Wer einen Batteriespeicher zu seinem Steckersolargerät installieren möchte, benötigt künftig vielleicht keine Abnahme durch einen Elektriker mehr. Der geleakte Entwurf für das EEG 2027 enthält nach Einschätzung des Bundesverbands Steckersolar einen wichtigen Schritt für Steckersolaranlagen mit Batteriespeicher. Der Entwurf sieht vor, dass Steckersolargeräte künftig auch dann unter die vereinfachten Regeln fallen können, wenn sie über einen Batteriespeicher verfügen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Speicher am selben Wechselrichter angeschlossen ist, also DC-seitig gekoppelt ist.
„Der Gesetzgeber hat offensichtlich die Forderung der AG Balkonkraftwerk aufgegriffen, Steckerspeicher mit Steckersolargeräten gleichzustellen“, sagt Christian Ofenheusle, Vorsitzender des Bundesverbands Steckersolar e. V. und Balkonkraftwerk-Experte beim Fachhändler Kleines Kraftwerk. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.“
Speicher ohne Solar bleiben außen vor
Nach Einschätzung des Verbands greift die Regelung jedoch zu kurz. Der Entwurf berücksichtigt nur Systeme, bei denen der Speicher direkt am Wechselrichter der Balkonanlage hängt. Andere technische Konzepte werden weiterhin anders behandelt.
Dazu gehören etwa Speichersysteme, die über WLAN oder Bluetooth mit dem Mikrowechselrichter einer Balkonanlage kommunizieren. Solche Geräte erkennen Solarüberschüsse im Haushalt und laden den Speicher, bevor der Strom ins Netz eingespeist wird. Der Speicher kann dabei an einer beliebigen Steckdose in der Wohnung stehen und angeschlossene Geräte direkt versorgen. Technisch verhalte sich das System ähnlich wie ein DC-gekoppelter Speicher, werde regulatorisch jedoch anders behandelt.
Noch problematischer sei, dass der Entwurf keine Regelung für reine Steckerspeicher enthalte. Solche Geräte könnten ohne Photovoltaik-Anlage eingesetzt werden, um Strom bei niedrigen Preisen zu laden und später zu verbrauchen.
Mit dynamischen Stromtarifen könnten solche Systeme Endverbrauchern ermöglichen, Strom zu sonnigen Mittagstunden günstig einzukaufen und zu speichern, um ihn abends zu verbrauchen. Solche Speicher würden in jedem Fall marktdienlich wirken, unter Umständen sogar auch netzdienlich. Der Verband fordert deshalb eine eigene Gerätekategorie für sogenannte „Stecker-Batteriegeräte“, für die dieselben vereinfachten Regeln gelten sollen wie für Steckersolargeräte. Auch nach neuem EEG-Entwurf müssen die Stecker-Batteriegeräte bei Installation von einem Elektriker abgenommen werden.
In der Realität dürfte es eine hohe Zahl an Nutzern geben, die Stecker-Batteriespeicher installieren, ohne diese im Marktstammdatenregister anzumelden, da sie befürchten, dass ihr Netzbetreiber davon erfährt und diesem dann auffällt, dass es keine offizielle Abnahme durch einen Elektriker gibt. Ofenheusle mahnt dabei, nicht dieselben langen normativen Prozesse zu durchlaufen wie bei Steckersolargeräten. Durch die Regelung heute würden die Verbraucher dazu neigen, ihre Speicher als Guerilla-Batterien zu betreiben. Dabei dürfte es doch im Interesse aller Beteiligten liegen, dass die Steckerbatteriegeräte ohne Probleme im Markstammdatenregister aufgeführt werden können.
Neue VDE-Norm erweitert Möglichkeiten deutlich
Dass es hier tatsächlich eine Lücke zwischen den Anforderungen im EEG und den technisch notwendigen Sorgfaltspflichten gibt, zeigt die neue Niederspannungsrichtlinie. Die neue VDE-AR-N 4105 wurde Ende Februar veröffentlicht und enthält erstmals einen vereinfachten Anschlussprozess für mehrere kleine Energieanlagen. Die Norm führt neue Anlagenkategorien ein und unterscheidet künftig zwischen sogenannten Kleinsterzeugungsanlagen, Kleinstspeichern sowie kombinierten Erzeugungs- und Speichereinheiten.
