Die Bundesregierung plant die Einführung eines sogenannten Redispatch-Vorbehalts. Sein Ziel ist ein kostengünstigeres Stromsystem. Das soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass wir in solchen Regionen weniger Wind und Solar ausbauen, in denen wegen begrenzter Netzkapazität ein großer Teil der Erzeugung abgeregelt würde.
Das ist ja erstmal ein nachvollziehbarer und sinnvoller Ansatz.
Nur: So wie vorgeschlagen wir das Instrument das Gegenteil erreichen. Es wird unsere Stromversorgung teurer machen.
Was ist der Redispatch-Vorbehalt?
Heute können Netzbetreiber Wind- und Solarparks (genauso wie fossile Kraftwerke) jederzeit abregeln, wenn eine Netzüberlastung droht. Dafür werden diese finanziell oder bilanziell entschädigt, so dass sie wirtschaftlich neutral gestellt sind. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) schlägt nun vor, dass in bestimmten Gebieten Neuanlagen für zehn Jahre bei Abregelung keine Entschädigung mehr erhalten sollen. Als „kapazitätslimitiertes“ Gebiet soll gelten, wo mehr als drei Prozent der Erneuerbaren-Erzeugung abgeregelt wird. Die genauen Grenzen steckt dabei der Verteilnetzbetreiber ab.
Der Vorschlag hat allerdings vier gravierende Probleme: die 3-Prozent-Schwelle, Verzerrung der Abregelung, regulatorische Risiken für Investoren, Anreize gegen Netzausbau, und Verschwendung von Synergien zwischen Windkraft und Photovoltaik.
Problem 1: Die 3-Prozent-Schwelle
Seit Jahren bereits sind Netzbetreiber angehalten, das Netz nicht „bis zur letzten Kilowattstunde“ auszubauen, sondern in der Netzplanung bereits eine Abregelung von drei Prozent der Erzeugung anzustreben. Das ist ökonomisch sinnvoll und richtig. Wenn jetzt ab drei Prozent Abregelung quasi die Ampel für neuen Zubau auf Rot schaltet, passt das einfach nicht damit zusammen, dass genau diese drei Prozent ja gleichzeitig als Zielwert gelten.
Diese Inkonsistenz lässt sich einfach durch ein Anheben der Auslöseschwelle beseitigen.
Problem 2: Verzerrung der Abregelungsreihenfolge
Zur Beseitigung von Netzengpässen können Netzbetreiber unterschiedliche Anlagen abregeln. Diese haben unterschiedliche netztechnische Wirksamkeit, je nachdem wie „nah“ sie am Engpass liegen. Eine ökonomisch effiziente Abschaltung berücksichtigt dabei immer Kosten und Wirksamkeit. Seit der NEST-Reform der Bundesnetzagentur müssen Netzbetreiber Redispatch-Kosten teilweise selbst bezahlen, weil sie in Zukunft in den Effizienzvergleich mit eingehen. Mit anderen Worten: sie haben einen finanziellen Anreiz, Redispatch-Kosten zu vermeiden. Wenn ich als Netzbetreiber Bestandsparks im Netz habe, die ich entschädigen muss und Neuanlagen, die ich nicht entschädigen muss, dann fällt die Wahl leicht: ich werde bevorzugt „kostenlose“ Abregelung von Neuanlagen wählen. Es besteht also die reale Gefahr, dass Neuanlagen viel häufiger abgeregelt werden, als netztechnisch effizient wäre.
Dieses Problem zu lösen ist alles andere als trivial. Eine Möglichkeit wäre, die eingesparten Redispatch-Entschädigungen über ein Sammelkonto allen Verbrauchern zugutekommen zu lassen anstatt dem einzelnen Netzbetreiber.
Problem 3: Regulatorische Risiken für Erneuerbaren-Investoren
Finanzierungskonditionen (Fremdkapital, Zinsen, Risikoprämie) haben großen Einfluss auf Stromgestehungskosten von Windkraft und Photovoltaik. Steigen die Kapitalkosten beispielsweise von 5 auf 10 Prozent, erhöhen sich Gestehungskosten um rund 30 bis40 Prozent. Und regulatorische Unsicherheit tut genau das: sie erhöht die Kapitalkosten. Der BMWE-Vorschlag macht das gleich auf zwei Arten. Erstens weiß man zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch gar nicht, ob das Projekt in einem kapazitätslimitierten Gebiet liegt – denn es kann bis zum Tag der Inbetriebnahme dazu erklärt werden. Dieses Problem ließe sich einfach heilen, in dem man einen zeitlichen Vorlauf einbaut. Zweitens entstehen dem Investor Risiken durch eine unberechenbare Häufigkeit der Abregelung. Gerade weil Netzbetreiber neue Parks bevorzugt abregeln werden (Problem 1), kann ich mich als Investor keineswegs darauf verlassen, dass ich nur, sagen wir mal, vier Prozent der Energie abgeregelt bekomme, wenn dies die durchschnittliche Abregelung im letzten Jahr war. Ein konservativer Investor muss davon ausgehen, dass er für 10 Jahre lang immer abgeregelt wird, wenn irgendwo im Netz ein Engpass vorliegt.
