Deutschlands Energiewende droht ausgerechnet an ihrem erfolgreichsten Baustein zu stolpern: den Batteriespeichern. Denn der regulatorische Rahmen für Netzanschluss und Netzentgelte wird derzeit an mehreren Stellen parallel weiterentwickelt. Ein Referentenentwurf zum sogenannten „Netzpaket“, der zuletzt öffentlich geworden ist, adressiert unter anderem Anpassungen im Einspeise- und Anschlussvorrang (zum Beispiel FCA-Zwang, Baukostenzuschuss, Reservierung und Freigabe von Anschlusskapazitäten). Parallel […]
Die rückwirkende Einführung von Netzentgelten für Batteriespeicher würde den gerade anlaufenden Speicherboom in Deutschland jäh stoppen. Tesvolt geht noch einen Schritt weiter und schlägt vor, netzbezogene Infrastrukturkosten für den Speicherausbau aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes zu finanzieren.
Energiespeicher sind für das deutsche Energiesystem unverzichtbar. Sie erhöhen die Versorgungssicherheit, senken die Energiekosten und unterstützen einen effizienten Netzbetrieb. Doch die Investitionssicherheit ist gefährdet. Die AgNes-Netzentgeltreform und die Aufhebung der Befreiung von Netzentgelten für Speicher lässt Investoren zögern und Projekte ins Stocken geraten.
Eine Einordnung von CEO Christoph Ostermann und Director Strategy Christina Hepp von Green Flexibility zum AgNES-Prozess und der Debatte um die mögliche Anwendung neuer Entgeltsysteme auf Bestandsanlagen.
Im aktuell laufenden Agnes-Prozess geht es darum, wie Batteriespeicher in die Netzentgeltsystematik einbezogen werden können und sollen. Formal besteht nach dem EnWG eine Vollbefreiung neuer Speicher von den Netzentgelten über 20 Jahren. Die Bundesnetzagentur erklärt jedoch, dass es dafür schon seit Jahren keinen Vertrauensschutz mehr gebe und die Netzentgelte auch für bereits bestehende Speicher gelten könnten.
Retrospektive 2025: Verschiedene regulatorische Neuerungen schließen das Fenster für reine Marktspeicher. Die Entwicklung verlagert sich auf Co-Location-Batteriespeicher, die einer zunehmend komplexen Optimierung folgen, wie die Diskussionen auf dem “Battery Business Development Forum” in Frankfurt am Main zeigten.
Kurz vor der Verabschiedung im Nationalrat kam es noch zu wesentlichen Änderungen im Gesetz. So ist nun für neue Photovoltaik-Anlagen eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent vorgesehen. Netznutzungsentgelte in Höhe von 0,05 Cent pro Kilowattstunde wird es ab 2027 für alle neuen und bestehenden Photovoltaik-Anlagen ab 20 Kilowatt netzwirksamer Leistung geben.
Die Behörde hat in einem Sachstandsbericht konkrete Vorschläge unterbreitet, in welche Richtung die Netzentgelte und Baukostenzuschüsse künftig ausgestaltet werden sollen. In Expertenworkshops will die Bundesnetzagentur die Ideen jedoch noch weiter vertiefen und auf Praktikabilität prüfen.
Neben mehr Marktintegration, Wettbewerb und Effizienz soll die EAG-Novelle auch Batteriespeichern eine größere Bedeutung beimessen. Die Photovoltaik-Branche fordert von der Regierung verlässliche Rahmenbedingungen.
Ein Netzentgelt, das dynamisch für ein netzbelastendes, netzneutrales und netzdienliches Verhalten anfiele, könnte Großspeichern und anderen flexiblen Verbrauchern neue Impulse verleihen, ohne bestimmte Gruppen pauschal von Netzentgelten zu befreien. Wir diskutieren die Chancen eines solchen Vorschlags im derzeit laufenden AgNes-Prozess im pv magazine Podcast.