Im politischen Berlin wird darauf gewartet, dass das Bundeswirtschaftsministerium endlich die Entwürfe für die geplanten Änderungen im Energiebereich vorlegt. Neben der für 2027 geplanten EEG-Novelle gehört auch das sogenannte „Netzpaket“ dazu. Am Montag ist nun der dazugehörige Referentenentwurf vom Bundeswirtschaftsministerium durchgesickert. Der vollständige Name lautet: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“.
Das Mantra, den Erneuerbaren-Ausbau mit dem Netzausbau zu synchronisieren, gab es bereits zu Zeiten eines Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier (CDU). Nun lässt seine Parteikollegin Katherina Reiche diesen Leitgedanken wieder aufleben und will ihn in Gesetzesform gießen. Klar ist, der Netzausbau in Deutschland geht nur langsam voran und wenn man den Referentenentwurf liest, wird es wohl auch in Zukunft nicht schneller gehen. Allerdings bekommen die Netzbetreiber mehr Macht, um etwa den Anschluss von Erneuerbaren-Anlagen oder Batteriespeichern zu limitieren.
Nicht wenige Experten sehen mit dem Referentenentwurf, der den geltenden Rechtsrahmen zu Netzanschlussverfahren in Deutschland grundlegend reformieren soll, den Einspeisevorrang für Erneuerbare gefährdet. Denn die Netzbetreiber sollen „neue Instrumente und Freiheiten“ erhalten, zugleich aber auch bestehende Prozesse modernisieren, wie es im Entwurf heißt.
Eines dieser neuen Instrumente ist der „Redispatchvorbehalt“ für die Verteilnetzbetreiber. Nach dem Entwurf sollen sie besonders belastete Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausweisen können. Dort müssten sie dann im Fall der Abregelung im Redispatch keine Entschädigung an die Erneuerbaren-Anlagenbetreiber mehr zahlen. Ein anderes Instrument ist die Schaffung eines „Einspeisenetzes“. Damit soll ein vorausschauender, bedarfsgerechter Netzausbau für einen koordinierten Anschluss neuer Photovoltaik- und Windkraftanlagen ermöglicht werden, wie es im Entwurf heißt.
Ein weiterer Punkt ist eine Ermächtigung der Bundesnetzagentur, eine Pflicht zur Zahlung des Baukostenzuschusses auch für Erzeugungsanlagen zu schaffen. „Die Verpflichtung von Betreibern von EE-Anlagen, sich an den Kosten des Netzausbaus und der Netzverstärkung zu beteiligen, kann für einen sparsameren Umgang mit knappen Anschlusskapazitäten sorgen“, heißt es im Entwurf. Regional differenzierte Baukostenzuschüsse könnten zudem Anreize für eine möglichst netzverträgliche Standortwahl setzen.
Im Gegenzug erwartet die Politik von den Netzbetreibern, dass sie Transparenz über freie Netzanschlusskapazitäten schaffen und unverbindliche Netzanschlussauskünfte gewähren. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ab 2028 ein komplett digitales Netzanschlussverfahren möglich sein. Auftrag sei zudem, „gemeinsam ein einheitliches Regime zur Reservierung von Netzanschlusskapazität und dessen Freigabe aufzustellen“, heißt es im Entwurf. Allerdings wird ihnen auch an dieser Stelle wieder mehr Macht an die Hand gegeben. So sollen sie vergebene Netzanschlusskapazitäten wieder freigeben können, wenn diese für drei Jahre nicht genutzt werden. Dies gilt auch, wenn der Netzanschlusspunkt nicht im vollen Umfang genutzt wird. Die ungenutzte Kapazität kann der Netzbetreiber dann wieder neu vergeben und der Anlagenbetreiber muss dies dulden, wie es im Entwurf heißt.
Mit dem Entwurf wird den Übertragungsnetzbetreibern zudem aufgetragen, „ein zeitgemäßes Netzanschlussverfahren zu etablieren, das den Herausforderungen durch Neuanschlüsse von Kraftwerken, Großbatteriespeichern und Rechenzentren gerecht wird“. Im Vorgriff darauf haben die Übertragungsnetzbetreiber bereits in der vergangenen Woche angekündigt, dass sie die Netzanschlussverfahren für große Verbraucher ab April nach dem Reifegradverfahren vornehmen wollen.