Für solche Systeme gilt ein vereinfachtes Verfahren, solange die Einspeiseleistung ins Netz maximal 800 Voltampere beträgt. Die Anmeldung kann in diesem Fall auch von Laien vorgenommen werden. Ein Elektriker muss lediglich eine geeignete Einspeisesteckdose installieren. Die Norm stellt also bereits Steckersolargeräte, Steckerspeicher und kombinierte Steckersolar- und Speichergeräte gleich und gewährt all diesen Systemen eine vereinfachte Installation und einen Anmeldeprozess. Das gilt nicht nur für Photovoltaik. In der Norm sind auch Kleinstwindkraftanlagen oder Wasserstoffbrennstoffzellen explizit mitgemeint.
Neue Möglichkeiten für Bastler
Eine Begrenzung der installierten DC-Leistung enthält die Norm nicht. Damit könnten theoretisch auch größere Photovoltaik-Anlagen von deutlich über zwei Kilowatt selbst installiert werden. „Solange die Einspeisung ins Netz unter 800 VA bleibt, kann ein solches System im vereinfachten Verfahren angeschlossen werden“, sagt Ofenheusle.
Ofenheusle sagt, es wäre möglich, eine Photovoltaik-Anlage in der üblichen Größe von Aufdach-Solaranlagen, also etwa fünf bis sieben Kilowatt, mit einem Speichersystem von zehn Kilowattstunden Kapazität selbst zu installieren. Die Einspeiseleistung ins Wohnungsnetz dürfe nur 800 Watt nicht übersteigen. Dank bereits heute verfügbarer intelligenter AC-Speicher zur Direktversorgung von Verbrauchsgeräten mit Leistungen über 800W ließe sich damit ein Haushalt in weiten Teilen unabhängig vom öffentlichen Stromnetz versorgen. Angesichts fallender Speicherpreise und potenzieller weiterer Einschränkungen bei der Vergütung von öffentlich eingespeistem Strom sieht Ofenheusle hier die Chance für ein neues Marktsegment. Hersteller würden seiner Einschätzung zufolge schnell entsprechende Produkte anbieten.
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„Auch nach neuem EEG-Entwurf müssen die Stecker-Batteriegeräte bei Installation von einem Elektriker abgenommen werden.“
… wenn ich Sie falsch verstehen will, muss dann der/die ElektrikerIn prüfen, wenn ‚wir‘ das ‚Mobilfunkgerät mit Akku‘ zum Aufladen ans Stromnetz anschliessen, denn auch ‚SteckerBatteriegeräte‘ speisen nicht notwendigerweise in das Stromnetz zurück (ausser mit DC-Kopplung, nicht (oder seltener) aber bei Anschluss an externe Steckdosen)?
( wieder mal die Frage nach den Bagatellgrenzen … )
„Auch nach neuem EEG-Entwurf müssen die Stecker-Batteriegeräte bei Installation von einem Elektriker abgenommen werden.“
fraglich, bei Schutzkontakt-Steckverbindungen und mobilen Haushaltsgeräten (bis 3.6kVA/kW)? oder sind Festinstallationen gemeint, welche sowieso nur ein(e) ElektrikerIn machen darf?
… jahrelang der gleiche Unsinn, ähnlich zu den steckerfertigen Solaranlagen? … D. …
Artikel hat viele Fragen /Ungenauigkeiten hat.
2) Herr Ofenheisle ist kein Experte sondern in erster Linie Besitzer von „kleines Kraftwerk“. Der antwortet immer absichtlich ungenau schwammig um Interpretationsspielraum bei Kunden zu wecken damit die den überteuerten Kram kaufen.
– von dynamischen Preisen profitieren. 6 Cent Unterschied beI 4kw Speicher. =24 Cent
Minus stemverlusten und 20% Speicherverlusten. Aber klar, er will seine Dinger verkaufen.
An den Autor
– Neue Chance für Bastler ..man darf über 2000 ?
– Was ist der Unterschied zu der sonstigen Speicherwerbung von 4000 kwp etc. ?
