Die Formulierungshilfe soll gemeinsam mit dem Energiewirtschaftsgesetz verabschiedet werden. Union und SPD hatten sich vergangene Woche unter anderem darauf verständigt, zusätzlich je zwei Gigawatt Freiflächen- und Dachanlagen sowie 100 Megawatt zusätzlich für innovative Photovoltaik-Anlagen im kommenden Jahr auszuschreiben.
Die Bundesregierung will eigentlich 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch Photovoltaik, Windkraft & Co. decken. Mit dem EEG 2021 werden es aber maximal 55 Prozent werden, wie die Kölner Forscher in einer Kurzstudie zeigen. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie hat sein Szenario für 2030 aktualisiert und kommt zum Schluss, die Bundesregierung muss nachlegen.
Die deutschen Behörden müssen für den Abschluss des Verfahrens noch ihre Bewertungen nach Brüssel liefern. Aufgrund der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung kann die Bundesnetzagentur bislang die Ergebnisse der Ausschreibungen aus dem ersten Quartal 2021 nicht veröffentlichen.
Vor dem Kanzleramt demonstrierten Umweltaktivisten und fordert die Bundesregierung auf, endlich die Ausbauziele für Photovoltaik und Windkraft an die Klimaziele anzupassen und zu erhöhen. Der BEE forderte zudem, endlich mehr Druck auf die EU-Kommission auszuüben, um die noch fehlende beihilferechtliche Genehmigung für die Novelle herbeizuführen.
Erst die Ministerin, nun ihr Staatssekretär und auch die Europäische Umweltagentur fordern einen deutlich ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 im Stromsektor. Der BEE fordert die Bundesregierung erneut auf, zügig zu handeln.
Der Verband räumt mit den Mythen auf, dass es allein dem wachsenden Anteil von Photovoltaik und Windkraft geschuldet ist, wenn etwa die Kosten für das Einspeisemanagement stark steigen. Es liegt nach Ansicht des BEE vielmehr am Strommarktdesign, welches auch die Tendenz zu negativen Strompreisen fördert.
Die kurzfristige Änderung des Ausschreibungsdesigns in der EEG-Novelle könnten Die Volumen für Windkraft und Biomasse kurzfristig deutlich sinken. Bei der Photovoltaik moniert der Verband die neu eingeführte Wahlmöglichkeit für Anlagen ab 300 Kilowatt, die den weiteren Ausbau auf Gewerbedächern blockieren dürfte.
Im EEG-Entwurf ist vorgesehen, dass Betreiber in der verpflichtenden Direktvermarktung künftig keine Vergütung mehr erhalten, wenn die Strompreise negativ sind – und zwar ab der ersten Stunde und nicht wie bisher bei sechs aufeinanderfolgenden Stunden. Die Bundesregierung hatte eigentlich einen Vorschlag versprochen, um den Vergütungsausfall zu kompensieren.
In ihrer Gegenäußerung hat die Regierung viele der konkreten Forderungen aus den Ländern abgelehnt. Der BEE fordert indes, der Bundestag solle der Ausschussempfehlung des Bundesrates folgen. Die konservative Basisbewegung Werteunion plädiert für eine Abschaffung des EEG und mehr Marktwirtschaft bei der Energiewende.
Die vom Bundeswirtschaftsministerium ins Spiel gebrachte EEG-Umlagenbefreiung für Elektrolyse-Strom unabhängig von seiner Herkunft ist falsch, meinen Bundesverband Erneuerbare Energien und Greenpeace Energie. Der Versorger warnt zudem davor, beim Nachweis der Grünstrom-Eigenschaft auf die üblichen Herkunftsnachweise zu setzen.