Für „netzneutrale“ Batteriespeicher, die in Co-Location zu bestehenden Anlagen errichtet werden, soll es dagegen Erleichterungen geben. Sie würden die Netzanschlusskapazitäten schonen und für eine optimale Auslastung des Netzes sorgen, so die Begründung.
Reaktionen
Der Referententwurf löst vor allem Ablehnung bei den Erneuerbaren-Verbänden und -Unternehmen aus. „Dieses Netzpaket ist ein in Gesetzesform gegossener Wunschzettel der Netzbetreiber: weniger Ausbaudruck, mehr Steuerungsmacht. Bezahlen sollen das die Erneuerbaren, die Stromkunden und die Steuerzahler. Gleichzeitig geraten die Ausbauziele unter Druck“, sagte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).
Der Verband fürchtet unter anderem, dass die Netzbetreiber den „Redispatchvorbehalt“ nutzen werden, um Anspruch auf unverzüglichen Netzanschluss von Erneuerbaren-Anlagen in vielen Regionen zu unterminieren. Der Anschlussvorrang sei damit „faktisch aufgehoben“, denn vielerorts ließen sich Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausweisen. „Ein bis zu 10-jähriger Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Netzgebieten schafft massive Unsicherheit über künftige Erträge, was die Finanzierungsbedingungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen dramatisch verschlechtert“, warnt der bne.
Auch die Ausweitung der Baukostenzuschüsse sieht der Verband kritisch. Dies würde die Investitionen verteuern und das EEG-Konto zusätzlich belasten, da es den marktlich getriebenen Ausbau von Photovoltaik und Windkraft wirtschaftlich unter Druck setze. „Besonders kritisch ist, dass der Netzanschluss künftig einer individuellen Priorisierungslogik von über 800 Verteilnetzbetreibern unterliegt“, so die Einschätzung des bne zum Netzpaket. „Unterschiedliche Verfahren und Kriterien bedeuten mehr Bürokratie, mehr Rechtsunsicherheit und eine spürbare Verlangsamung des Ausbaus. Der bundesweit einheitliche Anschluss- und Einspeisevorrang wird damit faktisch ausgehöhlt.“
Mit dem Gesetzentwurf würden zudem die Vorgaben des Koalitionsvertrags von Union und SPD umgedreht. Anstatt das Tempo beim Netzanschluss anzuziehen und die Digitalisierung der Netze voranzutreiben, würde mit dem Entwurf der Ausbau der Erneuerbaren erschwert und verteuert, so der bne.
Ähnlich sieht auch die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nina Scheer den Gesetzentwurf. Sie betonte, der Umstieg auf Erneuerbare sei mittlerweile eine Frage der Energiesicherheit. „Beschränkungen in Tempo und Menge können wir uns nicht leisten“, sagte Scheer. „Ausbaubegrenzungen, ökonomische Überforderungen oder sogenannte Redispatchvorbehalte schwächen Investitionsanreize bis hin zu massiven Hemmnissen.“
Scheer sieht mit dem Entwurf aus dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium die Maßgaben aus dem Koalitionsvertrag nicht erfüllt. Demnach müsse es um die Nutzung aller Potenziale von Erneuerbaren, eine effiziente Netzauslastung und eine Synchronisierung von Netzen mit Erneuerbaren gehen, so die SPD-Politikerin weiter.