„Herr Ofenheisle ist kein Experte sondern in erster Linie Besitzer von „kleines Kraftwerk“. Der antwortet immer absichtlich ungenau schwammig um Interpretationsspielraum bei Kunden zu wecken damit die den überteuerten Kram kaufen.“
@h.,
den Herrn ja nicht kritisieren!
Ich habe da auch schon eine gewisse Erfahrung mit Hr. Ofenheusle 🥳
„Solange die Einspeisung ins Netz unter 800 VA bleibt, kann ein solches System im vereinfachten Verfahren angeschlossen werden“
naja, da steht’s doch :), also immerhin bis 800VA Einspeiseleistung, durch die richtige ‚Produktbezeichnung‘ aus den ‚Haushalten‘
Wichtig …800 muss Ergänzung haben
“ Und 960 kwp nicht übersteigt.“ , dann vereinfacht.
Der Ofenheisle antwortet immer absichtlich ungenau schwammig um Interpretationsspielraum bei Kunden zu wecken damit die den überteuerten Kram kaufen. ist kein Experte sondern in erster Linie Besitzer von „kleines Kraftwerk
m. W., mit Wieland-Stecker bis 960VA, mit Schutzkontakt-Stecker bis 800VA,
(vom Wechselrichter in den einzeln abgesicherten Endstromkreis), (eines Mieterhaushaltes oder je Netzanschlusspunkt)?
… gibt’s dazu regionale Unterschiede (je nach Verteilnetzbetreiber/Stadtwerk)?
Korrektur: der Wechselrichter jeweils nur bis 800VA (ins Stromnetz nach dem Zähler, zum VNB), aber mit Wieland-Stecker bis 2000Wp (Modulleistung) und mit Schutzkontakt-Stecker bis 960Wp (Modulleistung)(?)
so müsste es richtig sein(?)
Eine Solaranlage mit 5-7 kwp bei einer Maximalen Ausspeisung von 800 Watt dürfte sich nur bei sehr hohen Dauerverbräuchen von über 400 Watt lohnen. Bei eher wenig Dauerverbrauch und mehr Spitzenlasten, gibt es Probleme den Strom zu verbrauchen. Spitzenlasten kann man einfacher mit einer EEG PV Anlage ausgleichen. Solange es für unter 7kwp Anlagen noch EEG Vergütung gibt. Vielleicht wird auch das Ende mit so welchen Entwürfen vorbereitet. Bastler könnten mit einem zweites Balkonkraftwerk im Notstrombetrieb arbeiten, um den Eigenstromverbrauch zu steigern.
Lohnt nicht und wäre bei dauernd 800 Watt ins hausnetz gefährlich. Die Hitze in den Kabeln ist das Problem nicht der Schutzschalter so sehr.
Deshalb würde die kwp Grenzen runtergesetzt auf 960 damit nicht so viele Stunden 800 ins Netz gehen können.
… wenn eine vorhandene Installation mit 800VA, an einer einzeln abgesicherten Leitung, überlastet wäre, dann sollte sich das ein/e ElektrikerIn (zur Sicherheit, auf jeden Fall) ansehen
… wenn eine mit 16A (bspw.) in normalen Haushalten abgesicherte Stromleitung, eine Mehrfachverteilung zulässt, die Leitung durch Stromverbraucher schon mit bis zu 3.6kW/kVA belastet würde (oder, zeitweise, werden könnte, je nach momentanen Spannungswerten und Lastart) und die Stromeinspeisung aus der steckerfertigen Solaranlage zwischen dieser Höchstlast und der Leitungssicherung zum Stromnetz erfolgt, dann darf die Modulleistung (ohne weitere Überprüfung durch einen Elektriker), pauschal, nur bis 960Wp erreichen (um der theoretischen Möglichkeit der Leitungsüberwärmung/-überhitzung vorzubeugen)?
Bei den Kabeln kommt es auf die Querschnitten an. Eine Schuko Steckdose soll lt. Internet wohl 2.300 Watt Dauerbetrieb aushalten können. Da ist wohl mehr das Problem, dass Schuko Stecker nicht sauber eingebaut werden können oder dass es über die Jahre zu Material Ermüdungen kommen kann. Viele Häuser haben sicherlich völlig veraltete Elektro Installationen. Die darf man sicherlich nicht mit Stundenlangen hohe Lasten zu sehr belasten, um keine Probleme zu bekommen.
