Der Bundesrat hat am Freitag (7.7.) den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an Vorgaben der EU und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften beraten. Zentral für den Freistaat Sachsen sind die geplanten Regelungen zum Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes.
Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther: »Das ist ein wichtiger Schritt für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes. Für das Energieland Sachsen ist das eine gute Botschaft. Sachsen als Energie- und Industrieland wird erheblich davon profitieren. Im Freistaat stehen viele Akteurinnen und Akteure in den Startlöchern für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff. Der Kohleausstieg kommt marktgetrieben sehr deutlich vor 2038. Wir wollen aber, dass die Noch-Braunkohlereviere Energieregionen bleiben, das heißt klimaneutrale Energieregionen werden. Das wird nur gelingen, wenn kurzfristig auch genügend gesicherte, flexibel einsetzbare Kraftwerkskapazität neu entsteht, sprich Gaskraftwerke, die dann auf den Betrieb mit grünem Wasserstoff umgestellt werden können, sowie Wasserstoff-Speicherkraftwerke. Für Sachsen ist wichtig, dass diese neuen Kraftwerke auch an den bisherigen Kraftwerksstandorten entstehen. Deshalb wollen wir, dass wasserstofffähige Gaskraftwerke, die sich heute in der Planung befinden oder für die eine Genehmigung beantragt wurde, bei der Entwicklung eines Wasserstoff-Kernnetzes berücksichtigt werden. Wenn noch keine Leitungsinfrastruktur vorhanden ist, die von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt werden kann, muss der Bau von neuen Leitungen möglich gemacht werden. Sachsen soll Energie- und Industrieland bleiben. Dafür brauchen wir auch das Wasserstoff-Kernnetz. Ich erwarte, dass wir Länder weiter eng in die nächsten Schritte eingebunden werden.«
Der Gesetzesentwurf ist die erste Stufe in der Entwicklung eines Wasserstoffnetzes und damit für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs für den Zeitraum bis 2032. In dem Gesetzesentwurf wird die Genehmigung eines solchen Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur geregelt. Ziel soll es sein, alle zentralen Wasserstoff-Standorte anzubinden und alle Regionen Deutschlands zu berücksichtigen. Die Ferngasnetzbetreiber sollen damit beauftragt werden, das Wasserstoff-Kernnetz in den kommenden Monaten zu definieren. Anschließend soll es eine Konsultation mit verschiedenen Markteilnehmern geben.
Das sächsische Energieministerium hat gemeinsam mit anderen sächsischen Ressorts Anträge zur Berücksichtigung sächsischer Interessen gestellt, die jeweils Mehrheiten erhielten. Einer der Anträge bezog sich darauf, dass nicht nur bereits bestehende oder im Bau befindliche sogenannte Wasserstoff-ready-Gaskraftwerke berücksichtigt werden, sondern auch solche, die sich in der Planung befinden oder für die erst eine Genehmigung beantragt wurde oder noch kurzfristig beantragt wird. Dieser Punkt ist aus sächsischer Sicht von großer Bedeutung für den Kohleausstieg in den ostdeutschen Kohlerevieren.





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