Als „Frontalangriff auf die Energiewende“ bezeichnete Carolin Dähling, Bereichsleiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy, das geplante Netzpaket. „Wenn der Einspeise- und Anschlussvorrang für erneuerbare Energien fällt, droht der Ausbau von Wind- und Solarenergie massiv einzubrechen. Ministerin Reiche hält zwar offiziell an den Ausbauzielen fest, doch was nützen Solardächer und Windräder auf dem Papier, wenn neue Anlagen nicht wirtschaftlich betrieben werden können und keinen verlässlichen Netzanschluss mehr bekommen“, so Dähling weiter. Green Planet Energy forderte die Bundesregierung auf, den Anschluss- und Einspeisevorrang der Erneuerbaren nicht anzutasten.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) erhebt „vehementen Widerspruch“ gegen den „Redispatchvorbehalt“. „Dies würde die Energiewende in großen Teilen Deutschlands zum Erliegen bringen“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Ein wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaik-Anlagen sei damit nicht mehr möglich. Auch dei Finanzierung der Anlagen, also die notwendige Aufnahme von Fremdkapital, sei unter solchen Voraussetzungen gefährdet. „Der Vorschlag kommt damit einem Anschlussverbot für Solaranlagen in engpassbehafteten Leitungsabschnitten gleich“, sagt Körnig weiter. Gleichzeitig sieht der Verband mit der Einführung eines „Redispatchvorbehalts“ die Gefahr, dass Netzbetreiber sich weniger um den Netzausbau bemühen würden. Dabei sei es notwendig, diesen zu beschleunigen. „Mit dem ‚Solarspitzen-Gesetz‘ von Januar 2025 wurde bereits ein Instrument für Netzengpassgebiete eingeführt. Dieses Instrument der flexiblen Netzanschlussvereinbarung erlaubt mit beidseitiger Zustimmung die Einspeisemengen – während der Engpasssituationen – vom finanziellen Ausgleich auszunehmen und die Einspeisung bei Netzüberlastung zu begrenzen“, erklärte Körnig. Der Vorteil gegenüber einem Redispatchvorbehalt sei eine deutlich höhere Transparenz, die Möglichkeit zur Einbindung von Speichern und der Erhalt der Planungssicherheit für den Anlagenbetreiber.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verlangte eine ausreichende Konsultationszeit für die Bewertung des Netzpakets. Diese habe die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zugesagt. Beim BDEW vertritt man durchaus die auch die Interessen der Netzbetreiber.
„Als Branche unterstützen wir, dass der Netzausbau weiter vorangehen soll sowie die nach Netzsituation vorgesehenen regional differenzierten Baukostenzuschüsse. Als richtig bewerten wir im Grundsatz auch die Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz für die Projektierer von Anlagen über die Situation in den Stromnetzen – unter Beachtung von Kritis-Aspekten sowie die Möglichkeiten für Priorisierung von Anschlussvorhaben. Inhalte, Form und zeitliche Umsetzungsfristen gehen insgesamt jedoch zu weit“, erklärte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.
Der BDEW sieht dabei durchaus gute Ansatzpunkte, wie das Konzept der Einspeisesteckdose als ein Fall des vorausschauenden Netzausbaus oder die Priorisierung von Anlagen durch zweckgebundene Reservierungskriterien. Beim Umgang mit kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten müssen nach Ansicht des BDEW die Vor- und Nachteile sehr sorgfältig abgewogen werden.
Beim „Redispatchvorbehalt“ kritisiert der Verband die geringen Volumina von nur drei Prozent, um ein Netzgebiet als kapazitätslimitierten Leitungsabschnitt ausweisen und bis zu zehn Jahren keine Ausgleichzahlungen für Abregelungen leisten zu müssen. „Für Projektierer von Erneuerbare-Energien-Anlagen würde es vor dem Hintergrund der möglicherweise betroffenen Flächen und Netzabschnitte keine Planungssicherheit mehr für ihre Investitionen geben“, warnt auch der BDEW.
Zu der Einschätzung: „Positive Aspekte stehen in keinem Verhältnis zur Bremswirkung“, kommt Naturstrom. Tim Loppe, Leiter Medien & Politik bei dem Ökostromanbieter, erklärt weiter, dass die Regelungen im Entwurf, den Ausbau der Erneuerbaren massiv einbremsen würden, was besonders für den „Redispatchvorbehalt“ gilt. „Sie ist deutlich zu weitreichend und kann jede vernünftige Projektkalkulation über den Haufen werfen. Eine Abregelung von drei Prozent ist keineswegs unüblich und wurde etwa im dritten Quartal 2025 sogar im deutschlandweiten Durchschnitt aller Netzebenen übertroffen.“ Nach Ansicht von Naturstrom fehlen in dem Entwurf neben den Aspekten „fördern und fordern“ auch die Sanktionierung der Netzbetreiber, die ihrer Pflicht zu einem ausreichenden Netzausbau nicht wirksam nachkommen.
