Energiewende im Kleinen: Sind Balkonmodule nun erlaubt oder nicht, oder machen die bürokratischen Hürden ihre Nutzung nach wie vor praktisch unmöglich? Während die Anbieter in den letzten Monaten fast schon euphorisch weitere Durchbrüche feiern und sich einige Medien davon anstecken lassen, gibt es doch noch einige Baustellen. Thomas Seltmann, Referent Photovoltaik der Verbraucherzentrale NRW, wirft ein Schlaglicht auf die aktuelle Entwicklung.
Serie Fehlerfälle: Ein Produktionsfehler führt dazu, dass fünf Prozent der Module von Projekten mit 50 Megawatt Leistung kalte Lötstellen haben. In Vorbereitung unseres Quality Roundtable berichten wir, wie man vorgehen muss, wenn man kein Produktionsaudit hatte.
Rohstoffgewinnung: Batterien stehen immer wieder öffentlichkeitswirksam in der Kritik. Vor allem der hohe Wasserverbrauch bei der Lithiumgewinnung trägt zur Desertifikation rund um die Salzseen im Lithiumdreieck bei. Die Diskussion weist auf die generellen Probleme beim Abbau von Rohstoffen hin, sei es Kupfer, Erdöl oder eben Lithium. Internationale Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, auf die Abbaumethoden Einfluss zu nehmen. Ansatzpunkte dafür gibt es zu Hauf.
Serie Fehlerfälle: Bei dieser Anlage sind die verzinkten Stahlpfosten der Montagegestelle einer Freiflächenanlage schon nach wenigen Jahren stark korrodiert. Es besteht die Gefahr, dass die Modultische vor Ablauf der 20-jährigen Betriebsdauer abbrechen. Nicht nur hier, sondern bei vielen Anlagen. Das Gute ist: Bei diesem Fall gibt es eine einfache Lösung.
Kobaltabbau: Seit 2016 prangert Amnesty International an, dass es bei der Kobaltförderung in der Demokratischen Republik Kongo zu Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit kommt. Daher pocht zum Beispiel LG Chem bei den Zulieferern für die Batteriezellen auf Standards. Das ist ein Schritt zur Beseitigung der Missstände.
Rückzahlungsforderungen: Bei verspäteten Meldungen von Photovoltaikanlagen können Netzbetreiber, die Vergütung zurückfordern. Allerdings gab es mit den EEG-Reformen immer wieder Änderungen, wie viel die Betreiber zurückzahlen müssen. Die Clearingstelle EEG|KWKG hat nun in einem Schiedsspruch für Klarheit gesorgt.
Serie Fehlerfälle: Wenn Hersteller angeben, ihre Photovoltaikkabel seien „erdverlegbar“, sagt das oft wenig über die praktische Tauglichkeit für Solarparks aus. Denn „erdverlegbar“ heißt nicht unbedingt auch „wasserfest“. Im folgenden Fall lösten sich zertifizierte und angeblich erdverlegbare Kabel bereits nach wenigen Jahren auf. Ein Fall von vielen, die Gutachter Christian Bieber von Solartechnik Bayern bereits gefunden hat.
Energiemeteorologie: 2018 bleibt als ein Wetterjahr der Extreme im Gedächtnis. Bereits zu Jahresbeginn, über den Frühling und Sommer hinweg bis hin zu den Wintermonaten waren flächendeckend Trockenperioden und Wärmerekorde zu verzeichnen. In manchen Regionen lag die Einstrahlung mehr als 20 Prozent über dem langjährigen Mittelwert. Das führte deutschlandweit zu erfreulichen Erträgen in der Photovoltaik.
Kraftwerksbau: Das Kabelthema hat auf dem diesjährigen pv magazine Quality Roundtable auf der Intersolar Europe ins Schwarze getroffen. Wie man mit der Erdverlegung von Stringleitungen umgehen soll, ist nach wie vor eine offene Frage.
Ü20-Anlagen: „The Day After EEG“, so könnte man vielleicht die Situation beschreiben, in der sich die ersten Anlagenbetreiber ab dem 1. Januar 2021 befinden werden. Sie haben eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und wissen noch nicht, was in Zukunft damit passieren soll. Manche erwarten tatsächlich schon eine „Katastrophe“, dabei gibt es reichlich Konzepte, wie sie ihren Solarstrom künftig sinnvoll nutzen können. Gedanken eines Solarpioniers, der von Anfang an dabei war.