Die Photovoltaik (PV) hat sich in den letzten Jahren gemessen an der produzierten Energiemenge zum wichtigsten Stromerzeuger in Bayern entwickelt. Seit dem 01.01.2023 ist im Freistaat mit über 2.000 MW schon jetzt genauso viel PV-Leistung an das Netz angeschlossen worden wie im gesamten Jahr 2022. Insgesamt sind aktuell rund 900.000 Anlagen mit über 20.000 MW im Betrieb. „Das ist eine großartige technische und administrative Leistung der Stromnetzbetreiber in Bayern. Jetzt geht es darum, den hauptsächlich in den Mittagsstunden gewonnen Strom auch möglichst sinnvoll zu anderen Tageszeiten zu verwenden“, erklärt Detlef Fischer, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW. Der VBEW hat dafür Hinweise für Photovoltaikanlagenbetreiber erstellt und auf seiner Homepage veröffentlicht.
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Im Kern geht es darum, den Eigenversorgungsgrad von Gebäudephotovoltaikanlagen zu erhöhen und die Kapazität der Stromnetze bestmöglich auszunutzen. So bietet es sich geradezu an, den um die Mittagszeit erhaltenen Strom in einer Batterie für die Abendstunden zu speichern oder um die Mittagszeit das Elektroauto aufzuladen. Überschüssiger PV-Strom kann auch zur Warmwasserbereitung und Klimatisierung genutzt werden. Die Ausrichtung und Neigung der PV-Module sollte nicht ausschließlich für den optimalen Sommerbetrieb um die Mittagszeit erfolgen, sondern auch den Winter und andere Tageszeiten im Blick haben. Batteriespeicher sollten im Zweifel eher größer als zu klein dimensioniert werden. Die Anlagenbetreiber sind immer wieder überrascht, wie schnell ein Speicher bei Sonnenschein voll ist.
Nicht jede Idee wird bei jeder PV-Gebäudeanlage funktionieren oder in jedem Einzelfall sinnvoll sein. Doch nur wenn Photovoltaikanlagen- und Netzbetreiber zusammenarbeiten, wird das Ausbautempo bei der Photovoltaik in den nächsten Jahren aufrecht zu erhalten sein. „Es ist niemanden damit geholfen, wenn wir auf der einen Seite kleine Balkonkraftwerke fördern, aber auf der anderen Seite große PV-Freiflächenanlagen herunterregeln und dafür auch noch finanziell entschädigen. Denn die dafür anfallenden Kosten hat am Ende die Gemeinschaft aller Stromverbraucher zu tragen“, sagt Detlef Fischer.





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