Die erste Reaktion von Oliver Koch, CEO von Sonnen, auf den Referentenentwurf fällt deutlich aus. „Ein Baukostenzuschuss für Photovoltaik-Anlagen, an bestehenden Netzanschlüssen grenzt an Abzocke“, sagte er. „Man kann nicht vom Kunden einen Baukostenzuschuss verlangen, wenn er sein Gebäude errichtet und dann nochmal einen, wenn er sich eine Photovoltaik-Anlage baut. Das ist, als würde die Telekom ihren Kunden einen Anschluss für eingehende Anrufe und einen Anschluss für ausgehende Anrufe berechnen.“
Anmerkung der Redaktion: Wir ergänzen den Artikel fortlaufend um neue Stellungnahmen.
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Mit LNGina und BlackRockFritze habt ihr euch in Deutschland ein schönes Kuckucksei ins Nest legen lassen.
und wieder ein paar Knüppel zwischen die Beine.
„Eines dieser neuen Instrumente ist der „Redispatchvorbehalt“ für die Verteilnetzbetreiber. Nach dem Entwurf sollen sie besonders belastete Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausweisen können. Dort müssten sie dann im Fall der Abregelung im Redispatch keine Entschädigung an die Erneuerbaren-Anlagenbetreiber mehr zahlen.“
wie praktisch, wir bauen nicht und zahlen nicht und ihr guckt in die Röhre
„Ein anderes Instrument ist die Schaffung eines „Einspeisenetzes“. Damit soll ein vorausschauender, bedarfsgerechter Netzausbau für einen koordinierten Anschluss neuer Photovoltaik- und Windkraftanlagen ermöglicht werden, wie es im Entwurf heißt.“
Wir planen ein Netz und dann dürft ihr soviel anschliessen wie wir euch sagen.
Mich wundert warum kein Artikel mit einem Bieterverfahren eingeflossen ist.
Wer am meisten zahlt bekommt einen Netzzugang.
„So sollen sie vergebene Netzanschlusskapazitäten wieder freigeben können, wenn diese für drei Jahre nicht genutzt werden.“
Kein Wunder, dass es keine Kapazitäten gibt, 3 Jahre Blockierung für nichts.
… es gibt auch andere Beispiele für ‚pausierte Vorhaben‘, z. B. Jeddah Tower in Saudiarabien, das Bauvorhaben wurde wieder aufgenommen, nach 2-3 Jahren Bauverzögerungen, und ist jetzt bei über 333m (fast 90 Stockwerke), Fertigstellung ca. 2028 (als erstes 1km Gebäude und oberster Platform auf ca. 668m)
Wer würde so etwas mit d. Behörden/pol. Verantwortlichen planen wollen?
Solaranlagen (Glasbeschichtung?) am Jeddah Tower?
Endlich Platz für teuren Erdgas-Strom. Gas-Kati wird sich riesig freuen. Sicher alles ein Zufall bei der CDU/CSU.
Hervorragend. Endlich mal was fast zu Ende gedacht. Wenn es so weiter geht wie bisher wäre das Chaos doch abzusehen. Und je lauter nun gehen diesen Kompromiss gewettett wird, umso mehr wird um den Profit gefürchtet und umso mehr wurden doch die Systemischen Schwächen nur ausgenutzt.
Es funktioniert mit dem Reibach machen, auch wenn ein Großteil der Netzstabilisierung sich aus den erneuerbaren finanzieren muss, wie auch sonst. Man kann nicht ewig die falschen Ziele als Maß der Dinge sehen, wenn dabei das ganze System kollabiert. Davon hat niemand was. Und man kann auch nicht ewig für Netzausbau und Redispatch Andre zur Kasse bitten. Die Ursache sind die EE deswegen : wer bestellt bezahlt !!
