Im politischen Berlin wird darauf gewartet, dass das Bundeswirtschaftsministerium endlich die Entwürfe für die geplanten Änderungen im Energiebereich vorlegt. Neben der für 2027 geplanten EEG-Novelle gehört auch das sogenannte „Netzpaket“ dazu. Am Montag ist nun der dazugehörige Referentenentwurf vom Bundeswirtschaftsministerium durchgesickert. Der vollständige Name lautet: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“.
Das Mantra, den Erneuerbaren-Ausbau mit dem Netzausbau zu synchronisieren, gab es bereits zu Zeiten eines Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier (CDU). Nun lässt seine Parteikollegin Katherina Reiche diesen Leitgedanken wieder aufleben und will ihn in Gesetzesform gießen. Klar ist, der Netzausbau in Deutschland geht nur langsam voran und wenn man den Referentenentwurf liest, wird es wohl auch in Zukunft nicht schneller gehen. Allerdings bekommen die Netzbetreiber mehr Macht, um etwa den Anschluss von Erneuerbaren-Anlagen oder Batteriespeichern zu limitieren.
Nicht wenige Experten sehen mit dem Referentenentwurf, der den geltenden Rechtsrahmen zu Netzanschlussverfahren in Deutschland grundlegend reformieren soll, den Einspeisevorrang für Erneuerbare gefährdet. Denn die Netzbetreiber sollen „neue Instrumente und Freiheiten“ erhalten, zugleich aber auch bestehende Prozesse modernisieren, wie es im Entwurf heißt.
Eines dieser neuen Instrumente ist der „Redispatchvorbehalt“ für die Verteilnetzbetreiber. Nach dem Entwurf sollen sie besonders belastete Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausweisen können. Dort müssten sie dann im Fall der Abregelung im Redispatch keine Entschädigung an die Erneuerbaren-Anlagenbetreiber mehr zahlen. Ein anderes Instrument ist die Schaffung eines „Einspeisenetzes“. Damit soll ein vorausschauender, bedarfsgerechter Netzausbau für einen koordinierten Anschluss neuer Photovoltaik- und Windkraftanlagen ermöglicht werden, wie es im Entwurf heißt.
Ein weiterer Punkt ist eine Ermächtigung der Bundesnetzagentur, eine Pflicht zur Zahlung des Baukostenzuschusses auch für Erzeugungsanlagen zu schaffen. „Die Verpflichtung von Betreibern von EE-Anlagen, sich an den Kosten des Netzausbaus und der Netzverstärkung zu beteiligen, kann für einen sparsameren Umgang mit knappen Anschlusskapazitäten sorgen“, heißt es im Entwurf. Regional differenzierte Baukostenzuschüsse könnten zudem Anreize für eine möglichst netzverträgliche Standortwahl setzen.
Im Gegenzug erwartet die Politik von den Netzbetreibern, dass sie Transparenz über freie Netzanschlusskapazitäten schaffen und unverbindliche Netzanschlussauskünfte gewähren. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ab 2028 ein komplett digitales Netzanschlussverfahren möglich sein. Auftrag sei zudem, „gemeinsam ein einheitliches Regime zur Reservierung von Netzanschlusskapazität und dessen Freigabe aufzustellen“, heißt es im Entwurf. Allerdings wird ihnen auch an dieser Stelle wieder mehr Macht an die Hand gegeben. So sollen sie vergebene Netzanschlusskapazitäten wieder freigeben können, wenn diese für drei Jahre nicht genutzt werden. Dies gilt auch, wenn der Netzanschlusspunkt nicht im vollen Umfang genutzt wird. Die ungenutzte Kapazität kann der Netzbetreiber dann wieder neu vergeben und der Anlagenbetreiber muss dies dulden, wie es im Entwurf heißt.
