Bundesnetzagentur prüft „unechte Rückwirkung“ für vorzeitige Beendigung der Netzentgeltbefreiung für Batteriespeichern

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Die Bundesnetzagentur lud am Freitag nach Bonn zu einem Expertenaustausch für die Festlegung von Speichernetzentgelten, die im Zuge des AgNes-Prozesses vorgesehen ist. AgNes steht dabei als Abkürzung für das Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom. In Vorbereitung zu dem Treffen hat die Bonner Behörde bereits ein 16-seitiges Papier „Orientierungspunkte Speichernetzentgelte“ veröffentlicht.

Seither wird heftig darüber diskutiert, ob die Vollbefreiung der Speicher bei den Netzentgelten überhaupt bis 2029 bestehen bleiben wird und weiterhin für 20 Jahre gelten wird. Auch in der Diskussion am Freitag kam es schnell auf diesen Punkt. Vertreter der Speicherbranche und von Verbänden lehnten ein solches Vorgehen mit Hinweis auf den Vertrauensschutz komplett ab.

Die Vertreter der Bundesnetzagentur hingegen trugen ihre Argumentationskette vor, wonach eine vorzeitige Beendigung der Vollbefreiung möglich sei. Zum einen verwiesen sie auf die ansonsten geschaffene Benachteiligung aller neuen Speicher, die ab 2029 ans Netz gehen werden. Zum anderen prüfe die Behörde aktuell, ob es sich im Sinne des Vertrauensschutzes nicht um eine „unechte Rückwirkung“ handele. Dieser sei – so die Bundesnetzagentur – eigentlich seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Jahr 2021 nicht mehr gegeben gewesen. Der EuGH hatte die Festschreibung der Vollbefreiung im Gesetz als rechtswidrig eingestuft. Desweiteren sei auch bereits 2023 eine Neugestaltung der Netzentgeltsystematik in Deutschland beschlossen und in diesem Zuge der Bundesnetzagentur die Abweichungskompetenz übertragen worden. Auch dies müsste von Speicherinvestoren als Signal erkannt worden sein, dass die Netzentgeltsystematik jederzeit Änderungen unterliegen könne und kein Vertrauensschutz mehr bestehe, so die Argumentation der Behördenvertreter.

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Nach dem ersten erfolgreichen und ausgebuchten BBDF letzten July findet das Event am 31. März und 1. April 2026 zum nächsten Mal wieder in Frankfurt statt. Auch wieder mit zwei Deep Dives Germany, zu Netzanschlüssen und FCAs sowie zu Co-Location mit Photovoltaik-Anlagen. Ein großes Thema wird sein, wie man FCAs verhandelt, und wie man Risiken minimiert, die dadurch entstehen, dass Netzanschlussbedingungen teilweise im Nachhinein geändert werden.

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Projektierer und Verbände ließen diese aber nicht gelten und verwiesen ihrerseits auf Änderungen von Gesetzesrahmen, bei denen der Vertrauensschutz frühestens mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs nicht mehr gegeben sei. So könnte sich die Bundesnetzagentur also frühestens auf 2025 und die Vorlage ihrer Eckpunkte für die Netzentgeltreform berufen. Doch auch dies ist für viele Speicherbetreiber schwierig. Die Investitionsentscheidung seien damit gefährdet, die Finanzierung der Projekte durch die Banken fraglich.

Ein Knackpunkt dabei, niemand weiß bislang genau, wie die Netzentgelte für Batteriespeicher ab 2029 genau ausgestaltet werden sollen. Es liegen verschiedene Optionen auf dem Tisch. So würden feste Arbeitspreise das Geschäftsmodell der Speicherbetreiber massiv einschränken. Bei dynamischen Netzentgeltkomponenten mit Anreizfunktionen könnte es dagegen sogar zu Zusatzerlösen für die Speicherbetreiber kommen.

Mit Blick auf letzteres sagte ein Vertreter der Bundesnetzagentur scherzhaft: „Mehrerlöse sind natürlich immer vom Vertrauensschutz gedeckt.“ Daher werde ein System präferiert, bei dem ein Floor als Abschöpfungskomponente eingeführt wird, wenn der dynamische Arbeitspreis den Finanzierungsarbeitspreis überkompensiert. Denn – das ist ein erklärtes Ziel der Bundesnetzagentur – die Speicher sollen künftig ihren Beitrag zur Finanzierung der Netze leisten. Sie stellte unmissverständlich klar, dass die Vollbefreiung spätestens 2029 enden wird und das aktuelle System nicht bis 2045 beibehalten werden soll. Der Vertrauensschutz werde dabei final in der Abwägungsphase entschieden. Dabei gelte es, die Interessen sorgfältig auszutarieren und für einen geordneten Übergang zu sorgen, so die Vertreter der Bundesnetzagentur. Dabei seien auch individuelle Regelungen denkbar.

Als zusätzliches Thema kamen bei der Expertenanhörung auch die flexiblen Netzanschlussvereinbarungen, kurz FCA, auf den Tisch. Diese sehen eine Einschränkung der Batteriespeicher beim Netzanschluss vor, wobei die Vorgaben vielfältig sein können, sie können sich sowohl auf die verfügbare Anschlussleistung als auch auf die Nutzung des Netzanschlusses oder die Fahrweise der Batteriespeicher beziehen. Bei der Bundesnetzagentur zeigte man sich überrascht davon, dass die FCA „noch in den Kinderschuhen“ steckten und es dafür bislang keine Standards gebe. Ein Vertreter beteuerte jedoch, dass sie auch bei den Netzentgelten berücksichtigt würden. Schließlich seien die Netzentgelte nur voll anzuwenden, wenn der Netzanschluss auch uneingeschränkt genutzt werden könne.

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Schnelle Klarheit ist dabei für die Speicherbranche enorm wichtig. Andernfalls drohe eine Speicherlücke von mindestens zehn Gigawatt in den nächsten Jahren, warnte Eco Stor-Geschäftsführer Georg Gallmetzer. Denn Investitionsentscheidung würden nicht gefällt, auch wenn die Marktkommunikation zu spät erfolge oder Übergangsregelungen unklar blieben.

Beim großen Thema Vertrauensschutz konnte die Bundesnetzagentur die geladenen Experten am Ende wieder etwas einfangen. Die Behördenvertreter beteuerten, dass sie keinen Abriss der Investitionen in Speicher wollten. Sie wollen vielmehr eine gute und faire Regelung schaffen, die neue, noch nicht gebaute Speicher an den Netzkosten beteilige. Warum sollte eine solche Regelung dann nicht auch auf bestehende Speicher übertragen werden können, stellten sie dabei als rhetorische Frage in den Raum. Doch um das Vertrauen wieder herzustellen, müsse nun dringend die Dimensionierung der Preiselemente kalkuliert werden.

Der Zeitplan im AgNes-Prozess sieht vor, dass es am 20. Februar einen weiteren Expertenaustausch geben wird. Diesmal zum Thema Einspeiseentgelte und im März noch einen zum Thema Kostenwälzung. Für das zweite Quartal kündigte die Bundesnetzagentur die Veröffentlichung von AgNes-Zwischenergebnissen an. Mitte 2026 soll dann der erste Entwurf der Festlegung folgen, der nochmal konsultiert wird, und dann schließlich Ende 2026 der Festlegungsentwurf. Die praktische Anwendung der Übergangsregelungen und AgNes-Vorgaben ist laut Zeitplan der Bundesnetzagentur ab Anfang 2029 vorgesehen, wobei die Marktkommunikation bereits 2028 anlaufen soll.

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