Insoweit hat man fast kapiert, dass man doch nur das übernehmen muss, was in dem Land in dem x mal soviel EE produziert wird wie in D.
@Harry M. Hammer: vielleicht wäre etwas weniger Hysterie angebracht – von einem System-Kollaps sind wir ja doch ein Stück weg. Dezentrale EE mit Speicher machen das System resilienter.
Und Sie tun so, als ob man früher keine Anreize gebraucht hätte zur Anpassung von Erzeugung und schwankendem Bedarf… ich erinnere mal an die Nachtspeicheröfen, weil man nicht wusste wohin mit dem Atomstrom während der Nacht. Haben da etwa die AKW-Betreiber für den Netzausbau gezahlt?
Wenn Sie von Reibach schreiben, klingt es fast so, als würden die konventionellen Kraftwerke, dazu sämtliche Netzbetreiber etc. keine Gewinne machen… stehen Sie auf der Gehaltsliste von Kretinsky?
Wie stehen Sie zu den festgelegten Renditen von Netzbetreibern? [https://www.neueenergie.net/artikel/wissen/infrastruktur/eigenkapitalrendite-strom-verteilnetz: „Zinsen beeinflussen Preise für Stromverbraucher…Bereits im Januar 2024 hatte die BNetzA eine neue Regelung für die Eigenkapitalverzinsung bei Neuinvestitionen angekündigt. Sie setzt sich aus einem jährlich schwankenden Basiszins (der sogenannten Umlaufrendite) und einem konstanten Wagniszuschlag von drei Prozent zusammen. Für das Jahr 2023 hätte dies laut BNetzA einen Zinssatz von rund 7,23 Prozent ergeben – inklusive Gewerbesteuer etwa 8,25 Prozent. Für Bestandsanlagen lag die Verzinsung bei 5,8 Prozent. Diese Werte sind entscheidend, denn um sie zu erreichen, dürfen Netzbetreiber ihre Preise anheben – mit direkten Folgen für alle Stromverbraucher….“]
Eine kleine Rendite müssen Sie Investoren schon lassen, sonst gibt es weder Kraftwerke (EE oder konventionell) noch Netze.
@Stephan
Netzbetreiber konnten in den letzten Jahren regelmäßig Renditen erzielen, die sehr deutlich oberhalb der regulatorisch gewährten kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung lagen. Im Geschäftsjahr 2024 erzielten die Stromverteilernetzbetreiber z.B. eine handelsrechtliche Eigenkapitalrendite von ca. 14 % (Seiten 11 und 12).
chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/GBK_Termine/Downloads/2025/09_2025/17_09_2025/Sonderbeirat_Langfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Frank, ich weiß. Und diese Renditen sind ohne jegliches Risiko.
Was für ein Schock muss das für alle Angestellten im Wirtschaftsministerium gewesen sein, als die Führung von dem zukunftsorientierten Robert Habeck zur rückwärtsgewandten Gas-Lobbyistin Katherina Reiche gewechselt ist. Wieviele Menschen müssen jetzt zwangsweise Gesetze schreiben, die gegen jede Vernunft und Wissenschaft wirken,,,
Kein Wunder, dass es immer wieder Berichte gibt, dass Frau Reiche in ihrem eigenen Ministerium isoliert ist und niemandem vertraut. Sie ist aus der Zeit gefallen.
Zusammengefasst, Reiche möchte die Entschädigungen für Zwangsabschaltungen für Erneuerbarer Energieträger vom Netzbetreiber quasi streichen. Den Netzanschluss sollen die Erneuerbaren Betreiber dazu selber bezahlen. Damit werden Investitionen in Erneuerbare vom Risiko Armen zum Hoch Risiko Geschäft. Dazu dürfte man Erneuerbare Anlagen wohl dann nur noch mit Batteriespeicher bauen können, um die Einspeisung in Zeiten mit weniger Angebot verschieben zu können.
Alle Haushalte/ C&I PV aufs Dach und einen ordentlichen Speicher rein.
