Clearingstelle stärkt Rechte der Anlagenbetreiber

Der Gesetzgeber hat die Meldepflicht für Photovoltaikanlagen im EEG 2009 eingeführt. Wer die Anmeldung erst verspätet vornimmt, muss für diese Zeit 20 Prozent seiner Vergütung an die Netzbetreiber zurückzahlen, wie die Clearingstelle EEG|KWKG entschied.
Foto: Capri23auto/Pixabay
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