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Übergangsregelung

Neue Übergangsregelung für Anlagenzertifikat greift für Photovoltaik-Anlagen ab 135 Kilowatt bis 2025

Die Änderung der NELEV ist ab Samstag in Kraft und sieht eine Übergangsfrist bis 2025 vor, in der Photovoltaik-Anlagen eine vorläufige Netzanschlusserlaubnis erteilt werden kann. Dann bleiben den Projektierern weitere 18 Monate, um die Erfüllung aller technischen Anforderungen nachzuweisen, um das Anlagenzertifikat zu erhalten. Weitere Vereinfachungen sollen im „Branchendialog Beschleunigung Netzanschlüsse“ diskutiert werden.

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Einfache Fernsteuerbarkeit von Photovoltaik-Anlagen nun doch ausreichend

Anfang des Jahres sorgte eine Gerichtsentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bei Netzbetreibern und Anlagenbetreibern für Unruhe: Nach Auffassung der Richter sei es nicht ausreichend, wenn Netzbetreiber Solaranlagen ab einer bestimmten Größe lediglich „ein“ und „aus“ schalten können. Das Gesetz verlange vielmehr, dass die Solaranlagen für den Netzbetreiber zumindest stufenweise regelbar sein müssen. Nun hat die Bundesregierung […]

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