Kann sich die Reiche dann mit ihren Fossilen den Bauch bepinseln.
Reiche liegt in der Analyse richtig. Es gibt Regionen, da werden schon heute 30-40% der Freiflächen-PV-Jahresproduktion abgeregelt. Es ergibt aktuell keinen Sinn, da weitere große Freiflächen-PV-Anlagen anschließen (die tatsächlich geplant sind), bei denen wir alle via Redispatch (also Netzentgelten) für Strom bezahlen, der praktisch nicht nutzbar ist. Das ist dann eine sichere Renditemaschine für Investoren, bringt die Energiewende aber nicht voran, sondern macht sie nur unnötig teuer. Reiche zieht nur absichtlich die falschen Schlüsse. Sie nutzt das analysierte Problem für eine Täter-Opfer-Umkehr, um wie gewohnt Netzbetreibern und den großen Stromkonzernen Vorteile zu verschaffen.
Richtig wäre, endlich den Netzbetreibern in den Hintern zu treten, die durch Unfähigkeit und/oder Unwilligkeit effektiv eine bezahlbare Energiewende blockieren. Die bekommen die Netze nicht ausgebaut. Die bekommen die Netze nicht digitalisiert. Die sabotieren alle Maßnahmen, die teuren Netzausbau minimieren sollen (zeitvariable Netzentgelte, dynamische Stromtarife, Batterien…). Vor allem muss der Anschluss von Batterien vereinfacht und beschleunigt werden. Damit bekommt man den zusätzlich produzierten PV-Strom aus weiteren Anlagen aus der Mittagszeit heraus, wo wir schon zu viel PV-Strom und vielerorts überlastete Netze haben. Der PV-Strom wäre dann in den Abendstunden nutzbar, wenn wir Spitzenlast und regelmäßig zu wenig EE-Strom haben. Dieser Strom wird dann abends lokal verbraucht und muss nicht sonst wo hin übertragen werden. Das ist so sinnvoll, so logisch, so auf der Hand liegend, aber wir kommen da nicht voran. Viele Netzbetreiber blocken alles an Batterien. Und stattdessen werden dann Gaskraftwerke gebaut, die extrem teuren Strom produzieren sowie CO₂-Ausstoß und geostrategische Abhängigkeiten für weitere Jahrzehnte zementieren.
Ich stimme Ihnen zu, allerdings teile ich nicht, dass der Netzausbau allein an deren Betreibern krankt. Es sind wir, die große Mehrheit, die nach der Devise lebt „wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“
@Radlcaesar
Was grundsätzliche Probleme in Deutschland anbetrifft, stimme ich zu: Alle schimpfen auf die Politik, aber die breite Masse der Deutschen ist extrem veränderungsunwillig. Alle sind abstrakt für Reformen, aber die sollen nur die anderen betreffen. Sie wählen sich die passenden Politiker dafür. Die, die uns anlügen, die das Bequeme erzählen: „Du musst gar nichts ändern. Die anderen sind schuld. Die Migranten, Die Bürgergeldempfänger. Die EU. Die … Da müssen wir etwas ändern. Bei Dir kann alles so bleiben, wie es ist.“ Und wenn Fritz und Co. dann natürlich nicht liefern können, weil die ursächlichen Probleme ganz woanders liegen, dann wenden wir uns nicht etwa denen zu, die unbequeme Wahrheiten aussprechen. Die wählen wir konsequent ab. Wir wenden uns dann den noch größeren Lügnern und Scharlatanen zu, den Rechtsextremen, weil die die bequemer klingenden Narrative haben. Unsere überalternde Gesellschaft will – überspitzt ausgedrückt – vor allem bequem auf den Tod warten. Nichts soll sich ändern. Genau dafür würde 16 Jahre lang Merkel gewählt. Sie hat das Gewünschte geliefert. Nur fallen uns jetzt die Folgen auf die Füße…
Aber bei Netzbetreibern gilt das alles nur teilweise. Da wurden die strukturellen Fehler vor Jahrzehnten gemacht und sind jetzt nicht mehr zu korrigieren. Natürlich kann man kritisieren, wenn neue Stromtrassen durch Anwohner in Grund und Boden geklagt werden, teure Erdkabel erzwungen werden und anschließend Habeck für hohe Strompreise verantwortlich gemacht wird. Aber das ist nur ein Nebenaspekt. Bei den von mir angesprochenen Punkten, dass viele (nicht alle) Netzbetreiber keine Smartmeter ausrollen, Netze nicht digitalisieren, zeitvariable Netzentgelte sabotieren, jegliche Batterieprojekte ablehnen, liegt es eher nicht am Bürger, nicht an der breiten Masse. Schon vor Jahrzehnten wurden die Weichen völlig falsch gestellt. Alle Netzbetreiber haben ein Monopol, null Wettbewerbsdruck. Der Wert des deutschen Stromnetzes liegt im Billionenbereich. (Rück)Kauf durch den Staat ist nicht realistisch.
