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BEE sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf bei EEG-Novelle und Netzpaket

Zu den zentralen Kritikpunkten des Verbands gehört in der Stellungnahme die Einführung der Direktvermarktungspflicht für Neuanlagen unter 100 Kilowatt, zumal die geplanten Übergangszahlungen keinen geeigneten Auffangmechanismus darstellten. Auch bei der Ausgestaltung der zweiseitigen Differenzverträge muss nach Ansicht des BEE nachgebessert werden, um auch weiterhin PPAs zu ermöglichen sowie den Wechsel zwischen beiden Modellen.
Solarpark mit Windrädern im Hintergrund und bei Sonnenuntergang
Image: Pixabay

Drei Werktage hat das Bundeswirtschaftsministerium Ländern und Verbänden Zeit gegeben zu den Entwürfen für das EEG 2027 und das Netzpaket Stellung zu beziehen. Die Frist läuft am heutigen Mittwoch ab. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) reichte seine Stellungnahmen fristgerecht ein und veröffentlichte sie direkt und verband dies direkt mit einem Appell an die Bundesregierung „grundlegend nachzubessern“. Andernfalls sei mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen zu rechnen. In den Gesetzentwürfen fehlten verlässliche Investitionsbedingungen für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren. Vielmehr drohten „durch das Zusammenwirken nicht ausreichend abgestimmter Maßnahmen“ zusätzliche Belastungen für Unternehmen, Kommunen und private Betreiber, fürchtet der BEE.

Als Dachverband bezieht er für alle Erneuerbaren-Sparten Stellung. Wir wollen uns aber auf die wichtigsten Kritikpunkte in der Stellungnahme hinsichtlich Photovoltaik-Anlagen fokussieren.

Die geplante Streichung der festen Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt sieht der BEE sehr kritisch. Sie sei für viele private und gewerbliche Investoren zentrale Voraussetzung, um sich für eine Photovoltaik-Anlage zu entscheiden, wie Umfragen zeigen. Die geplante Absenkung der verpflichtenden Direktvermarktung auf unter 100 Kilowatt Leistung wird nach Einschätzung des BEE „an technischen und prozessualen Hürden scheitern“. Auch die Übergangsfrist von 36 Monaten werde daran nichts ändern. Für Betreiber kleiner Anlagen und Direktvermarkter sei das Modell nicht darstellbar. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) geht daher von einem Nachfragerückgang um etwa zwei Drittel in diesem Segment aus, wie der BEE hinweist.

Übergangszahlung wirtschaftlich nicht attraktiv für Investoren

Die geplante Übergangszahlung in Höhe von 5,2 Cent pro Kilowattstunde noch der auf vier Jahre befristete Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde reichten nicht aus, um diese Photovoltaik-Projekte für Haushalte und Kleingewerbe wirtschaftlich attraktiv zu halten. Sie seien kein geeigneter Auffangmechanismen, um die nach dem aktuellen EEG im nächsten Jahr für 20 Jahre gewährte Einspeisevergütung in Höhe von rund 6,5 bis 7,5 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und etwa 10 bis 12 Cent je Kilowattstunde bei Volleinspeisung auch nur ansatzweise zu kompensieren. „Wer den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen will, darf privaten und mittelständischen Investoren nicht die wirtschaftliche Grundlage entziehen“, erklärt BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.

Doch auch bei großen Photovoltaik-Anlagen, die das Ministerium eigentlich stärker ausbauen will, sieht der BEE Handlungsbedarf bezüglich der zweiseitigen Differenzverträge (CfDs). So solle der Abschöpfungsmechanismus greifen, sobald der Jahresmarktwert den anzulegenden Wert auch nur minimal übersteigt. Der Verband vermisst einen „Toleranzpuffer“. Aber auch PPAs mit der Industrie würden durch Abschöpfung auf Basis eines Referenzmarktwertes statt realer Anlagenerlöse faktisch verunmöglicht, kritisiert der Verband. Zudem ist kein Wechsel zwischen CfD- und PPA-Modell mehr möglich. “Ohne Marktwertkorridor entfällt der Anreiz für günstigere Ausschreibungsgebote – Förderkosten steigen, Verbraucher zahlen mehr. Ohne PPA-Option bleibt grüner Strom für industrielle Abnehmer zu teuer, was die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gefährdet”, sagt Heinen-Esser weiter.

