Der chinesische Photovoltaik-Hersteller will die EU-Kunden künftig mit Solarmodulen aus seinen Fabriken außerhalb Chinas weiter beliefern. Nach dem Ausschluss von mehreren Produzenten durch die EU-Kommission ist Trina Solar der erste große Hersteller der freiwillig aus der Vereinbarung zu Mindestpreisen und Einfuhrbegrenzungen aussteigt.
Damit kann der Essener Energiekonzern das Geschäft für die erneuerbaren Energien, Netze und den Vertrieb im In- und Ausland künftig in einer eigenen Tochtergesellschaft gebündelt werden. Die alte RWE wird sich dann auf die konventionelle Stromerzeugung und den Energiehandel konzentrieren.
Nach einem Zeitungsbericht soll es einen entsprechenden Vorschlag in der Atomkommission geben. Dabei wird auch weiter diskutiert, ob die Folgekosten des Atomausstiegs über eine Stiftung abgesichert werden sollen und wieviel ihrer Rücklagen die Energiekonzerne dort einzahlen sollten.
Erstmals sind nach Angaben der Bundesnetzagentur auch Genossenschaften und Privatpersonen zum Zug gekommen. Den Einheitspreis, der für den Solarstrom der Photovoltaik-Projekte bezahlt werden wird, gab die Behörde noch nicht bekannt. Zunächst müssen die erfolgreichen Bieter die Zweitsicherheit hinterlegen.
Am Wochenende eröffnete die EU-Kommission das Prüfverfahren für die Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen gegen die chinesischen Photovoltaik-Hersteller. Betroffene und interessierte Unternehmen müssen schnell handeln, wenn sie sich am Verfahren beteiligen wollen.
Das Plus beträgt wieder mehr als drei Milliarden Euro. Das sind etwa 500 Millionen Euro mehr als in den beiden Vormonaten. Die nicht-privilegierten Letztverbraucher könnten davon profitieren, werden sie aber nicht.
Die Grünen suchen aktiv den Dialog mit der deutschen Solarindustrie. Sie wollen sich für verbesserte Rahmenbedingungen für die Photovoltaik einsetzen, darunter eine Anhebung des Ausbaukorridors und die Abschaffung der Belastung für den Eigenverbrauch von Solarstrom.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat bei seinen Eckpunkten zur Gesetzesreform, mit der der Ausbau von Photovoltaik und Windkraft künftig weitgehend über Ausschreibungen gefördert werden soll, nochmals nachgelegt. Der BEE spricht von einem Erneubare-Energien-Begrenzungsgesetz, das die Bundesregierung nun plant.
Besitzer und Betreiber von Photovoltaik-Kraftwerken in der Tschechischen Republik stehen vor einer ungewissen Zukunft. Der Strommarktregulierer erklärte, dass für bestehende Anlagen im Jahr 2016 keine Einspeisevergütung gezahlt werde, solange die Europäische Kommission den Zahlungen nicht zustimmt. Die Prüfung durch die Kommission wird aber wahrscheinlich nicht bis Januar abgeschlossen sein.
Die Clearingstelle EEG ringt mit dem BGH-Urteil zum Anlagenbegriff. In einem Memorandum listet sie überwiegend Fragen auf, die das Urteil des Bundesgerichtshofes mit sich bringt. Ist nun zum Beispiel ein echtes Repowering von Solaranlagen durch den Austausch einer beliebigen Anzahl an Modulen möglich?