Kabinett beschließt Entwürfe zu EEG 2027 und Netzpaket
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch sowohl den Entwurf für das EEG 2027 als auch das Netzpaket verabschiedet. Erst mit Beginn der parlamentarischen Sommerpause hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Entwürfe in die Anhörung an Länder und Verbände geschickt. Sie bekamen drei Tage Zeit, um Stellung zu beziehen. Eine Woche später nun die Verabschiedung im Kabinett.
„Wir haben einen wichtigen Meilenstein unserer Regierungsvorhaben erreicht“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in einem Statement nach der Verabschiedung. „Wir nehmen einen Paradigmenwechsel vor.“ Reiche spricht von der umfassendsten EEG-Novelle seit Jahren. Dabei werde „Überförderung“ konsequent abgebaut. „Wir beenden die Vergütung für Anlagen, die aufgrund ihrer hohen Renditen ohnehin gebaut würden“, sagt Reiche zur Abschaffung der festen Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen. Diese Dachanlagen – gepaart mit Speichern – amortisierten sich binnen weniger Jahre und sollten daher nicht von der Allgemeinheit gefördert werden müssen. Reiche habe zudem aus der Branche Signale erhalten, dass sich diese Anlagen auch ohne Förderung rechnen würden.
Bei der Photovoltaik soll der Förderschwerpunkt künftig auf die kostengünstigen Freiflächenanlagen gelegt werden, sagte Reiche weiter. Bislang sei die Energiewende nicht kosteneffizient ausgestaltet gewesen, dies solle sich nun ändern. Zudem werde ein stärkerer Blick auf die Systemeffizienz gelegt.
Dazu hat die Bundesregierung auch den Entwurf für das Netzpaket verabschiedet. „Netzkapazität ist ein zunehmend knappes Gut“, sagte Reiche, was sie mit dem Paket ändern wolle. Das Netz müsse schneller ausgebaut und digitalisiert werden. Die vorgesehene Synchronisierung von Netz- und Erneuerbaren-Ausbau solle nicht zulasten der Erneuerbaren gehen. Das Netzpaket solle die neuen Anlagen eher dahin lenken, wo das Netz schon vorhanden sei, erklärte Reiche weiter. So sollen auch die Netzanschlussverfahren neu aufgesetzt werden. Künftig solle nicht mehr das Prinzip „first come, first serve“, sondern „first ready, first serve“ gelten, erklärte Reiche. Für die Priorisierung der Netzanschlüsse würden zunächst die Netzbetreiber ein Verfahren erarbeiten, mit dem sich dann auch die Bundesnetzagentur befassen werde.
In der Nacht vor der Kabinettsverabschiedung hatte es nochmal Verhandlungen mit dem Koalitionspartner SPD gegeben und in der Folge leichte Anpassungen an den Entwürfen. So ist beim Redispatch-Vorbehalt nun vorgesehen, dass er auf sechs Jahre begrenzt sein soll. Er gilt in kapazitätslimitierten Netzgebieten, wo mehr als fünf Prozent der Erneuerbaren-Anlagen abgeregelt werden müssen. Die durch Netzbetreiber entschädigungsfreie Abregelung der Strommengen für die Erneuerbaren-Anlagen soll dabei auf maximal 20 Prozent begrenzt werden. „Damit deckeln wir das Risiko für die Anlagenbetreiber. Gleichzeitig wird aber auch der Netzanschluss für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf 70 Prozent begrenzt, um Kosten beim Netzausbau zu sparen“, sagte Reiche weiter.
Neu im EEG-Entwurf sei nun auch die Zusage, dass eine Evaluierung nach zwei Jahren erfolgen soll, um die Wirksamkeit der Instrumente zu prüfen. Dies sei ein Wunsch der Erneuerbaren-Branche gewesen. „In einer Demokratie sind Korrekturen zum Glück zu jedem Zeitpunkt möglich“, sagte Reiche.
Als wichtige Änderungen in der EEG-Novelle für die Photovoltaik hob Reiche unter anderem noch den Schritt zu einer verpflichtenden Direktvermarktung für alle Anlagen hervor. Dabei soll künftig ein einheitlicher Fördersatz von 6,2 Cent pro Kilowattstunde gelten. Zudem wird die Einspeisung am Netzanschluss für die kleinen Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent begrenzt. Auch dies soll nach Reiches Worten Netzausbau sparen. Es sei das Ziel der Regierung mit der Novelle, dass die Photovoltaik-Anlagen schneller mit Smart Metern und intelligenten Messsystemen ausgestattet werden.
Für die größeren Photovoltaik-Anlagen werden zudem Contracts for Difference (CfDs) eingeführt, durch die künftig in Hochpreisphasen Übergewinne abgeschöpft werden könnten. Damit setze die Bundesregierung eine EU-Vorgabe um, sagte Reiche weiter. Ein Wechsel zwischen CfD und PPA, also Anlagen, die sich außerhalb des EEG ohne Förderung am Strommarkt oder mit privaten Abnahmeverträgen refinanzieren, soll nach dem neuen EEG nicht mehr möglich sein.
„Im parlamentarischen Prozess wird es nun darauf ankommen, die Kosten nicht aus dem Blick zu verlieren, aber auch nicht die Erneuerbaren-Ausbauziele und Systemeffizienz“, sagte Reiche. Der Bundestag wird sich aber erst ab September mit den Entwürfen befassen. Die Zeit drängt allerdings, denn zum Jahresende läuft für Teile des bestehenden EEG die beihilferechtliche Genehmigung aus. Diese ist aber auch für das Inkrafttreten der Neuregelungen erforderlich.
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