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Bundesbedarfsplangesetz

Bundestag beschließt neuen Bundesbedarfsplan für schnelleren Netzausbau

In der Novelle werden zentrale Netzausbauvorhaben benannt und aktualisiert. Zudem gibt es eine Übergangsregelung für Speicheranlagen, die einen kurzfristigen Rechtsrahmen für die geplanten Netzbooster schaffen.

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Bundeskabinett soll sich am 23. September mit der EEG-Novelle befassen

Das Bundeswirtschaftsministerium strebt an, das Gesetzgebungsverfahren für das EEG noch in diesem Jahr abzuschließen. Die neue Fassung soll dann zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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