Photovoltaik-Vereinbarung der Handwerksverbände und Berufsgenossenschaften neu gefasst und erweitert
Die Verbändevereinbarung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen besteht seit März 2024 zwischen dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) sowie der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Im September 2024 schloss sich der Zentralverband Sanitär, Heizung Klima (ZVSHK) an. Jetzt ist die Vereinbarung erweitert und ergänzt worden.
Ab dem 1. September tragen auch Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Bundesverband Metall sowie die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) die Vereinbarung mit. Zudem bringt der ZVSHK, der bislang mit dem Klempnerhandwerk beteiligt war, auch das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk in die Vereinbarung ein.
Die Vereinbarung wurde zudem neu gefasst. Ziel sei es, die Sicherheit bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen zu erhöhen, heißt es von den beteiligten Organisationen. Hierfür seien Anforderungen an das sichere Arbeiten auf Dächern, eine Musteranweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) definiert worden. In der Vereinbarung selbst heißt es einleitend, dass einerseits die Mitarbeiter „der Mitgliedsbetriebe der relevanten Handwerksverbände, welche Photovoltaik-Anlagen errichten“, durch Einhaltung festgelegter Abläufe vor elektrischen Gefährdungen geschützt werden sollen. Die beteiligten Mitarbeiter von Elektrobetrieben wiederum sollen vor Absturzgefährdungen geschützt werden.
AC-Arbeiten bleiben im Elektrohandwerk
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person für Photovoltaik-Anlagen im Sinne der Vereinbarung muss erfolgreich eine vorgegebene Weiterbildung absolvieren. Ihr Einsatzgebiet unterliegt einer ebenfalls zur Vereinbarung gehörenden Musterarbeitsanweisung. Hierdurch – oder durch eine entsprechende Kooperation mit einem Elektrofachbetrieb – erlangen nicht zum Elektrohandwerk gehörende Betriebe die Berechtigung, bestimmte Arbeiten wie den DC-Anschluss der Solarmodule durchzuführen. „Anschlussarbeiten an der AC-Seite des Wechselrichters oder Arbeiten an der AC-Seite der elektrischen Anlage und anderen elektrischen Bauteilen“, heißt es in der Übereinkunft, „sind von einer Elektrofachkraft durchzuführen und sind daher auch nicht Bestandteil dieser Verbändevereinbarung.“
Die Aufteilung der verschiedenen Gewerke bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen ist auch Teil der Diskussion um die Eintragungspflicht in der Handwerksrolle. Den Stand der Dinge hierzu fasst unser Beitrag Photovoltaik-Installateure im rechtsfreien Raum zusammen (pv+, frei zugänglich für Abonnenten).
Die Verbände sehen in der Vereinbarung auch einen wichtigen Vorteil für Kundinnen und Kunden, nämlich „dass sie einen Vertrag und einen zentralen Ansprechpartner haben“. Zugleich ließen sich Leistungen der an der Installation beteiligten Fachunternehmen klar aufeinander abstimmen.
Klare Regeln sind wichtig
Dieser Abstimmung dienen auch „Musternachunternehmerverträge“ für die Zusammenarbeit mit einem Elektrohandwerksunternehmen; auch diese wurden den Angaben zufolge nochmals überarbeitet. Demnach übernimmt eine Fachkraft des Elektrobetriebs gegenüber EuP für Photovoltaik-Anlagen „die erforderliche Fach- und Führungsaufsicht“.
Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, weist auch auf die Sicherheitsvorteile für die Elektrofachbetriebe hin: „Wenn E-Handwerker bei der Montage von Photovoltaik-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle.“ Deshalb seien die in der Vereinbarung enthaltenen klaren Regeln zur Absturzsicherung sehr wichtig. Für die BGHM betont deren Hauptgeschäftsführer Christian Heck den gleichen Aspekt: „Wirksame Prävention gelingt nur, wenn alle Gewerke an einem Strang ziehen. Deshalb beteiligen wir uns mit Überzeugung an dieser Kooperation über die Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus.“
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„Die Verbände sehen in der Vereinbarung auch einen wichtigen Vorteil für Kundinnen und Kunden, nämlich „dass sie einen Vertrag und einen zentralen Ansprechpartner haben“. Zugleich ließen sich Leistungen der an der Installation beteiligten Fachunternehmen klar aufeinander abstimmen.“
Endlich hat das ganze Chaos bei der Montage ein Ende. Jetzt können sie sich endlich abstimmen.
“ durch Einhaltung festgelegter Abläufe“
und bis der Monteur auf dem Dach nicht die Schraube fest gezogen hat bewegt sich keiner!
Was wäre wir nur ohne unsere Zünfte.