AgNes: „Hier muss noch nachgearbeitet werden“
Am Freitag endete die Konsultationsfrist zum AgNes-Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur. Bis zu diesem Zeitpunkt seien rund 1000 Stellungnahmen eingegangen, sagte eine Sprecherin der Behörde auf pv magazine Anfrage. Den finalen Festlegungsentwurf zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) hatte die Agentur am 6. August veröffentlicht. Die Festlegung soll Ende des Jahres erlassen werden und ersetzt ab dem Jahr 2029 die Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung, die außer Kraft tritt.
Zum finalen Entwurf sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, das Ziel sei, Anreize zu setzen, um Netzkosten zu sparen und Netzentgelte nach Möglichkeit zu senken sowie Kapazitäten mit einem Preis zu versehen und dabei Flexibilität zu unterstützen. Steigende Kosten sollen auf mehr Schultern verteilt und dabei Kosten da veranschlagt werden, wo sie entstehen. Mit den Netzentgelten werden pro Jahr etwa 37 Milliarden Euro umgelegt und vor allem von den Letztverbrauchern getragen. Bei Haushalten umfassen sie etwa 30 Prozent der Stromkosten.
Zu den „Betroffenen und Interessierten“, die Stellungnahmen zum Entwurf eingereicht haben, gehören Verbände und Unternehmen. Sie äußern vielfältige Kritikpunkte.
Branche fordert Investitionssicherheit
Der Bundesverband Erneuerbare Energie BEE lehnt Entgelte auf die Erzeugung und Einspeisung elektrischer Energie grundsätzlich ab und fordert Nachbesserungen bei der Beteiligung von Haushalten, die aktiv an der Energiewende teilnehmen.
BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser sagte: „Netzentgelte bremsen die Energiewende insgesamt aus, mit dem aktuellen Vorschlag des rollierenden Kapazitätspreises wählt die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Lösung, die Investitionen unnötig erschwert: Hierbei wird die Höhe des Nutzungsentgelts regelmäßig anhand sich jährlich ändernder Netzkosten neu berechnet. Dadurch können Betreiber ihre Projekte nicht verlässlich kalkulieren. Zielführender wäre eine verbindliche Obergrenze von 4,50 Euro für die gesamte Betriebsdauer pro Kilowatt und Jahr, sowie ein klarer Zeitpunkt, ab dem der Preis für ein Projekt feststeht.“
Die Behörde plane außerdem mit dynamischen Entgelten für die Einspeisung. Der BEE lehnt diese für Windenergie und Photovoltaik ab, da Wind- und Solaranlagen ihre Stromproduktion in der Regel nicht kurzfristig an wechselnde Preissignale anpassen können. Für Erzeuger wie Bioenergie oder Wasserkraft hingegen könnten solche Signale sinnvoll sein und Anreize für system- und netzdienliche Flexibilität entfalten.
Prosumeraufschlag ohne Anreizwirkung
Auch den pauschalen Grundpreisaufschlag für Haushalte und Betriebe mit eigener Stromerzeugung lehnt der BEE ab. Betroffen wären insbesondere sogenannte Prosumer, also Haushalte und Betriebe, die einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen und verbrauchen. Ein pauschaler Aufschlag würde diese Eigenversorgung zusätzlich belasten, ohne einen Anreiz für eine netzdienliche Nutzung zu schaffen. Stattdessen sollte die BNetzA überlegen, diese Gruppe ebenfalls mittels eines Kapazitätspreises an den Netzkosten der tatsächlichen Nutzung zu beteiligen, schlägt der BEE vor.
Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) kritisiert den Prosumeraufschlag. Nach Auffassung des Verbandes würde ein solches Entgelt Investitionen in Photovoltaik, Batteriespeicher, Elektromobilität und Wärmepumpen erschweren und zugleich unnötige neue Bürokratie schaffen. Zusammen mit den von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche geplanten Einschnitten bei der Förderung von Solaranlagen drohe eine gefährliche Investitionsbremse.
Der Prosumeraufschlag bei den Netzkosten auf den Grundpreis könnte nach Berechnungen des Verbandes – abhängig von der konkreten Ausgestaltung durch die Netzbetreiber – bis zu 165 Euro jährlich betragen. Besonders kleine Photovoltaikanlagen würden dadurch überproportional belastet, gibt der Verband zu bedenken.
„Wer in eine Solaranlage, einen Speicher, ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe investiert, treibt die Energiewende voran. Eine Reform der Netzentgelte darf diese Bürgerinnen und Bürger in ihrem Klimaschutzengagement nicht ausbremsen,“ erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Auch nehme die geplante Regelung keinerlei Rücksicht auf die tatsächliche Beanspruchung der Stromnetze. Stattdessen hält es auch der BSW Solar für vertretbar, anstelle des Prosumer-Aufschlags das von der Bundesnetzagentur geplante Einspeisekapazitätsentgelt auf neue Erzeugungsanlagen aller Größenklassen auszuweiten. „Das würde zugleich einen Anreiz schaffen, Netzanschlüsse effizienter zu nutzen. Betreiber könnten größere Solaranlagen installieren, ohne entsprechend höhere Netzkapazitäten zu beanspruchen, wenn ein größerer Anteil des Stroms vor Ort hinter dem Netzverknüpfungspunkt verbraucht, gespeichert oder intelligent gesteuert wird.“
Auch eine Einbeziehung bestehender Photovoltaikanlagen in die geplante neue Netzentgeltstruktur lehnt der BSW-Solar ab. Sie würde aus Sicht des Verbandes Investitionsentscheidungen nachträglich verändern und damit das Vertrauen in verlässliche energiepolitische Rahmenbedingungen zerstören.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung besonders betroffen
Kritisch sieht der Verband zudem mögliche Auswirkungen auf die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Mehrfamilienhäusern. „Würde jede einzelne Verbrauchsstelle mit einem zusätzlichen Entgelt belastet, könnte das gerade erst geschaffene Modell der gemeinsamen solaren Eigenversorgung in Mietwohngebäuden erheblich an Attraktivität verlieren.“ Der Branchenverband geht zudem davon aus, dass die Pläne der BNetzA in ihrer aktuellen Ausgestaltung sowohl gegen die Europäische Elektrizitäts-Binnenmarktrichtlinie wie auch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie verstoßen.