„Dazu gehören etwa Speichersysteme, die über WLAN oder Bluetooth mit dem Mikrowechselrichter einer Balkonanlage kommunizieren. Solche Geräte erkennen Solarüberschüsse im Haushalt und laden den Speicher, bevor der Strom ins Netz eingespeist wird. Der Speicher kann dabei an einer beliebigen Steckdose in der Wohnung stehen und angeschlossene Geräte direkt versorgen. Technisch verhalte sich das System ähnlich wie ein DC-gekoppelter Speicher, werde regulatorisch jedoch anders behandelt.“
Das ist doch so faktisch falsch, oder irre ich mich? Ein Speicher in einem anderen Zimmer kann auch an einer anderen Phase hängen. Der Gesamtstromfluss aller Phasen kann dann virtuell über Kommunikation mit dem Solarüberschuss abgestimmt werden, und das kommt auch beim Zähler so an (welcher alle drei Phasen gemeinsam misst), aber der Netzbetreiber hat dennoch eine Phase, welche 800W mehr zieht und eine Phase, welche 800W mehr einspeist. Das ist ja wirklich nicht wünschenswert.
Wenn das alle machen, dann ist das wieder Wurst.
Darum gibt es auch keinen expliziten L1, L2 und L3 im Netz aber eine maximale Schieflast von immerhin 4,6 kW.
Oder anders gesagt, wenn alle einphasigen BEVs mit 3,6 kW am Sonntag laden, kippt das Netz trotzdem nicht und es hat noch keinen gekümmert.
Wird da versucht ein Problem zu konstruieren, wo es keines gibt? Die Norm erlaubt eine Schieflast von 4,6 kW, weshalb Photovoltaikanlagen bis zu diesem Wert einphasig betrieben werden dürfen. Und ein Balkonkraftwerk, das mit 800 W, gerade einmal 17% dieser Leistung bereitzustellen vermag, soll den Netzbetreibern Schwierigkeiten bereiten? Das verstehe wer will.
Beim Netzbetreiber sind aber oft mehr als nur ein Haushalt angeschlossen und die werden ja nicht zufällig alle ihre Balkon-PV auf der selben Phase angesteckt haben – Gesetz der großen Zahlen. Das man hierdurch Schieflasten im Verteilnetz bekommt halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Danke an alle Antworten. Es ging mir keineswegs darum, Probleme zu konstruieren. Die Schieflast-Thematik war mir als Laie schlicht nicht bekannt.
Philipp R bezieht sich aber auf Probleme im hausnetz
Was ist wenn ständig alles über die eine Phase läuft.
Wenn der Gesetzgeber ein Auge zudrückt, hat der VDE doch immer etwas dagegen zu halten.
Balkonkraftwerke + Speicher könnten maximal mit 800W Ausspeiseleistung und schön normiert jetzt nur noch mit Einspeisesteckdose vom Elektriker betrieben werden. Waren dies für Steckersolargeräte mit Einspeisesteckdose nicht 2000W?
Seltsam, einem einfachen Bürger traut man nicht zu, Steckdosen an unterschiedlichen Sicherungen zu verwenden (z.B. Garage und Balkon)?
Das war doch die Regel, dass man bis zu 2.000 Watt Photovoltaik Modulleistung an einen bis zu 2.000 Watt Leistungsfähigen Wechselrichter anschließen, der aber nur gedrosselt maximal 800 Watt ins Netz einspeisen durfte. Damit kann man über einen längeren Tagesverlauf höhere Leistungen bis zu 800 Watt einspeisen. Theoretisch wäre es wohl möglich, die 800 Watt Drossel des Wechselrichter zu deaktivieren. Diese Regelung wird es weiter geben und wird nicht mit der o.g. Regelung erweitert. Für die neue Regelung darf man nur einen Wechselrichter der Hardware mäßig nur bis zu 800 Watt einspeisen kann anmelden. An dem wird man nur 800 Watt Modulleistung anschließen können. Bei mehr PV Leistung will, muss die gesamte PV Leistung an Batterien angeschlossen werden. Solange es EEG Vergütung gibt, macht es mehr Sinn über 2 kwp PV Anlagen als EEG Anlagen zu betreiben.
