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Kabinett beschließt Entwürfe zu EEG 2027 und Netzpaket

Kleine Änderungen in den Entwürfen gab es noch. So soll das EEG nach zwei Jahren evaluiert werden. Beim Redispatch ist die entschädigungsfreie Strommenge nun auf 20 Prozent gedeckelt. Beim Koalitionspartner SPD sieht man weiterhin grundlegenden Änderungsbedarf an den Entwürfen aus dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium.
Montage, Solarmodule, Dach
Mit dem EEG 2027 soll unter anderem eine Direktvermarktungspflicht für neue Photovoltaik-Anlagen eingeführt werden. | Foto: Pixabay

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch sowohl den Entwurf für das EEG 2027 als auch das Netzpaket verabschiedet. Erst mit Beginn der parlamentarischen Sommerpause hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Entwürfe in die Anhörung an Länder und Verbände geschickt. Sie bekamen drei Tage Zeit, um Stellung zu beziehen. Eine Woche später nun die Verabschiedung im Kabinett.

„Wir haben einen wichtigen Meilenstein unserer Regierungsvorhaben erreicht“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in einem Statement nach der Verabschiedung. „Wir nehmen einen Paradigmenwechsel vor.“ Reiche spricht von der umfassendsten EEG-Novelle seit Jahren. Dabei werde „Überförderung“ konsequent abgebaut. „Wir beenden die Vergütung für Anlagen, die aufgrund ihrer hohen Renditen ohnehin gebaut würden“, sagt Reiche zur Abschaffung der festen Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen. Diese Dachanlagen – gepaart mit Speichern – amortisierten sich binnen weniger Jahre und sollten daher nicht von der Allgemeinheit gefördert werden müssen. Reiche habe zudem aus der Branche Signale erhalten, dass sich diese Anlagen auch ohne Förderung rechnen würden.

Bei der Photovoltaik soll der Förderschwerpunkt künftig auf die kostengünstigen Freiflächenanlagen gelegt werden, sagte Reiche weiter. Bislang sei die Energiewende nicht kosteneffizient ausgestaltet gewesen, dies solle sich nun ändern. Zudem werde ein stärkerer Blick auf die Systemeffizienz gelegt.

Dazu hat die Bundesregierung auch den Entwurf für das Netzpaket verabschiedet. „Netzkapazität ist ein zunehmend knappes Gut“, sagte Reiche, was sie mit dem Paket ändern wolle. Das Netz müsse schneller ausgebaut und digitalisiert werden. Die vorgesehene Synchronisierung von Netz- und Erneuerbaren-Ausbau solle nicht zulasten der Erneuerbaren gehen. Das Netzpaket solle die neuen Anlagen eher dahin lenken, wo das Netz schon vorhanden sei, erklärte Reiche weiter. So sollen auch die Netzanschlussverfahren neu aufgesetzt werden. Künftig solle nicht mehr das Prinzip „first come, first serve“, sondern „first ready, first serve“ gelten, erklärte Reiche. Für die Priorisierung der Netzanschlüsse würden zunächst die Netzbetreiber ein Verfahren erarbeiten, mit dem sich dann auch die Bundesnetzagentur befassen werde.

In der Nacht vor der Kabinettsverabschiedung hatte es nochmal Verhandlungen mit dem Koalitionspartner SPD gegeben und in der Folge leichte Anpassungen an den Entwürfen. So ist beim Redispatch-Vorbehalt nun vorgesehen, dass er auf sechs Jahre begrenzt sein soll. Er gilt in kapazitätslimitierten Netzgebieten, wo mehr als fünf Prozent der Erneuerbaren-Anlagen abgeregelt werden müssen. Die durch Netzbetreiber entschädigungsfreie Abregelung der Strommengen für die Erneuerbaren-Anlagen soll dabei auf maximal 20 Prozent begrenzt werden. „Damit deckeln wir das Risiko für die Anlagenbetreiber. Gleichzeitig wird aber auch der Netzanschluss für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf 70 Prozent begrenzt, um Kosten beim Netzausbau zu sparen“, sagte Reiche weiter.

Neu im EEG-Entwurf sei nun auch die Zusage, dass eine Evaluierung nach zwei Jahren erfolgen soll, um die Wirksamkeit der Instrumente zu prüfen. Dies sei ein Wunsch der Erneuerbaren-Branche gewesen. „In einer Demokratie sind Korrekturen zum Glück zu jedem Zeitpunkt möglich“, sagte Reiche.