Mit dem Entwurf wird den Übertragungsnetzbetreibern zudem aufgetragen, „ein zeitgemäßes Netzanschlussverfahren zu etablieren, das den Herausforderungen durch Neuanschlüsse von Kraftwerken, Großbatteriespeichern und Rechenzentren gerecht wird“. Im Vorgriff darauf haben die Übertragungsnetzbetreiber bereits in der vergangenen Woche angekündigt, dass sie die Netzanschlussverfahren für große Verbraucher ab April nach dem Reifegradverfahren vornehmen wollen.
Für „netzneutrale“ Batteriespeicher, die in Co-Location zu bestehenden Anlagen errichtet werden, soll es dagegen Erleichterungen geben. Sie würden die Netzanschlusskapazitäten schonen und für eine optimale Auslastung des Netzes sorgen, so die Begründung.
Reaktionen
Der Referententwurf löst vor allem Ablehnung bei den Erneuerbaren-Verbänden und -Unternehmen aus. „Dieses Netzpaket ist ein in Gesetzesform gegossener Wunschzettel der Netzbetreiber: weniger Ausbaudruck, mehr Steuerungsmacht. Bezahlen sollen das die Erneuerbaren, die Stromkunden und die Steuerzahler. Gleichzeitig geraten die Ausbauziele unter Druck“, sagte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).
Der Verband fürchtet unter anderem, dass die Netzbetreiber den „Redispatchvorbehalt“ nutzen werden, um Anspruch auf unverzüglichen Netzanschluss von Erneuerbaren-Anlagen in vielen Regionen zu unterminieren. Der Anschlussvorrang sei damit „faktisch aufgehoben“, denn vielerorts ließen sich Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausweisen. „Ein bis zu 10-jähriger Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Netzgebieten schafft massive Unsicherheit über künftige Erträge, was die Finanzierungsbedingungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen dramatisch verschlechtert“, warnt der bne.
Auch die Ausweitung der Baukostenzuschüsse sieht der Verband kritisch. Dies würde die Investitionen verteuern und das EEG-Konto zusätzlich belasten, da es den marktlich getriebenen Ausbau von Photovoltaik und Windkraft wirtschaftlich unter Druck setze. „Besonders kritisch ist, dass der Netzanschluss künftig einer individuellen Priorisierungslogik von über 800 Verteilnetzbetreibern unterliegt“, so die Einschätzung des bne zum Netzpaket. „Unterschiedliche Verfahren und Kriterien bedeuten mehr Bürokratie, mehr Rechtsunsicherheit und eine spürbare Verlangsamung des Ausbaus. Der bundesweit einheitliche Anschluss- und Einspeisevorrang wird damit faktisch ausgehöhlt.“
Mit dem Gesetzentwurf würden zudem die Vorgaben des Koalitionsvertrags von Union und SPD umgedreht. Anstatt das Tempo beim Netzanschluss anzuziehen und die Digitalisierung der Netze voranzutreiben, würde mit dem Entwurf der Ausbau der Erneuerbaren erschwert und verteuert, so der bne.
Ähnlich sieht auch die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nina Scheer den Gesetzentwurf. Sie betonte, der Umstieg auf Erneuerbare sei mittlerweile eine Frage der Energiesicherheit. „Beschränkungen in Tempo und Menge können wir uns nicht leisten“, sagte Scheer. „Ausbaubegrenzungen, ökonomische Überforderungen oder sogenannte Redispatchvorbehalte schwächen Investitionsanreize bis hin zu massiven Hemmnissen.“
Scheer sieht mit dem Entwurf aus dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium die Maßgaben aus dem Koalitionsvertrag nicht erfüllt. Demnach müsse es um die Nutzung aller Potenziale von Erneuerbaren, eine effiziente Netzauslastung und eine Synchronisierung von Netzen mit Erneuerbaren gehen, so die SPD-Politikerin weiter.
