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Konsultation für finalen AgNes-Festlegungsentwurf eröffnet

Nach der Vorstellung der groben Pläne Ende Mai hat die Bundesnetzagentur nun noch eine letzte Konsultationsrunde gestartet. Die Festlegung für die neue Netzentgeltsystematik soll Ende des Jahres erlassen werden. Für Projektierer großer Batteriespeicher rückt damit ein wichtiges Datum näher. BVES und BDEW sehen durchaus konstruktive Ansätze, aber auch noch Nachbesserungsbedarf.
Strommast, Verteilnetz, Avalon (Eon)
Mit AgNes sollen die Netzkosten künftig stärker nach dem Verursacherprinzip erhoben werden. | Foto: Avacon AG

Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag die Konsultation für den finalen Festlegungsentwurf einer Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) eröffnet. „Auf dem Weg zu mehr Flexibilität und Systemeffizienz im Strommarkt liegen wir gut im Zeitplan“, sagte Präsident Klaus Müller. Die Festlegung soll möglichst zum Jahresende erlassen werden, bekräftigte die Behörde ihren Fahrplan. Ab 1. Januar 2029 sollen dann die neuen Vorgaben in Kraft treten. Darin vorgesehen sind unter anderem die Erhebung von Netzentgelten für Batteriespeicher und Einspeiseentgelte für Erzeugungsanlagen.

„Mit diesem Festlegungsentwurf machen wir einen großen Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsgerichteten Netzentgeltsystematik Strom“, sagte Müller. Die Bundesnetzagentur schaffe damit rechtzeitig Transparenz und klare Investitionsbedingungen für Netznutzer. „Der Festlegungsentwurf setzt die Ziele um, die wir uns zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr gesetzt haben: Anreize setzen, um Netzkosten zu sparen und Netzentgelte nach Möglichkeit zu senken. Kapazitäten mit einem Preis zu versehen und dabei Flexibilität zu unterstützen“, so der Behördenchef weiter. Die Kosten sollten dabei auch dort veranschlagt werden, wo sie entstehen. Zugleich sei es das Ziel, die Netzkosten auf mehr Akteure zu verteilen.

Ende Mai hat die Bundesnetzagentur zuletzt den aktuellen Stand öffentlich präsentiert. Diese vorgestellten Regelungen seien nun in den finalen Entwurf eingeflossen. Darüber hinaus sind weitere konkretisierende Folgefestlegungen für das kommende Jahr geplant. Der finale Entwurf kann nun noch bis zum 18. September kommentiert werden.

Gerade in der Batteriespeicher-Branche hatte der Prozess für Aufsehen und Unsicherheit gesorgt. Vorübergehend stellte die Bundesnetzagentur den Vertrauensschutz der Netzentgeltbefreiung für Speicher in Frage, die nach dem geltenden Recht bis zum 4. August 2029 besteht. Mittlerweile ist dazu eine salomonische Lösung gefunden worden. So soll die Netzentgeltbefreiung für Speicher, die über 20 Jahre läuft, für alle Projekte bestehen bleiben, die bis zur Veröffentlichung der finalen AgNes-Festlegung ihre endgültige Investitionsentscheidung getroffen haben und die Batteriespeicher bis spätestens 4. August 2029 in Betrieb nehmen. Die öffentliche Bekanntmachung der Festlegung ist dem Entwurf zufolge für den 1. Januar 2027 geplant.

Definition für endgültige Investitionsentscheidung

In der Festlegung ist auch die endgültige Investitionsentscheidung definiert. Sie gilt als getroffen, „wenn verbindliche Bestellungen von Komponenten, die mindestens die Hälfte des Investitionsvolumens abdecken, erfolgt sind und sich von den hierzu geschlossenen Verträgen nicht ohne wesentlichen Vermögensschaden gelöst werden kann.“ Zudem müssen die Anlagenbeteiber die endgültige Investitionsentscheidung bis zum 31. März 2027 beim zuständigen Netzbetreiber „in geeigneter Form“ nachweisen.

Ähnliche Regelungen sind auch bei Elektrolyseuren und den Einspeiseentgelten für Erzeugungsanlagen vorgesehen. „Der Vertrauensschutz im Hinblick auf Vollbefreiungen von den Netzentgelten nach §118 Abs. 6 EnWG für Speicher und Elektrolyseure wird nicht berührt. Alle Betreiber, die auf die Vollbefreiung vertrauen durften, werden diese im gesetzlichen Umfang erfahren“, heißt es in dem finalen Entwurf. „Kein Vertrauensschutz wird bestehen, sofern die endgültige Investitionsentscheidung für eine Anlage nach der Bekanntgabe der vorliegenden Festlegung erfolgt.“

Der knapp 200 Seiten starke Festlegungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht: www.bundesnetzagentur.de/1059162 An selber Stelle ist zudem noch ein Gutachten veröffentlicht, das sich mit der Weiterentwicklung der allgemeinen Netzentgeltsystematik befasst. Erst am Mittwoch hatte die Bundesnetzagentur zudem ihren Festlegungsentwurf zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, kurz MiSpeL, vorgelegt.

