Digitalisierungsgesetz: Smart-Meter-Zwang droht nun für alle Photovoltaik-Anlagen ab 1 Kilowatt

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Die Bundesregierung will nun den Smart-Meter-Zwang offenbar auf nahezu alle Photovoltaik-Anlagen ausweiten. In einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Entwurf des Digitalisierungsgesetzes ist nun vorgesehen, dass Kleinerzeugungsanlagen mit einer Leistung über einem Kilowatt Leistung in den optionalen Rollout intelligenter Messsysteme ab 2018 einbezogen werden sollen. Dies betrifft vor allem die Photovoltaik. Bislang war geplant, den Einbauzwang erst für Photovoltaik-Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung vorzuschreiben. „Der Verhältnismäßigkeit des neuen Regelungsansatzes wird durch eine Begrenzung auf Neuanlagen, durch eine mögliche Einbeziehung erst ab 2018, durch eine niedrigere Preisobergrenze von 60 Euro und durch die Aufnahme in den optionalen Rollout besonders Rechnung getragen“, heißt es in dem pv magazine vorliegenden Papier. Die Preisobergrenze von 60 Euro jährlich ist ebenfalls neu als Vorschlag in der Formulierungshilfe enthalten – zuvor lag sie bei 100 Euro pro Jahr.

Gerade in der Solarbranche sorgt das Digitalisierungsgesetz seit Monaten für Unruhe. Eine Ausweitung der Einbaupflicht von Smart-Metern könnte sich nun negativ auf die eh schon schwache Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen in Deutschland auswirken. „Die geplante Ausweitung der Roll-Out-Vorgaben auf kleine Solaranlagen wird viele Interessierte nun zusätzlich abschrecken, erklärte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands neue Energiewirtschaft (bne) angesichts der neuen Regierungspläne. „Die Energiewende lebt von vielen dezentralen und wettbewerblichen Erzeugungslösungen, etwa mittels Photovoltaik auf Dächern und Fassaden. Diese wurden schon in der Vergangenheit durch die Belastung für selbst verbrauchten Strom unnötig erschwert“, so Busch weiter. Der Verband fordert zudem mehr Wettbewerb beim Messstellenbetrieb zuzulassen. Momentan laufe die Neuregelung darauf hinaus, dass Netzbetreiber Kunden zu Lasten des Wettbewerbs in einem regulierten Monopol binden könnten.

Der Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende soll bereits am kommenden Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Zuvor wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie nochmals darüber beraten und eine Beschlussempfehlung abgeben. Es ist geplant, dass die Neuregelung dann mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft tritt. (Sandra Enkhardt)

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