Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt ab August um ein Prozent
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen bis 2030 abschaffen. So steht es in ihrem am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Entwurf für das EEG 2027. Noch gibt es die feste Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt allerdings. Turnusmäßig wird sie für neu in Betrieb genommene Anlagen zum 1. August um ein Prozent gesenkt.
Damit ergibt sich für kleine Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung, die überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen, ein Tarif von 7,70 Cent pro Kilowattstunde und bei Volleinspeisung von 12,22 Cent pro Kilowattstunde, wie 1Komma5° berechnet hat. Die Bundesnetzagentur hatte die neuen Tarife am Freitag noch nicht veröffentlicht.
Die Förderung für Photovoltaik-Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt Leistung sinkt demnach auf 6,66 respektive 10,24 Cent pro Kilowattstunde. Für Solarstrom aus Anlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt wird eine Einspeisevergütung für Überschussstrom von 5,44 Cent pro Kilowattstunde und 10,24 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung gezahlt.

Bis zum Jahresende sind diese Fördersätze in jedem Fall gültig. Dann läuft allerdings die beihilferechtliche Genehmigung für diesen EEG-Teil aus und es muss eine Anschlusslösung gefunden werden.
Nach dem aktuellen EEG-Entwurf soll die Leistungsgrenze für die verpflichtende Direktvermarktung in den kommenden Jahren sukzessive gesenkt werden. Der Anspruch auf Zahlung einer Marktprämie soll dabei perspektivisch nur noch für Anlagen mit einer installierten Leistung ab 25 Kilowatt greifen. Für die kleineren Photovoltaik-Dachanlagen ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Sie sieht für 36 Monate eine Netzbetreiberabnahme des Solarstroms vor, bei dem der jeweils geltende anzulegende Wert jedoch um 1 Cent und damit auf 5,2 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt wird. Zugleich ist ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde im EEG-Entwurf vorgesehen, der für vier Jahre ab Inbetriebnahme der Anlagen in der Direktvermarktung gezahlt werden soll.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: [email protected].
Please login to comment