Der Bundesrat hat nun auch der Gesetzesänderung zugestimmt, wonach Netzanschlussverfahren für große Batteriespeicher nicht mehr unter die Kraftwerksnetzanschlussverordnung fallen. Ein alternatives Verfahren gibt es allerdings noch nicht.
Der Bundesverband Solarwirtschaft bezeichnet die Novelle des Stromsteuerrechts als einen „erfreulich großen Wurf zur Entbürokratisierung“. Demnach werden Photovoltaik-Volleinspeiseanlagen größer zwei Megawatt künftig nicht mehr als Versorger eingestuft. Auch der Multi-Use-Einsatz von Speichern und bidirektionales Laden sind in dem Gesetz berücksichtigt. Die wieder eingeschränkte baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich hat der Bundesrat ebenfalls noch verabschiedet.
In den kommenden beiden Jahren hat der Berliner Senat jeweils zehn Millionen Euro für die Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen vorgesehen. Am 8. Januar 2026 endet hingegen die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Stecker-Solar-Geräten.
Ein von der Europäischen Kommission veröffentlichtes Dokument, das sich mit der Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit der EU befasst, benennt den hohen Marktanteil von chinesischen Wechselrichtern bei Photovoltaik-Anlagen als Beispiel für eine risikoreiche Abhängigkeit. Die Kommission plant, solche Risiken im Rahmen ihrer Cybersicherheitsmaßnahmen anzugehen.
Während die Behörde ihre Festlegungskompetenz für die Ausschreibungen von Dachanlagen und Windparks an Land nutzte, beließ sie den geltenden Höchstwert bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen und den Innovationsausschreibungen auf dem aktuellen Niveau. Die Höchstwerte gelten für alle Ausschreibungen im kommenden Jahr.
Der Monitoringbericht untersucht die Fortschritte anhand der „Energiestrategie 2050“. Die Zielwerte 2035 und 2050 für den Ausbau der erneuerbaren Energien und Wasserkraft lagen Ende 2024 noch in weiter Ferne.
Ein Bündnis von Unternehmen aus verschiedenen Branchen beschwört die Gefahren für Prosumer, Energieversorger, Photovoltaik-Installateure und andere. Sie fürchten, dass vor allem beim Smart-Meter-Rollout wettbewerbliche Messstellenbetreiber zugunsten ihrer grundzuständigen Konkurrenz – also den Verteilnetzbetreibern – zurückgedrängt werden.
Die Forderungen der eigenen Expertenkommission, aber auch des Verbands der europäischen Stromnetzbetreiber werden lauter, Deutschland in mehrere Stromgebotszonen aufzuteilen. Die Bundesregierung stemmt sich dagegen – nun mit einem eigenen Aktionsplan, den sie der Europäischen Kommission übermittelt hat.
Bei der Ausschreibung des transitorischen FerX-Programms mit sogenannten „Anti-China“-Kriterien in Italien haben nur zwei der bezuschlagten Photovoltaik-Anlagen eine Leistung von mehr als 100 Megawatt. Insgesamt erreichen die 88 erfolgreichen Projekte eine Leistung von 1,115 Gigawatt, wie die Auswertung des italienischen Energieversorgers Gestore dei servizi energetici zeigt.
Kurz vor der Verabschiedung im Nationalrat kam es noch zu wesentlichen Änderungen im Gesetz. So ist nun für neue Photovoltaik-Anlagen eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent vorgesehen. Netznutzungsentgelte in Höhe von 0,05 Cent pro Kilowattstunde wird es ab 2027 für alle neuen und bestehenden Photovoltaik-Anlagen ab 20 Kilowatt netzwirksamer Leistung geben.