Auch die Energiegenossenschaft Green Planet Energy mit nach eigenen Angaben mehr als 50.000 Mitgliedern befürchtet negative Auswirkungen auf die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Nach dem aktuellen Entwurf steige die Belastung eines Mehrfamilienhauses mit jeder weiteren Wohnung, die sich an der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung beteiligt. Das setze die falschen Anreize. „Wer Solarstrom gemeinsam vor Ort nutzt und die Netze entlastet, darf nicht zusätzlich belastet werden. Die Bundesnetzagentur sollte Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung deshalb regulatorisch besserstellen und beim Prosumer-Aufschlag klar zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern unterscheiden“, schreibt die Genossenschaft.
Viele Baustellen
BEE-Präsidentin Ulla Heinen-Esser betonte: „Die Netzentgeltreform darf nicht isoliert neben dem Netzanschlusspaket, der EEG-Novelle und weiteren Vorhaben zum künftigen Strommarktdesign stehen. Die Instrumente müssen aufeinander abgestimmt werden. Sonst drohen kumulative Belastungen, die Investitionen verteuern, Flexibilität hemmen und den Ausbau der Erneuerbaren bremsen. Gerade ein pauschaler Prosumer-Aufschlag steht sinnbildlich für das unabgestimmte Vorgehen. Er ist weder verursachungsgerecht noch systemdienlich und sollte gestrichen werden.“
Auch mit Blick auf Großanlagen und Batteriespeicher gibt es weitreichende Kritik an dem Vorgehen, die Netzentgelte zu regeln, ohne die weiteren Reformvorhaben der Regierung einzubeziehen. „Eine abschließende Bewertung der Gesamtbelastung wird zudem deutlich dadurch erschwert, dass die Methodik der Netzengpassmanagement-Instrumente in gesonderte Verfahren verschoben wird“, beklagt der Bundesverband neue Energiewirtschaft (bne). Die Instrumente umfassen insbesondere Baukostenzuschuss, dynamische Netzentgelte, Flexible Connection Agreements (FCAs), einen etwaiger Redispatchvorbehalt für kapazitätslimitierte Netzabschnitte, eine Priorisierung von Anlagenanschlüssen zulasten von Erneuerbare-Energien-Anlagen, Spitzenkappung, Referenzertragsmodell, statische Finanzierungsentgelte und schließlich die Nachfolgeregelung für Industrienetzentgelte, zählt der Verband auf. „Da diese Instrumente von der Bundesnetzagentur nicht gesamthaft in einem Verfahren betrachtet werden, entfalten sie in der Praxis gegebenenfalls kumulativ dieselbe Steuerungswirkung oder wirken sich entgegen.“
Gesamtfahrplan fehlt
Außerdem weist der bne darauf hin, das Regelungen und ein verbindlicher Gesamtfahrplan zur Methodenfestlegung für dynamische Netzentgelte, Preisbildungsregeln, Datenanforderungen und Marktprozesse fehlen, damit die Festlegung ab dem 1. Januar 2029 angewendet werden kann. „Neue Zahlungspflichten dürfen nicht wirksam werden, bevor Preise und Abrechnungsprozesse belastbar feststehen.“
Auch das Fazit des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft zielt in diese Richtung. Die Kostenreflexivität der Systematik werde im Vergleich zum heutigen System nicht ausreichend verbessert, schreibt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Hier muss noch nachgearbeitet werden.“ Zudem fehlten Anreize für die netzdienliche Flexibilitätsbereitstellung, beispielsweise von strombasierten Wärmeerzeugern wie Elektrokessel und Großwärmepumpen. Dafür könne die Weiterentwicklung der atypischen Netznutzung nach Paragraf 19 Abssatz 2 StromNEV das richtige Instrument sein.
„Der vorliegende Entwurf bietet der Branche noch keine belastbare Grundlage für die Umsetzung. So werden selbst die vorgesehenen zwei Jahre für die Umsetzung nicht reichen“, so Andreae. Es seien daher unbedingt Konkretisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen erforderlich, insbesondere beim Datenaustausch, bei der Rechtssicherheit, beim Zeitplan und bei den Wechselwirkungen mit anderen Regelungen.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur werden die eingegangenen Stellungnahmen nun geprüft und auf der Internetseite der Agentur veröffentlicht. Das erfolge spätestens, wenn die finale Festlegung vorliegt, so die Sprecherin. Es ist weiterhin vorgesehen, die Festlegung noch im Kalenderjahr 2026 zu beschließen.
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