Als wichtige Änderungen in der EEG-Novelle für die Photovoltaik hob Reiche unter anderem noch den Schritt zu einer verpflichtenden Direktvermarktung für alle Anlagen hervor. Dabei soll künftig ein einheitlicher Fördersatz von 6,2 Cent pro Kilowattstunde gelten. Zudem wird die Einspeisung am Netzanschluss für die kleinen Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent begrenzt. Auch dies soll nach Reiches Worten Netzausbau sparen. Es sei das Ziel der Regierung mit der Novelle, dass die Photovoltaik-Anlagen schneller mit Smart Metern und intelligenten Messsystemen ausgestattet werden.

Für die größeren Photovoltaik-Anlagen werden zudem Contracts for Difference (CfDs) eingeführt, durch die künftig in Hochpreisphasen Übergewinne abgeschöpft werden könnten. Damit setze die Bundesregierung eine EU-Vorgabe um, sagte Reiche weiter. Ein Wechsel zwischen CfD und PPA, also Anlagen, die sich außerhalb des EEG ohne Förderung am Strommarkt oder mit privaten Abnahmeverträgen refinanzieren, soll nach dem neuen EEG nicht mehr möglich sein.

„Im parlamentarischen Prozess wird es nun darauf ankommen, die Kosten nicht aus dem Blick zu verlieren, aber auch nicht die Erneuerbaren-Ausbauziele und Systemeffizienz“, sagte Reiche. Der Bundestag wird sich aber erst ab September mit den Entwürfen befassen. Die Zeit drängt allerdings, denn zum Jahresende läuft für Teile des bestehenden EEG die beihilferechtliche Genehmigung aus. Diese ist aber auch für das Inkrafttreten der Neuregelungen erforderlich.

SPD sieht weiter grundlegenden Änderungsbedarf

Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, äußerte sich ebenfalls noch zu den Entwürfen. Sie bezeichnete einerseits die Regelungen zur systemdienlichen Anschlussleistung im Netzpaket als „einen wertvollen Hebel zum Umstieg auf Erneuerbare“, der gleichzeitig eine Senkung der Netzausbaukosten aufgreife. Dafür habe sich unter anderem die SPD stark gemacht. Doch Scheer sieht andererseits weiterhin Regelungen in dem EEG- und Netzpaket-Entwurf, die gegen wesentliche Aussagen des Koalitionsvertrags laufen und somit gemeinsame Ziele konterkarierten.

Konkret bezieht sie dies auf den Redispatch-Vorbehalt. „Wenn auch abgeschwächt, ist weiterhin ein gebietsbezogener Redispatch-Vorbehalt enthalten, der zu massiven Planungs- und Investitionsunsicherheiten führen wird. Es hat nichts mit Kosteneffizienz zu tun, wenn der günstigsten Form der Energiegewinnung die Investitionsgrundlage entzogen wird und zugleich Anreize zur Speicherung und Sektorkopplung geschwächt statt gestärkt werden“, erklärte die SPD-Politikerin. Die Anhebung der Schwelle, um kapazitätslimitierte Netzgebiete auszurufen, von drei auf fünf Prozent, die Verkürzung des Anwendungszeitraums von 10 auf 6 Jahre respektive 7,5 Jahre, technologiespezifische statt pauschale Gebietsausweisungen und die Begrenzung der entschädigungsfreien Abregelung auf 10 bis 20 Prozent anstelle eines vollständigen Entfalls der Entschädigung könnten zwar als Schritt der Ermöglichung von Projekten gewertet werden. „Der Eindruck täuscht allerdings. Denn auch mit den geänderten Eckwerten bleibt es bei einem Beschränkungsinstrument anstelle der benötigten und vereinbarten Ermöglichung“, so Scheer weiter. Dies gelte auch für den unqualifizierten Anspruch auf ein unverzügliches Angebot eines vertraglichen Netzanschlusses. Dies sei keine Lösung, denn entlang der Vertragsausgestaltung entschieden allein die Netzbetreiber über die Realisierung neuer Anlagen. Damit bleibe die Investitionsunsicherheit bestehen.

