In der Novelle werden zentrale Netzausbauvorhaben benannt und aktualisiert. Zudem gibt es eine Übergangsregelung für Speicheranlagen, die einen kurzfristigen Rechtsrahmen für die geplanten Netzbooster schaffen.
Das Bundeswirtschaftsministerium strebt an, das Gesetzgebungsverfahren für das EEG noch in diesem Jahr abzuschließen. Die neue Fassung soll dann zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.