Naturfreundliche Sonnenenergie für rund 3000 Haushalte

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Die Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy plant gemeinsam mit der Genossenschaft Landkraft Bürgerenergien Hoyaer Land einen neuen Biodiversitäts-Solarpark im niedersächsischen Dedendorf im Landkreis Nienburg/Weser. Am 17. Mai wurde die gemeinsame Betreibergesellschaft gegründet und der Pachtvertrag unterzeichnet. Der Solarpark soll auf einer Fläche von insgesamt 10,4 Hektar entstehen, besonders naturfreundlich gestaltet werden und hohe Biodiversitäts-Ansprüche erfüllen.

„Die Energiewende ist nicht nur ein klimapolitisches, sondern auch ein demokratisches Projekt. Das zeigen wir mit diesem Solarpark: Die Bürger:innen vor Ort können mitmachen und die Energiewende direkt vor Ort gestalten. Als Ökoenergiegenossenschaft ist uns eine naturfreundliche Bauweise besonders wichtig – auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Bei diesem Projekt steht deshalb neben der Erzeugung sauberer Energie auch die Förderung der ökologischen Vielfalt im Vordergrund – wir planen hier einen sogenannten Biodiversitäts-Solarpark“, so Julian Tiencken, Geschäftsführer der für den Bau und Betrieb zuständigen Tochterfirma Green Planet Projects.

Um die Artenvielfalt zu erhöhen, werden die Abstände zwischen den Modulreihen großzügig geplant, damit es genug Licht für Pflanzen gibt. Die Module werden außerdem mit Erdständern befestigt, um die Versiegelung der Fläche so minimal wie möglich zu halten. Die Fläche soll mit einer heimischen Saatenmischung begrünt und mit Schafen beweidetet werden. Der Zaun wird einen Abstand zum Boden von 15 bis 20 Zentimetern für Kleintiere lassen. Hecken aus heimischem Gehölz sollen als Sichtschutz dienen. Weitere konkrete Schritte zur ökologischen Ausgestaltung werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde festgelegt.

Der Vorstand der Landkraft Bürgerenergien Hoyaer Land, Carsten Kaminski, erklärt: „Die Stärkung der heimischen Region und die Teilhabe der Bürger:innen an der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen sind die Aspekte, die uns bei Gründung der Genossenschaft von Anfang an geleitet haben. Wir freuen uns, das Gemeinschaftsprojekt mit einem erfahrenen und ebenfalls genossenschaftlich organisierten Partner umzusetzen. Über eine Mitgliedschaft, die jederzeit auf der Landkraft-Homepage beantragt werden kann, können alle interessierten Bürger:innen an der ökologischen Energiewende in unserer Region teilhaben.“

Die Nutzungsverträge für die Flächen sind bereits geschlossen. Sowohl die Kommune als auch die Samtgemeinde haben den Aufstellungsbeschluss gefasst und das Bauleitplanverfahren eingeleitet. In einem nächsten Schritt wird nun das beauftragte Planungsbüro den Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeiten. Sollte das Genehmigungsverfahren wie geplant verlaufen, kann der Bau des Solarparks Ende des Jahres 2025 starten. Die geplanten PV-Anlagen haben eine potenzielle Leistung von 9,92 Megawattpeak und können damit jährlich bis zu 9.950 Megawattstunden Strom produzieren. Damit können rund 3.000 Haushalte mit Sonnenenergie versorgt werden.

Hintergrund: Ablauf eines Bauleitplanverfahrens

Für die Genehmigung des Solarparks ist zunächst die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierüber entscheidet die Standortgemeinde in eigener Verantwortung (kommunale Planungshoheit). Im Parallelverfahren wird der betreffende Abschnitt des Flächennutzungsplanes angepasst, darüber entscheidet in diesem Fall die Samtgemeinde. Der im ersten Schritt mit einer lokalpolitischen Mehrheit gefasste Aufstellungsbeschluss stößt das Bauleitplanverfahren an und enthält daher lediglich vorläufige Angaben zur Planung. Im nächsten Schritt erarbeitet das beauftragte Planungsbüro den Vorentwurf des Bebauungsplanes. Dieser wird der Öffentlichkeit und den relevanten behördlichen Stellen („Träger öffentlicher Belange“) zur Stellungnahme zugeleitet (frühzeitige Beteiligung). Nach Einarbeitung der Stellungnahmen wird der dann förmliche Entwurf des Bebauungsplanes erneut den kommunalpolitischen Gremien (hier dem Rat des Fleckens Bücken und dem Rat der Samtgemeinde Grafschaft Hoya) zugeleitet, um den Auslegungsbeschluss zu fassen. An diesen anschließend werden die Pläne für vier Wochen ausgelegt und Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erneut zur Stellungnahme aufgefordert (Offenlage). Nach der Abwägung der Stellungnahmen entscheiden die kommunalpolitischen Gremien über den für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes maßgeblichen Satzungsbeschluss. Nachdem dieser durch die höhere Verwaltungsebene geprüft und freigegeben wurde, wird der Bebauungsplan veröffentlicht und tritt in Kraft.

Über uns:

Green Planet Energy eG, 1999 von der Umweltschutzorganisation Greenpeace e.V. gegründet, versorgt rund 200.000 Haushalte und Geschäftskund:innen mit innovativen Ökostrom- und Gasprodukten. Die nicht profitmaximierend arbeitende Ökoenergiegenossenschaft gehört ihren mehr als 38.000 Mitgliedern, arbeitet politisch für die Energiewende und engagiert sich auch durch praktische Projekte für eine schnelle und soziale Umsetzung dieser. Dafür errichtet und betreibt sie eigene Wind- und Solarparks sowie Elektrolyseure zur Produktion von grünem Wasserstoff (Windgas). Seit 2023 unterstützt die Genossenschaft im Rahmen von Energiedienstleistungen Kund:innen durch besonders klimafreundliche Wärmepumpen bei ihrer persönlichen Energiewende und setzt innovative Wärme- und Mieterstromprojekte um. green-planet-energy.de

Die Genossenschaft Landkraft Bürgerenergien Hoyaer Land eG wurde 2023 mit dem Ziel einer nachhaltigen Gestaltung der Energieversorgung, einer Stärkung der regionalen Wertschöpfung vor Ort und der Beteiligung von Bürger:innen an der Energiewende gegründet. Sie besteht aktuell aus 147 Mitgliedern und wird von einem Aufsichtsrat aus sechs Personen kontrolliert. landkraft.org