Mispel-Festlegung: Neue Wege der Speichernutzung für Haushalt und Gewerbe
Direktvermarktung: Dynamische Stromtarife und Direktvermarktung sollen Preissignale an Photovoltaik-Speichersysteme weitergeben. Mit diesem Ziel erweitert Paragraf 19 EEG die Marktintegration von Speichern und Ladeinfrastruktur (MiSpeL) und ermöglicht deren aktive Teilnahme am Stromhandel. Für die Ausgestaltung ist die Bundesnetzagentur verantwortlich. Nach ihrem Konzept sollen Speicher nachts laden, morgens zur Netzstützung entladen (Arbitrage) und anschließend in den Eigenverbrauchsmodus wechseln.
War ein Speicher bislang ausschließlich für die Einspeisung oder den Bezug von Netzstrom qualifiziert, schafft der Gesetzgeber mit der Abgrenzungsoption und der Pauschaloption gleich zwei neue Möglichkeiten zur Speicherbewirtschaftung, die ihm beides erlauben. Bei der Abgrenzungsoption werden die Energieflüsse mittels zweier Zähler scharf abgegrenzt, während die Pauschaloption pauschale Werte für die Verrechnung annimmt. Im Oktober …
Werbung
Werbung
Werbung
Werbung