Als Solateur ist dieser Netzpaket-Entwurf ein energiepolitischer Offenbarungseid. Unter dem Vorwand der Netzstabilität wird der Anschluss- und Einspeisevorrang für Erneuerbare faktisch demontiert – und das ausgerechnet in einer Phase, in der Tempo entscheidend wäre.
Zur Einordnung: Allein 2023 wurden in Deutschland rund 14 GW Photovoltaik neu installiert, Ziel sind 215 GW bis 2030. Dafür müsste der jährliche Zubau weiter steigen – nicht politisch ausgebremst werden. Stattdessen sollen Netzbetreiber künftig ganze Regionen als „kapazitätslimitiert“ deklarieren können und Anlagen ohne angemessene Entschädigung abregeln. Das ist keine Feinjustierung, das ist ein Systembruch.
Gleichzeitig reden wir über jährliche Redispatch-Kosten von rund 4 Milliarden Euro, verursacht durch jahrelang verschleppten Netzausbau. Anstatt diese strukturellen Versäumnisse konsequent zu beheben, werden nun PV-Betreiber und Investoren zur Kasse gebeten – Stichwort Baukostenzuschüsse für Netzverstärkungen. Die Energiewende wird damit künstlich verteuert und wirtschaftlich unattraktiver gemacht.
In der Praxis heißt das für uns Solateure:
Mehr Unsicherheit, schlechtere Wirtschaftlichkeitsrechnungen, verunsicherte Kunden – und am Ende weniger gebaute Anlagen. Wer nach Netzanschluss nicht mehr weiß, ob seine Anlage überhaupt einspeisen darf, investiert schlicht nicht.
Dieses Gesetz sagt unmissverständlich: Netzprobleme werden nicht gelöst, sondern weitergereicht. Wer den Einspeisevorrang aushöhlt, bremst den PV-Ausbau bewusst – und gefährdet Klimaziele, Versorgungssicherheit und eine ganze Branche gleich mit.
So gewinnt man keine Energiewende. So verliert man Zeit. Und davon haben wir keine mehr.
Entscheidend ist, daß es in dieser Regierung – nicht mal in der CDU – und vergessen wir die QuersCSUhläger – kein WIR gibt. Dazu bräuchte es einen eindeutigen Volkswillen, der auch gehört und umgesetzt wird.
Laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur lagen die Gesamtkosten im Jahr 2024 für den Redispatch nicht bei 4 Mrd. EUR, sondern bei weniger als der Hälfte (1,8 Mrd. EUR). Und sie sind im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesunken. Kein Grund also, um hier mit der Abrissbirne vorzugehen. Zumal es deutlich klügere, günstigere und effizientere Möglichkeiten gibt, die Kosten des Stromnetzes zu reduzieren. Stichworte: bessere Auslastung der Stromnetze durch ein besseres Monitoring und mehr Digitalisierung. Frau Reiche sollte mal in den von ihr selbst in Auftrag gegebenen Bericht hineinschauen?! Da steht alles drin.
Es gibt einen Verbraucher der ortsungebunden 24/7 sekündlich zu- und abgeschaltet werden kann.