Als „Frontalangriff auf die Energiewende“ bezeichnete Carolin Dähling, Bereichsleiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy, das geplante Netzpaket. „Wenn der Einspeise- und Anschlussvorrang für erneuerbare Energien fällt, droht der Ausbau von Wind- und Solarenergie massiv einzubrechen. Ministerin Reiche hält zwar offiziell an den Ausbauzielen fest, doch was nützen Solardächer und Windräder auf dem Papier, wenn neue Anlagen nicht wirtschaftlich betrieben werden können und keinen verlässlichen Netzanschluss mehr bekommen“, so Dähling weiter. Green Planet Energy forderte die Bundesregierung auf, den Anschluss- und Einspeisevorrang der Erneuerbaren nicht anzutasten.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) erhebt „vehementen Widerspruch“ gegen den „Redispatchvorbehalt“. „Dies würde die Energiewende in großen Teilen Deutschlands zum Erliegen bringen“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Ein wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaik-Anlagen sei damit nicht mehr möglich. Auch dei Finanzierung der Anlagen, also die notwendige Aufnahme von Fremdkapital, sei unter solchen Voraussetzungen gefährdet. „Der Vorschlag kommt damit einem Anschlussverbot für Solaranlagen in engpassbehafteten Leitungsabschnitten gleich“, sagt Körnig weiter. Gleichzeitig sieht der Verband mit der Einführung eines „Redispatchvorbehalts“ die Gefahr, dass Netzbetreiber sich weniger um den Netzausbau bemühen würden. Dabei sei es notwendig, diesen zu beschleunigen. „Mit dem ‚Solarspitzen-Gesetz‘ von Januar 2025 wurde bereits ein Instrument für Netzengpassgebiete eingeführt. Dieses Instrument der flexiblen Netzanschlussvereinbarung erlaubt mit beidseitiger Zustimmung die Einspeisemengen – während der Engpasssituationen – vom finanziellen Ausgleich auszunehmen und die Einspeisung bei Netzüberlastung zu begrenzen“, erklärte Körnig. Der Vorteil gegenüber einem Redispatchvorbehalt sei eine deutlich höhere Transparenz, die Möglichkeit zur Einbindung von Speichern und der Erhalt der Planungssicherheit für den Anlagenbetreiber.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verlangte eine ausreichende Konsultationszeit für die Bewertung des Netzpakets. Diese habe die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zugesagt. Beim BDEW vertritt man durchaus die auch die Interessen der Netzbetreiber.
„Als Branche unterstützen wir, dass der Netzausbau weiter vorangehen soll sowie die nach Netzsituation vorgesehenen regional differenzierten Baukostenzuschüsse. Als richtig bewerten wir im Grundsatz auch die Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz für die Projektierer von Anlagen über die Situation in den Stromnetzen – unter Beachtung von Kritis-Aspekten sowie die Möglichkeiten für Priorisierung von Anschlussvorhaben. Inhalte, Form und zeitliche Umsetzungsfristen gehen insgesamt jedoch zu weit“, erklärte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.
Der BDEW sieht dabei durchaus gute Ansatzpunkte, wie das Konzept der Einspeisesteckdose als ein Fall des vorausschauenden Netzausbaus oder die Priorisierung von Anlagen durch zweckgebundene Reservierungskriterien. Beim Umgang mit kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten müssen nach Ansicht des BDEW die Vor- und Nachteile sehr sorgfältig abgewogen werden.
Beim „Redispatchvorbehalt“ kritisiert der Verband die geringen Volumina von nur drei Prozent, um ein Netzgebiet als kapazitätslimitierten Leitungsabschnitt ausweisen und bis zu zehn Jahren keine Ausgleichzahlungen für Abregelungen leisten zu müssen. „Für Projektierer von Erneuerbare-Energien-Anlagen würde es vor dem Hintergrund der möglicherweise betroffenen Flächen und Netzabschnitte keine Planungssicherheit mehr für ihre Investitionen geben“, warnt auch der BDEW.