BEE fordert CfDs mit Marktwertkorridor und Toleranzpuffer

Der Verband plädiert für eine Ausgestaltung der CfDs nach dem Vorbild des Strompreisbremsengesetz von 2022. Damit könnte ein Marktwertkorridor mit Toleranzpuffer etabliert werden. Zudem sollte die Bagatellgrenze für die Abschöpfung von Anlagen auf 200 Kilowatt erhöht werden. Auch will der BEE weiterhin die Option für Anlagenbetreiber erhalten, mehrfach zwischen langfristiger PPA-Belieferung und EEG-Förderung wechseln zu können. Nach dem Gesetzentwurf sollen sie sich vor Inbetriebnahme auf ein Modell festlegen.

Beim Netzpaket sieht der BEE mehrere gravierende Einschränkungen, die kombiniert werden sollen. Dazu gehörten eine entschädigungsfreie Abregelung von 10 bis 20 Prozent bei Neuanlagen in kapazitätslimitierten Netzengpassgebieten, zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten bei Netzengpässen, pauschale Wirkleistungsbegrenzungen auf 70 Prozent bei Photovoltaik-Anlagen sowie mögliche Baukostenzuschüsse. In vielen Fällen sei durch die Kumulation der Maßnahmen die Projektfinanzierung nicht mehr darstellbar.

Gleichzeitig fehlten verbindliche Fristen für den Netzausbau. Daher sieht der Verband eine einseitige Verschiebung der Belastung und Verantwortung zu den Erzeugern. „Die Maßnahmen wirken zusammen und machen viele Projekte kaum noch finanzierbar“, sagt Heinen-Esser. Sie fordert: „Kosmetische Anpassungen sind nicht genug, um dem Netzanschlusspaket den Stachel zu ziehen.“ Andernfalls seien die Erneuerbaren-Ausbauziele gefährdet.

Pflicht zu FCAs gefordert

Der BEE spricht sich dafür aus, die entschädigungsfreie Abregelung vollständig zu streichen und die Wirkleistungsbegrenzung, wenn überhaupt, nur in tatsächlich kapazitätslimitierten Netzgebieten anzuwenden. Die Schwellen für diese Netzgebiete müssen auf ein realistisches und mit europäischem Recht vereinbares Maß angehoben werden, so der Verband weiter. Zudem fehle im Entwurf ein explizites Recht der Anlagenbetreiber auf eine Überbauung von Netzverknüpfungspunkten. Dieses sei Voraussetzung für eine effiziente Nutzung der vorhandenen Netze. Außerdem sollten Netzbetreiber verpflichtet werden, flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) anzubieten, die einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb ermöglichten. Der BEE spricht sich ferner für einen Vorrang von Batteriespeichern und steuerbaren Erneuerbaren-Anlagen beim Netzanschluss aus.

Die beiden Gesetzentwürfe werden nach Einschätzung des BEE den Zielen des Koalitionsvertrags nicht gerecht. Es fehlten bewährte Elemente für den Ausbau der Erneuerbaren. Auch die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts wird nur unzureichend berücksichtigt. „Reformen sind notwendig. Die Gesetzesentwürfe gefährden nicht nur die Klimaziele des Koalitionsvertrags, sondern auch hunderttausende Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. EEG und Netzanschlusspaket müssen daher zügig nachgebessert und besser aufeinander abgestimmt werden – nur ein kohärentes Gesamtpaket kann Investitionen mobilisieren und die Energiewende voranbringen“, sagte Heinen-Esser. Mit den vorliegenden Entwürfen würden jedoch eine Branche mit rund 436.000 Beschäftigten sowie für 2027 und 2028 anstehende Investitionsentscheidungen im zweistelligen Milliardenbereich im erheblichen Umfang gefährdet.

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