EnBW und EWE plädieren für bundesweit standardisierte FCAs

Bau, Grünstromspeicher, EnBW

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Bislang gibt es nur einen geleakten Referentenentwurf für das sogenannte Netzpaket. Vor allem der darin vorgesehene „Redispatch-Vorbehalt“ sorgte jedoch für einen großen Aufschrei, denn er rührt an der Investitionssicherheit für den Bau neuer Photovoltaik- und Windkraftanlagen, die in dem Fall keine Vergütung im Falle der Abregelung wegen Redispatch-Maßnahmen mehr erhalten sollen.

EnBW und EWE haben sich mit einer Art Gegenvorschlag reagiert, der sowohl die Interessen der Erneuerbaren-Einspeiser als auch Netzbetreiber berücksichtigen soll. So soll es nach ihrem Willen keine Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzgebieten und damit dem Entfall des Einspeisevorrangs für Erneuerbaren-Anlagen geben, sondern eine transparente Ausweisung von leistungslimitierten Netzgebieten, die die Netzbetreiber halbjährlich aktualisieren. Dafür sollen zwei Indikatoren relevant sein, wie aus dem Papier der Energiekonzerne hervorgeht. Zum einen greift sie, wenn in einer netzplanerischen Simulation die auf Verlangen des Netzbetreibers abgeregelte Menge der Erneuerbaren-Einspeisung im Drei-Jahres-Durchschnitt 10 bis 15 Prozent der potenziell eingespeisten Menge übersteige. Zum anderen soll die Kennzeichnung als leistungslimitiertes Netzgebiet erfolgen, wenn die bereits angeschlossene und verbindlich zugesagte Netzanschlussleistung netzplanerisch in fünf bis zehn Prozent der Viertelstunden eines Jahres die Leistung des Netzbetriebsmittels übersteige.

In diesen Netzgebieten, in denen kein sofortiger uneingeschränkter Anschluss am Netzverknüpfungspunkt möglich sei, bestünden dann drei Varianten: Der Anschlusspetent wartet den Netzausbau ab oder entscheidet sich für einen anderen Standort. Sollte er jedoch auf einen sofortigen Anschluss bestehen, dann sollen Netz- und Anlagenbetreiber verpflichtet sein einen flexiblen Einspeise-FCA abzuschließen. Dafür schlagen EnBW und EWE deine Laufzeit dieser flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (FCA) von fünf Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage vor. Diese Laufzeit verlängere sich automatisch, wenn keine der Vertragsparteien explizit widerspreche. Zudem ist die Nicht-Kompensation gewisser Einspeisemengen vorgesehen, die als Anreiz zur zeitlichen Verschiebung der Einspeisung aus den Erneuerbaren-Anlagen und als Anreiz zur Standortwahl gedacht sei, jedoch nicht die Finanzierbarkeit der Neuanlagen gefährden soll. Maximal 200 Volllaststunden im Jahr, in denen durch Redispatch die Einspeisung abgeregelt werden, sollen demnach nicht vergütet werden. Zudem soll der Netzbetreiber ein einmaliges Wahlrecht erhalten, ob er einen FCA mit oder ohne Spezifikationen von Betriebsbereichen anbietet.

Die Standardisierung bei den flexiblen Netzanschlussverträgen soll dabei nach dem Willen von EnBW und EWE mit einer neuen „Deutschlandgeschwindigkeit für die Energiewende“ einhergehen. Dafür sei eine Beschleunigung des Netzausbaus unabdingbar. Die Energiekonzerne fordern dafür entsprechende gesetzliche Vorgaben, etwa durch die Erweiterung des geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Damit sollten schnellere Genehmigungsverfahren für den Netzausbau auf Verteilnetzebene ermöglicht werden.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte den Vorstoß grundsätzlich. Er enthalte „gute Denkanstöße“, teilte der Verband am Freitag mit. Die Standardisierung flexibler Netzanschlussverträge si ebenfalls sinnvoll, um Planbarkeit zu schaffen sowie Komplexität und Verwaltungsaufwände zu reduzieren. „Die FCAs müssen dabei jedoch so ausgestaltet sein, dass sie noch immer eine betriebswirtschaftliche Grundlage für die Betreiber bieten“, hieß es dazu vom BEE. Als nicht tragfähig sieht der Verband den Vorschlag an, dass bis zu 20 Prozent der produzierten Jahresmenge entschädigungsfrei abgeregelt werden können. „In dieser Größenordnung würde die Investitionssicherheit ebenso gefährdet wie beim Redispatch-Vorbehalt“, erklärte der Verband und verwies darauf, dass zusätzlich noch negative Börsenstrompreise hinzukämen, die die Kalkulation der Projekte weiter erschwerten.

„Der Vorschlag hat Potenzial, aber auf die Ausgestaltung kommt es letztlich an“, so der BEE in seiner Gesamtbewertung weiter.

 

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