Dieses Problem ließe sich dadurch lösen, dass man die kompensationslose Abregelung begrenzt. Zum Beispiel durch eine Limitierung der abgeregelten Erzeugung auf fünf Prozent, eine teilweise Kompensation, oder eine Verkürzung der 10-Jahres-Frist auf drei Jahre. Hierzu hat EWE und EnBW letzte Woche einen Vorschlag gemacht.
Problem 4: Anreize gegen Netzausbau
Netzbetreiber haben ein unmittelbares Eigeninteresse, möglichst viel Redispatch-Vorbehalt anzuwenden. Dann sparen sie Redispatchkosten und/oder schrecken Erneuerbaren-Investoren ab – beides ist gut für die eigene Bilanz und das eigene Netzentgelt. Und Netzbetreiber haben durchaus Möglichkeiten, das Erreichen der 3-Prozent-Schwelle zu provozieren. Sie können via „gerrymandering“ den Gebietszuschnitt geschickt wählen, oder sie legen Übertragungsnetz-Anrufe bewusst so, dass die 3-Prozent-Schwelle überschritten wird. Oder, das wäre am schlimmsten, sie verzögern bewusst Netzausbau.
Dieses Problem zu lösen, ist verdammt schwierig, schon deshalb, weil viele in der Politik die Eigeninteressen der Netzbetreiber übersehen. Es herrscht vielerorts eine naive Vorstellung, dass Netzbetreiber „ehrliche Makler“ seien, „die schon wissen was zu tun ist“. Ein Lösungsansatz wäre, Vorbehalt-Gebiete auf wenige Jahre zu beschränken. Nach Ablauf muss der Netzbetreiber dann wieder entschädigen, auch Neuanlagen – egal ob das Gebiet immer noch viel Abregelung aufweist.
Problem 5: Ignorieren von Synergien zwischen Wind und Solar
Bei der Berechnung der 3-Prozent-Schwelle der Abregelung wird Wind und Solar zusammengerechnet. Das macht netzwirtschaftlich einfach keinen Sinn. Selbst in einem vor Photovoltaik-Anlagen übervollen Netz kann man wunderbar noch Windparks zubauen, die dann kaum abgeregelt werden – einfach deshalb, weil der Wind oft auch dann weht, wenn kaum Sonne scheint. Der BMWE-Vorschlag ignoriert diese Synergien und verschwendet so Effizienz bei der Nutzung von Netzkapazität.
Wenigstens dieses Problem ist einfach zu lösen: Vorbehalt-Gebiete sollten getrennt für Windkraft und Photovoltaik ausgewiesen werden.
Was die Koalition jetzt tun sollte
Wird der Redispatch-Vorbehalt wie vorgeschlagen umgesetzt, droht eine Ausweisung von sehr umfangreichen Vorbehaltsgebieten und in diesen ein weitgehender Investitionsstopp. Noch schlimmer: wegen der finanziellen Risiken würden Erneuerbare auch in den anderen Regionen teurer. Das schlägt sich dann in höheren EEG-Geboten und neuen Löchern im Bundeshaushalt wieder. Es bleibt zu hoffen, dass die Koalition die Zeit nutzt, um den Redispatch-Vorbehalt noch gerade zu biegen. Dazu gehört insbesondere:
- Die 3-Prozent-Schwelle anheben
- Die getrennte Anwendung des Instruments auf Wind und Solar
- Die Bekanntgabe von betroffenen Gebieten mit ausreichend Vorlaufzeit
- Die Beschränkung der unkompensierten Abregelung („stopp loss“)
- Anreize für eine effiziente Abregelungsreihenfolge
- Die Begrenzung der Dauer der Gebiete, um Anreize gegen Netzausbau zu vermeiden
— Der Autor Lion Hirth ist Professor für Energiepolitik an der Hertie School in Berlin und Gründer und Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Neon, mit dem er auch immer wieder das Bundeswirtschaftsministerium berät. —
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