BVES sieht offenen Dialog und konstruktiven Kurs

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) kommentierte die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur direkt. Er bewerte dabei den offenen Dialog und die angemessene Konsultationsfrist als positiv. Zudem setze die Behörde ihren „konstruktiven Kurs bei der Reform der Netzentgelte“ fort. Dies zeige sich an den parallel laufenden Verfahren zu MiSpel und Netzanschlussregelungen, womit zentrale regulatorische Fragen zunehmend in Zusammenhang gebracht würden. „Die Bundesnetzagentur greift viele Argumente aus dem Austausch mit der Branche auf. Gleichzeitig sehen wir beim Vertrauensschutz für bestehende Speicherprojekte und dem vorgesehenen Prosumeraufschlag Nachbesserungsbedarf“, erklärt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.

Für Stromspeicher hätten sich nach dem Zwischenstand nur noch wenige Änderungen bis zum finalen Entwurf ergeben. So wird an einem moderaten Kapazitätsentgelt festgehalten. Auch die dynamischen Netzentgelte werden als langfristiges Ziel bestätigt. Offen ist aber weiterhin, wie die Netzentgelte mit flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) und dem Baukostenzuschuss (BKZ) interagieren sollen. Gerade bei letzterem müsse die real nutzbare Netzanschlusskapazität bei der Erhebung berücksichtigt werden, forderte der BVES.

Vertrauensschutz bleibt hinter den Erwartungen zurück

Die geplante Übergangsregelung für die bestehende Netzentgeltbefreiung der Batteriespeicher sieht der Verband hingegen kritisch. Zwar schaffe ein verbindlicher Stichtag grundsätzlich Klarheit. Aber die zusätzlich eingebaute Nachweispflicht für die endgültige Investitionsentscheidung und auch die verbindlichen Bestellungen von mindestens 50 Prozent des Investitionsvolumens gingen über bisherige gesetzliche Regelungen hinaus. Der BVES befürchtet, dass dies die Umsetzung vieler Projekte erschweren wird. „Die vergangenen Monate haben bereits erhebliche Unsicherheit ausgelöst und Investitionsentscheidungen verzögert. Jetzt brauchen Unternehmen rechtssichere und praxistaugliche Kriterien“, so Windelen.

Auch beim Prosumeraufschlag fordert der Verband noch Nachbesserungen. Zusätzliche Belastungen dürften die Entwicklung nicht ausbremsen. Immerhin würden Prosumer mit Eigenversorgung, Speichern und netzdienlichem Verhalten einen wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung leisten.

Der BVES kündigte an, den Entwurf nun mit seinen Mitgliedsunternehmen zu analysieren und die Stellungnahme fristgerecht bis zum 18. September einzureichen.

BDEW kritisiert Festhalten an volldynamischen Netzentgelten und Einspeiseentgelte

Der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) erklärte nach der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur: „Generell kritisch beurteilen wir, dass der technisch anspruchsvolle Kurs hin zu volldynamischen Netzentgelten beibehalten wird.“ Er hält es für wichtig, dass die im Gutachten aufgezeigten Effekte der neuen Systematik auch auf ihre Praktikabilität geprüft würden. „Politik und Branche können die Vorschläge zudem nur bewerten, wenn das Gesamtsystem vollständig offengelegt wird. Es braucht mehr Transparenz, nachvollziehbare Kalkulationen und einen engeren Austausch mit der Energiewirtschaft“, so der BDEW weiter. „Eine lediglich zweijährige Vorlaufzeit von einer Folgefestlegung für Entgelte mit Anreizfunktion bis zur Implementierung scheint überdies ambitioniert.“ Er verwies dabei auf die erhebliche Komplexität, die damit verbunden sei, vor allem bei IT-Anpassungen, im Messwesen, bei der Abrechnung, in der Marktkommunikation und bei Kundenprozessen. Aus Sicht des BDEW würde zudem die Projektfinanzierung der Anlagen „zu einer unkalkulierbaren Risiko-Variable mit entsprechenden Risikoaufschlägen“.

Darüber hinaus kritisiert der Verband die Einspeiseentgelte für Stromerzeuger, die er für nicht zielführend hält. „Eine intelligente, netzdienliche Standortsteuerung kann Engpässe und Ausbaubedarf von vornherein reduzieren. Das ist ein wichtiger Hebel und der Grund, warum wir regional differenzierte Baukostenzuschüsse anstelle von Einspeiseentgelten als sachgerechten und praktikablen Ansatz betrachten.“

Anmerkung der Redaktion: Die Stellungnahmen von BVES und BDEW haben wir kurz nach der Veröffentlichung noch hinzugefügt.

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