… über 800VA müsste, je nach Verteilnetzbetreiber/Region, der VNB mit Meldung/Antrag, zum Anschluss zustimmen(?) und einige der (teils, entworfenen) ’neuen‘ Regelungen sind (zumindest in der Motivation zur ‚Zielerreichung‘ der CO2-Reduktion) widersprüchlich (bspw. regionale/städtebezogene Pflichtanlagen bei Neubauten/Dachsanierungen und Einspeisegebühren/Vergütungsabbau, zumindest je nach Anlagengrössen und Baubeginn/Inbetriebnahmezeitpunkt?)
Welcher Anteil der ’steckfertigen Solaranlagen‘ erhält Einspeisevergütung, für das gesetzlich, angereizte Gut ’nachhaltiger, CO2-reduzierter, umweltfreundlicher, dezentraler Strom‘?
Bin auch gespannt, was der VDE dann wieder macht, die hatten sich ja ewig an Spezialsteckdosen festgehalten.
Aber es kommt auch immer auf die Wortwahl an.
Im Artikel steht mal „Netzeinspeisung“ 800W, mal „Wohnungsnetz“, Du schreibst „Ausspeiseleistung“.
Meine Balkonsteckdose ist einzeln mit 16A abgesichert. 3,5 kW zu ziehen wäre kein Problem und erlaubt. Aber in die andere Richtung dürfen nur 0,8kW durch dieselbe Schuko-Steckdose.
Wenn das ohne Abzug ins Netz die Wohnung verlassen würde, würde das gar kein Problem sein – aber ok, ist so geregelt.
Es gibt nun aber Systeme mit SmartMeter, die den Speicher regeln. Die könnten also dafür sorgen, dass zwar max. 0,8kW ins Netz rausgehen, der Speicher aber trotzdem 3,5kW abgeben darf, solange die Differenz in der Wohnung verbraucht wird. Es ist also entscheidend ob da Einspeisung in die Wohnung oder ins Netz gemeint ist. Der Steckdose ist das wurscht.
Riecht immer nach Lobby-Gegenwind.
„Da Steckersolargeräte für den nicht selbst verbrauchten und deshalb ins öffentliche Netz eingespeisten Strom keine Einspeisevergütung erhalten, wird bei Vorhandensein einer Dachanlage die Stromeinspeisung über die gemeinsame Messeinrichtung um den Leistungsanteil des Steckersolargerätes reduziert“
die fortgesetzte Haltung der ’starken Signale‘ nach unten?
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/photovoltaik/steckersolargeraete-balkonkraftwerke#marktwert
@ Kommespäter
Wer mehr als die 0,8kw Einspeisen will, muss dies halt mit einen Zuständigen Elektrobetrieb umsetzen und dieser Betrieb wird dass dann beim Netzbetreiber angemeldet bekommen. Man bekommt mehr und muss dafür auch mehr zahlen. Der Elektrobetrieb dürfte so ein 3,5kw fähigen Wechselrichter sicherlich mit einen Elektro Festanschluss ans Netz anschließen und sicherlich nicht an einer Schuko Steckdose. Da kann weniger Passieren, man möchte Haftungsfälle vermeiden.
Wenn man auf einer Phase 2kw Einspeist, aber auf einer anderen Phase 2kw Verbraucht, verlässt trotzdem 2kw das Hausnetz. Wenn Netzbetreiber wollen, können diese sicherlich auch SmartMeter einbauen, die den Stromfluss pro Phase aufzeichnen und übermitteln. Im Zweifel kann man nur Mehr Einspeisung technisch Aufwendig mit Notstromsteckdosen realisieren.
Verbraucherzentrale:
„Heute erlaubt: Einspeisevergütung für Steckersolar-Geräte
Je nach konkreter Anwendung wird von einem Steckersolar-Gerät zwar der meiste oder fast der gesamte erzeugte Solarstrom gleich im Haushalt verbraucht, doch ein Teil wird auch in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Bis Ende 2022 war aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen, dass für die eingespeisten Kilowattstunden auch eine Einspeisevergütung nach EEG erhältlich ist.
