass die EEG-Umlage doppelt anfalle. Es müsse nur noch die anteilige EEG-Umlage auf den Teil des Stroms gezahlt werden, der zum Zweck des Eigenverbrauchs gespeichert werde.

Ein erheblicher Schaden, unter anderem für Photovoltaik-Betreiber, die ihre Anlagen nicht rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben, sei ebenfalls abgewendet worden. Mit dem Änderungsgesetz sei auf Vorschlag der Verbände festgeschrieben worden, dass die Sanktionen bei der Verletzung der Meldepflichten auf den Zeitraum seit Inkrafttreten des EEG 2014 reduziert werden. Damit würden zahlreiche EEG-Anlagenbetreiber vor einer drohenden Insolvenz bewahrt, so der BEE. (Sandra Enkhardt)

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1 comment

  1. Dieser Kommentar wurde nicht angenommen – Warum + wozu?
    Leider unverändert gültig gebe ich ihn erneut:
    Neu ist die jährliche Zubaumengenberechnung etwa für PV nach 6 zurückliegeden Monaten, nicht nach 12.

    Doch nach den 2012 noch möglichen rund 8 GW (man denke an die Nachmeldungen) gibt es seit 3 Jahren einen Zubaueinbruch deutlich unter 2,5 GW a. Wieso nur kam + kommt es nicht sofort bei nur 2,49 GW zu einer Vergütungserhöhung? Erhöhung erst ab Zubau 1,59 GW bleibt unlogisch und kommt auch angesichts der Zerstörungen viel zu spät!
    Das Pariser Klimaabkommen mahnt zu deutlich steigendem Einsatz von Erneuerbaren und gerade auch von Sonnenstrom, der von ganz klein bis ganz groß kombinierbar ist.

    Unsinnig und unproduktiv werden Anlagen ab 750 kWp in Ausschreibung gezwungen, wo schon über 100 MW Anlagen möglich waren, mit denen zudem schlimme Altlasten sowjetischen Militärs mitbeseitigt wurden und die heutzutage natürlich passende Speicher bekommen müssten. Auch erhöhte Vergütungen wirkten vielerlei Kosten ersparend.

    Für Mieterstrom brauchen wir weiter endlich Entlastung von ausbremsenden Abgaben und Steuern.

    Die Ust auf die EEG-Umlage ist als Art Doppelbesteuerung ebenso fehlbelastend.

    http://www.sunon.org

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