Zu der Einschätzung: „Positive Aspekte stehen in keinem Verhältnis zur Bremswirkung“, kommt Naturstrom. Tim Loppe, Leiter Medien & Politik bei dem Ökostromanbieter, erklärt weiter, dass die Regelungen im Entwurf, den Ausbau der Erneuerbaren massiv einbremsen würden, was besonders für den „Redispatchvorbehalt“ gilt. „Sie ist deutlich zu weitreichend und kann jede vernünftige Projektkalkulation über den Haufen werfen. Eine Abregelung von drei Prozent ist keineswegs unüblich und wurde etwa im dritten Quartal 2025 sogar im deutschlandweiten Durchschnitt aller Netzebenen übertroffen.“ Nach Ansicht von Naturstrom fehlen in dem Entwurf neben den Aspekten „fördern und fordern“ auch die Sanktionierung der Netzbetreiber, die ihrer Pflicht zu einem ausreichenden Netzausbau nicht wirksam nachkommen.
Anmerkung der Redaktion: Wir ergänzen den Artikel fortlaufend um neue Stellungnahmen.
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Mit LNGina und BlackRockFritze habt ihr euch in Deutschland ein schönes Kuckucksei ins Nest legen lassen.
und wieder ein paar Knüppel zwischen die Beine.
„Eines dieser neuen Instrumente ist der „Redispatchvorbehalt“ für die Verteilnetzbetreiber. Nach dem Entwurf sollen sie besonders belastete Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausweisen können. Dort müssten sie dann im Fall der Abregelung im Redispatch keine Entschädigung an die Erneuerbaren-Anlagenbetreiber mehr zahlen.“
wie praktisch, wir bauen nicht und zahlen nicht und ihr guckt in die Röhre
„Ein anderes Instrument ist die Schaffung eines „Einspeisenetzes“. Damit soll ein vorausschauender, bedarfsgerechter Netzausbau für einen koordinierten Anschluss neuer Photovoltaik- und Windkraftanlagen ermöglicht werden, wie es im Entwurf heißt.“
Wir planen ein Netz und dann dürft ihr soviel anschliessen wie wir euch sagen.
Mich wundert warum kein Artikel mit einem Bieterverfahren eingeflossen ist.
Wer am meisten zahlt bekommt einen Netzzugang.
„So sollen sie vergebene Netzanschlusskapazitäten wieder freigeben können, wenn diese für drei Jahre nicht genutzt werden.“
Kein Wunder, dass es keine Kapazitäten gibt, 3 Jahre Blockierung für nichts.
Endlich Platz für teuren Erdgas-Strom. Gas-Kati wird sich riesig freuen. Sicher alles ein Zufall bei der CDU/CSU.
Was für ein Schock muss das für alle Angestellten im Wirtschaftsministerium gewesen sein, als die Führung von dem zukunftsorientierten Robert Habeck zur rückwärtsgewandten Gas-Lobbyistin Katherina Reiche gewechselt ist. Wieviele Menschen müssen jetzt zwangsweise Gesetze schreiben, die gegen jede Vernunft und Wissenschaft wirken,,,
Kein Wunder, dass es immer wieder Berichte gibt, dass Frau Reiche in ihrem eigenen Ministerium isoliert ist und niemandem vertraut. Sie ist aus der Zeit gefallen.
Zusammengefasst, Reiche möchte die Entschädigungen für Zwangsabschaltungen für Erneuerbarer Energieträger vom Netzbetreiber quasi streichen. Den Netzanschluss sollen die Erneuerbaren Betreiber dazu selber bezahlen. Damit werden Investitionen in Erneuerbare vom Risiko Armen zum Hoch Risiko Geschäft. Dazu dürfte man Erneuerbare Anlagen wohl dann nur noch mit Batteriespeicher bauen können, um die Einspeisung in Zeiten mit weniger Angebot verschieben zu können.
Alle Haushalte/ C&I PV aufs Dach und einen ordentlichen Speicher rein.
Kann sich die Reiche dann mit ihren Fossilen den Bauch bepinseln.