Scheer erklärte mit Verweis auf den Koalitionsvertrag weiter: „Wir wollen erreichen, dass sich die Erneuerbaren perspektivisch vollständig am Markt refinanzieren können. Diese Voraussetzung gilt es durch entsprechende Flexibilitätsanreize und den weiteren Umstieg auf die Erneuerbaren zu generieren. Netzanschlussverweigerung, Direktvermarktungspflichten und die Beseitigung der Einspeisevergütung, die vielerorts nach wie vor den entscheidenden Anreiz setzt, erfüllen dies nicht, sondern hemmen dringend benötigte Investitionen.“ Damit seien zehntausende Arbeitsplätze gefährdet und es werde europäische Wertschöpfung verhindert. „Eine faktische Abschaffung wesentlicher Säulen des EEG ist weder vereinbart noch verantwortbar.“

Scheer forderte daher auch im weiteren parlamentarischen Prozess grundlegende Änderungen an den vorliegenden Entwürfen. „Angesichts massiv steigender fossiler Energiepreise, sich weltweit verschärfender Ressourcenengpässe sowie sich spürbar verschärfender Klimawandelanforderungen, wäre es unverantwortlich, energiewendeorientierte Wertschöpfung nun auszubremsen, statt sie — wie vereinbart — zu stärken“, sagte sie. Viele in der Verbändeanhörung eingebrachten Einwände seien in den Entwürfen nicht berücksichtigt. „Angesichts monatelang kursierender Entwürfe ist es ferner nicht verständlich, weshalb einer Verbändeanhörung gerade einmal drei Werktage eingeräumt werden und letztlich auf keine der aufgeworfenen zentralen Hemmnisse eingegangen wurde“, so die Kritik der SPD-Politikerin.

„Fast jede Formulierung, die mehr Förderung für Erneuerbare vorsieht als keine Förderung, kann von uns als Koalitionspartner letztlich nicht abgelehnt werden, da wir es als SPD nicht verantworten wollen und können, Anreize zum Ausbau der Erneuerbaren zu unterlassen. Dieser Umstand ist allen bekannt und dient nun offenbar in Anbetracht des Verfahrenshergangs als Instrument, eine Einigung jenseits der Koalitionsvertrages zu erzwingen. Ein solcher ‚Verabschiedungszwang‘ ist in Stil wie in der Sache abzulehnen“, so Scheer weiter. Da im Netzpaket auch EEG-relevante Änderungen enthalten seien, erstrecke sich dieser Verabschiedungszwang auch auf das Netzpaket. Daher forderte Scheer eine Entflechtung der Vorhaben, auch vor dem Hintergrund des Zeitdrucks, bis zum Jahresende eine Anschlussregelung für das EEG verabschieden zu müssen.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben das Statement von Nina Scheer noch nachträglich im Artikel ergänzt.

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Kommentare

PB
Jul 30, 2026

„Wir beenden die Vergütung für Anlagen, die aufgrund ihrer hohen Renditen ohnehin gebaut würden“
Seltsam, ich dachte das wären die Solarparks?

„Das Netzpaket solle die neuen Anlagen eher dahin lenken, wo das Netz schon vorhanden sei“

sollen wir jetzt alle ins Ausland abwandern?

Zudem wird die Einspeisung am Netzanschluss für die kleinen Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent begrenzt. Auch dies soll nach Reiches Worten Netzausbau sparen.

Soweit ich weiß, sind die Netze in Wohngebieten schon gebaut?

Fast jede Formulierung, die mehr Förderung für Erneuerbare vorsieht als keine Förderung, kann von uns als Koalitionspartner letztlich nicht abgelehnt werden, da wir es als SPD nicht verantworten wollen und können, Anreize zum Ausbau der Erneuerbaren zu unterlassen. Dieser Umstand ist allen bekannt und dient nun offenbar in Anbetracht des Verfahrenshergangs als Instrument, eine Einigung jenseits der Koalitionsvertrages zu erzwingen.

dann sollte man die Koallition beenden.

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Gruenstrom
Jul 30, 2026

Die PVler können jetzt selber Speicher bauen und alles ist gut.
Das Problem sind doch die Überzogenen Forderungen beider Seiten.

BotU
Jul 30, 2026

### „Wir haben einen wichtigen Meilenstein unserer Regierungsvorhaben erreicht“ ### Ich kann es kaum glauben was die Dame da von sich gibt. Von wegen Demokratie !!!
### „In einer Demokratie sind Korrekturen zum Glück zu jedem Zeitpunkt möglich“ ### eben nicht ….. so wie es im Moment aussieht.