Netzentgelt-Gutachten von TU Clausthal und Consentec stützt AgNes-Entwurf der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen ihres Verfahrens zur Festlegung einer neuen Systematik für die Strom-Netzentgelte („AgNes“) die Technische Universität Clausthal und das Beratungsunternehmen Consentec beauftragt, ein begleitendes Gutachten zu erstellen. Aufgabe der Experten war es, mögliche Gestaltungsoptionen für die Netzentgelte zu untersuchen. Das Gutachten liegt nun vor – und bestätigt nach Einschätzung der TU Clausthal die wesentlichen Punkte des aktuellen Entwurfs der AgNes-Festlegung.
Konkret schlagen die Gutachter unter anderem vor, in der neuen Systematik klar zwischen Netzentgelten mit Finanzierungsfunktion und solchen mit Anreizfunktion zu unterscheiden. Während die einen die zuverlässige Finanzierung der Stromnetze sicherstellen, sollen diejenigen mit Anreizfunktion insbesondere Netzengpässe vermeiden. „Netzentgelte sind damit nicht nur ein Mittel zur Kostendeckung, sondern auch ein wichtiges Steuerungsinstrument für ein effizienteres Stromsystem“, sagt Hartmut Weyer, Leiter der Abteilung für deutsches und internationales Berg- und Energierecht an der TU Clausthal.
Keine große Entlastung durch Netzentgelte für Einspeiser
Gemäß dem Gutachten sollen die Netzkosten weiterhin überwiegend von den Stromverbrauchern getragen werden. Die Experten raten jedoch, künftig grundsätzlich auch Erzeuger und Speicher stärker in die Netzentgeltsystematik einzubeziehen. Zwar können Einspeiseentgelte keinen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Verbraucher in ihrer Gesamtheit nachhaltig zu entlasten, heißt es im Gutachten. Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion seien aber bei adäquater Ausgestaltung vertretbar. Werde das Instrument eingeführt, solle es kapazitätsabhängig mit Bezug auf die installierte Leistung oder die vertragliche Netzanschlusskapazität ausgestaltet sein. Gleiches gelte für Speicher.
Für Haushalte und kleinere Verbraucher soll das etablierte Modell aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis plus Grundpreis weitgehend erhalten bleiben. Prosumer, also etwa Haushalte mit Photovoltaik-Anlage, sollten dabei allerdings stärker an den Netzkosten beteiligt werden, zum Beispiel über einen erhöhten Grundpreis.
Dynamische Netzentgelte nur für belastete Regionen
Außerdem schlägt das Gutachten zeitlich und örtlich differenzierte, dynamische Netzentgelte vor. Netzbelastendes Verhalten könnte dadurch teurer werden, während netzentlastendes Verhalten – etwa das Verschieben von Verbrauch in netzschwache Zeiten oder ein netzdienlicher Betrieb von Speichern – günstiger würde.
Das dynamische Netzentgelt sollte vorzugsweise in Form einer separaten Arbeitspreiskomponente erhoben werden – und zwar nur dort und dann, wo und wenn es bereits zu Netzengpässen kommt oder diese für die nahe Zukunft absehbar sind. Sie müssten also abhängig von der jeweils prognostizierten Netzauslastungssituation dynamisch zeitvariabel sein.
Die dynamische Arbeitspreiskomponente sollte nach Meinung der Gutachter grundsätzlich symmetrisch ausgestaltet werden, also an einem betrachteten Ort je nach Engpassrichtung entweder für Entnahmen positiv und für Einspeisungen negativ oder umgekehrt erhoben werden.
Erneuerbare-Branche kritisiert AgNes-Entwurf
Die AgNes-Festlegung soll Ende dieses Jahres beschlossen werden. Verbände wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) haben im Rahmen der am 18. September abgeschlossenen Konsultationsphase viel Kritik am Entwurf der Bundesnetzagentur geübt. Im Zentrum standen dabei der starre Prosumer-Aufschlag und Einspeiseentgelte. Zudem verweisen viele Betroffene auf schlecht kalkulierbare Mehrbelastungen durch parallele Reformen und noch zu wenig detailliert ausgestaltete Marktprozesse.
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