Mit den erfolgten Änderungen von EEG und den steuerlichen Rahmenbedingungen ist es heute grundsätzlich theoretisch möglich, dass eine Einspeisevergütung auch für Steckersolar-Geräte ausbezahlt wird. In der Praxis erhält fast kein Steckersolar-Gerät eine Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom – aus zwei Gründen:
Bei alleiniger Anmeldung im Marktstammdatenregister werden die Geräte der Vergütungskategorie „unentgeltliche Abnahme“ zugeordnet – bei der nach Festlegung im Gesetz keine Vergütung gezahlt wird.
Bei den meisten älteren Geräten, die noch beim Netzbetreiber direkt angemeldet wurden, wurde in der Regel gleichzeitig im Rahmen der Anmeldung vom Betreiber auf die Vergütung verzichtet.“
„Heute möglich: Keine Anlagenzusammenfassung für Steckersolar-Geräte mit anderen PV-Anlagen
Im Rahmen der neuen Definition eines Steckersolar-Gerätes im EEG werden zukünftig ein Steckersolar-Gerät und eine größere PV-Anlage getrennt voneinander betrachtet (z.B. bei Abrechnung oder Leistungsgrenzen des EEG). Das Gesetz nimmt Steckersolar-Geräte von der sogenannten Anlagenzusammenfassung aus. Damit besteht auch nicht die Gefahr, dass in Mehrfamilienhäusern mehrere Steckersolar-Geräte, die zeitnah zueinander installiert werden, zu einer großen Anlage zusammengefasst werden müssen.“
und auch:
„Heute noch nicht mit vereinfachter Anmeldung möglich: Steckersolar-Geräte mit Speicher
Die Produktnorm für Steckersolar-Geräte DIN VDE V 0126-95 gilt nur für Geräte ohne Speicher. Zur Entwicklung einer Produktnorm für Steckersolar-Geräte mit Speicher ist bereits ein Normungsgremium gegründet worden. Heute müssen Speicher auch für Steckersolar-Geräte von einem zugelassenen Elektriker beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der Elektriker muss den Speicher auch anschließen.“
„Die VDE-Norm V 0100-551-1:2018-05 erlaubt nach aktueller Auslegung eine Erzeugungsanlage pro Endstromkreis.“
wat, wenn es mehrere Mieter hinter dem Netzanschlusspunkt gibt und jeder das zugesicherte Recht auf eine eigene ’steckerfertige Solaranlage‘ hat?
Falsch
800 Wechselrichterausgang immer !
Aber 2 Unterschiede bei Modulleistung:
Modulleistung: 960 bei schuko ohne Elektriker
Modulleistung : Bis 2000 ,wenn Wieland Steckdose und ein Elektriker die Leitung überprüft, ob die geeignet ist. also keine Überhitzung insbesondere
@Karpf über 2 kwp Balkon EEG anlage
Nein , es soll demnächst dann schon ab 2kwp Steuereinheiten vorgeschrieben werden,
weshalb sich mehr nicht lohnt und nicht erlaubt sein werden. ( Fraglich wird sein, ob man die eeg Vergütungen beliebig hoch setzen darf)
Über 2 kwp gilt es als normale Anlage gilt als große Anlage, die der Elektriker Anschließen muss und Netzbetreiber statt vereintachte markstammregiser.
@H.
Man bekommt das mit der Verbreitung von Smart Metern nicht hin, daher wird man auch keinen Flächen deckenden Einsatz von Steuerungen auf absehbarer Zeit hin bekommen. Das neue EEG 2027 soll ab 1.1.27 gelten und bis dahin kann sich nicht viel ändern. Nach der RLP Wahl am 22.3.26 dürfte es wohl die ersten Offiziellen Äußerungen zum EEG27 geben.
Die Netzbetreiber müssen auch Zeit haben größere Neuerungen Umzusetzen. Die haben teilweise Probleme die vielen Neu Anlagen abzurechnen.