Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat sich heute beim zweiten virtuellen Produktionsgipfel mit Vertreterinnen und Vertretern der Windindustrie, der Solar-Anlagenhersteller sowie der Netzbetreiber zum wichtigen Thema der Produktionskapazitäten für die Energiewende ausgetauscht. Dem heutigen Treffen war ein erster Gipfel am 11. April 2022 vorausgegangen, gefolgt von einem Stakeholderprozress über die Sommermonate. Konkret wurden Hemmnisse in den einzelnen Branchen benannt und erste Handlungsoptionen erörtert, um die Potenziale der Fertigung am Standort Deutschland zu verbessern.
Bundesminister Habeck betonte: „Um unsere ambitionierten Ausbauziele für Erneuerbare Energien realisieren zu können, ist die ausreichende Verfügbarkeit entsprechender Anlagen und Technologien in Deutschland und Europa ganz entscheidend. Wir müssen daher die industriepolitischen Rahmenbedingungen verbessern und gemeinsam den Ausbau der notwendigen Produktionskapazitäten vorantreiben. Wir haben uns in der EU auf die Finanzierung von REPower-EU verständigt, mit dem bis zu 300 Milliarden Euro für die Zukunftsinvestitiomnen mobilisiert werden sollen. Das ist sehr wichtig. Aus meinem Hause kommt auch der Vorschlag einer europäischen Plattform für Transformationstechnologien. Sie soll Produktionskapazitäten aus strategischen Technologiefeldern zusammenführen und verzahnen, darunter Windkraft, Photovoltaik und Elektrolyse. Es braucht aber nicht nur Geld, sondern vor allem strukturelle Reformen, allen voran die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren national wie auch europäisch.“
Minister Habeck betonte weiter: „Weitere Punkte, die wir heute diskutiert haben, um Investitionen anzureizen, sind ein erleichterter Zugang zu Kapital für Investitionen in Produktionskapazitäten. Hier prüft mein Haus jetzt, ob und wie hier ergänzende Instrumente notwendig sind und wie diese aussehen könnten. Angesprochen wurden auf dem heutigen Treffen Eigenkapitalhybrid-Instrumente zur Finanzierung von Transformationsinvestitionen. Auch das schauen wir uns an. Dabei müssen verschiedene Fragen, auch die des Beihilfrechts abgeklopft werden.“





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