Bitcoin Mining stemmt sich:
– gegen Abregelungen (Solarspitzengesetz)
– gegen weiterfallende, möglicherweise gänzlich entfallende, Einspeisevergütungen
– kann gezielt Kapazitätsprobleme am Einspeisepunkt lösen
– zeigt AgNes die kalte Schulter -> Netznutzungsgebühr für Einspeisung
– im Vergleich zur Direktvermarktung bessere Vergütung (insbesondere für kleine und/oder ausgeförderte Anlagen)
– saugt den Heimspeicher auch in Sommernächten leer und macht ihn für den nächsten Sonnenaufgang wieder aufnahmebereit .
Je nach eingesetzter Hardware (gebrauchte, generalüberholte Industrie Miner gibt es bereits unter 1.000 EUR / Leistungsaufnahme von 2,5-3 kW) lassen sich 5 – 12 Cent verdienen.
Die Nutzung der Abwärme (Gewächshaus, Pool, Warmwasser, Heizung in den Übergangszeiten , saisonaler Sandspeicher etc.) kommt on top!
Wer hier ansetzt, kann seinen Kunden, völlig unabhängig von politischen (willkürlichen) Entscheidungen /Rahmenbedingungen ein attraktives Gesamtkonzept anbieten.
Statt den Netzanschluss zu blockieren, können die Netzbetreiber Anschlusskosten und voraussichtliche Abschaltzeiten mitteilen und der Anschlussnehmer müßte das Angebot in einer Frist von 1 Monat annehmen, wären Kosten und Abschaltzeiten zu hoch, dann investiert ohnehin kein Mensch/Bank in ein solches Projekt, aber es würde bei der Netzanschlusspflicht am nächsten wirtschaftlichen Anbindepunkt nach EEG bleiben, hier können wir ruhig ein bißchen mehr die Marktkräfte walten lassen, das wäre eine marktwirtschaftliche Lösung, kein Netzanschluss nach Gutdünken der Netzbetreiber
Mit dem vorläufigen durchgesickertem Gesetzentwurf vom Witschaftsministerieums wird vorraussichtlich die Geschwindigkeit zur Umsetzung der Energiewende ausschließlich in die Hand der Netzargentur verlagert, die eigentlich auch alle bisherigen Aktivitäten einstellen könnte, ohne eine Pflichtverletzung!
Ebenso wären Mittelverwaltung und Planungskapazität als limitierende Faktoren zu nennen??!
„Anschlussbegehren, bitte in dreifacher Ausfertigung und bis zum letzten des Monats einreichen“!!!
Nein!
Die Netzargentur als Institution des Bundes ist und bleibt eine Organisation für Dienstleistungen und sollte es auch bleiben.
Der Dienstleister sollte sich strecken und dem Bedarf des Marktes versuchen, gerecht zu werden.
Vorschlag:
Sollte die Netzargentur als Dienstleister nach einer Frist von 3 Jahren nach Antragstellung nicht in der Lage sein, den Anschlußbegehren des Energieerzeugers gerecht zu werden, wird er die weiteren Kosten für Redispatch etc. bis zur Lieferung des beantragten Sollzustandes vollständig übernehmen.
Es sollte der Netzargentur natürlich freistehen, anstatt mit Verstärkung von Netzen mit entsprechenden Speicherlösungen dem Missstand entgegen treten zu können.
Wenn 200 GW PV auf Netze für 70 GW Last treffen ist jedes Netz ausgelastet.
Es sei den man baut das Netz für 200 GW aus.
Viel mehr als https://dabeisein.gruene.de/forms/katherina-reiche-zerstort-die-energiewende-und-macht-uns-abhangig-rette-die-erneuerbaren-energien-mit-uns?source=direct_link& habe ich dazu nicht zu sagen
Haben das Dach voll gemacht. SW und NO. 36kWp incl. einer 10kWp Altanlage aus 2007.
Sollte es für die Neuanlage mit 26kWp Probleme für den Netzanschluss geben:
dann werden halt BTCs gemined. Hat halt dann die Gesellschaft nichts von.