Insgesamt hat die Bundesnetzagentur 118 Gebote mit 255 Megawatt bezuschlagt. Das Volumen für die Ausschreibung von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden mit einer Leistung zwischen 1 und 20 Megawatt lag bei 283 Megawatt.
Rund 53.000 Module sollen künftig Strom für das Autoterminal von BLG Logistics in Kelheim liefern. Die Photovoltaik-Anlage überdacht dann 10.000 Stellplätze und schützt Fahrzeuge vor der Witterung.
Kyon Energy hat das Verfahren ins Rollen gebracht und zeigt sich nach dem Urteil enttäuscht. Vor allem jedoch sorgt sich der Projektierer von Batteriespeichern wegen des großen Gestaltungsspielraums für die Bundesnetzagentur. Auch beim BVES spricht man von einem Rückschlag für die Speicherbranche. Doch beide teilen auch die Einschätzung der Kanzlei McDermott Will & Emery, wonach das Urteil immerhin Rechtssicherheit bringt.
Insgesamt haben die Batteriespeicher eine Gesamtleistung von 92 Megawatt und eine Kapazität von 186 Megawattstunden. Der österreichische Energieversorger will damit seine Position im deutschen Speichermarkt weiter ausbauen und hat das Ziel bis 2030 rund ein Gigawatt Speicherleistung zu installieren.
Trotz eines enormen technischen Potenzials gibt es in Deutschland bisher nur wenige schwimmende Photovoltaik-Anlagen. Ein Leitfaden soll Kommunen und Energieversorger dabei unterstützen, technische Komponenten und wirtschaftliche Faktoren einzuordnen.
Nach den vorläufigen Berechnungen von BDEW und ZSW ist der Anteil damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum rückläufig. Die Photovoltaik legte jedoch kräftig zu und kam im ersten Halbjahr 2025 auf einen Anteil von 18 Prozent. Damit lag sie nur knapp hinter der Windkraft an Land.
Die Erderwärmung legt zu, die Politik den Rückwärtsgang ein. Die Fossil-Lobbyistin Katherina Reiche (CDU) operiert jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium aus. Sie gibt vor, die Energiepreise senken zu wollen, indem sie die mit Abstand günstigsten Erneuerbaren stoppt und den Ausbau der teuersten, der Gaskraftwerke, fördert – die durch die vorgesehene Ausrüstung mit CCS nochmal extra teurer werden. […]
Die Karlsruher Richter sehen mit ihrem Urteil die Bundesnetzagentur nicht dazu verpflichtet, Verteilnetzbetreibern die Erhebung von Baukostenzuschüssen nach dem Leistungspreismodell zu untersagen. Vielmehr halten sie Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher für berechtigt, wobei sie Ermessensspielraum bei den Verteilnetzbetreibern erkennen. Eine mögliche Abschaffung der Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher wertet der BGH dagegen als eine weitere Privilegierung auf Kosten der Letztverbraucher, die die Netzausbaukosten tragen.
Die Partei fordert einen Stopp der „Waldumwandlung“, also der Rodung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Es sei ein Anstieg entsprechender Bauanträge zu beobachten. Ein Bündnis von Verbänden hat sich bereits vor zwei Jahren kategorisch gegen Solarprojekte auf Waldflächen ausgesprochen.
Die Bundesnetzagentur setzt das Hochlaufentgelt fürs Wasserstoffkernnetz auf 25 Euro/Kilowattstunde/Stunde/Jahr fest. Für die Höhe des Entgeltes gab es während der Konsultationsphase Kritik aus Industrie und Verbänden. Sie warnen vor hohen Einstiegshürden.