Standards und Transparenz bei flexiblen Netzanschlussvereinbarungen gefordert

Tagung Zukünftige Stromnetze in Berlin, Januar 2026

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Die große Zahl von Netzanschlussbegehren für große Batteriespeicherprojekte ist bekannt. Ebenso die bei vielen Projektierern bestehende Hoffnung, die Batteriespeicher schnell ans Netz zu bringen. Dazu kommt die Überforderung bei vielen Netzbetreibern, die kaum hinterherkommen die Flut an Begehren abzuarbeiten. Als einen Ausweg sehen Speicherbetreiber und -projektierer die flexiblen Netzanschlussvereinbarungen, kurz auch FCAs genannt. Seit knapp einem Jahr sind sie explizit als Instrument im EEG festgeschrieben, wenngleich nur als „Kann“-Vorschrift.

In der Praxis führt das dazu, dass viele Verteilnetzbetreiber diese flexiblen Netzanschlussvereinbarungen bislang gar nicht anbieten. Es fehlt allerorts an Erfahrungen.  „FCAs sind noch Neuland, es gibt keinen richtigen Standard“, sagt Nadine Bethge vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) auf der Tagung „Zukünftige Stromnetze“ zur Eröffnung des zweiten Tags der Veranstaltung am Donnerstag. „Zugleich bringen FCAs aber auch frischen Wind in die Situation. Alle reden miteinander, auch Photovoltaik- und Windkraftbetreiber, ob sie sich nicht doch einen Netzanschluss teilen können“, so Bethge weiter.

Doch so lange ein Standard fehlt, wann eine flexible Netzanschlussvereinbarung abgeschlossen werden kann und was darin zu regeln ist, herrscht Stillstand. „Alle warten ab“, sagt Bethge. Allein die Zahl der Netzbetreiber, die sie humorvoll die vier Königreiche und 866 Fürstentümer nannte, mache deutlich, dass es eine Standardisierung brauche.

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Flexible Netzanschlussvereinbarungen sind auch in der Februar-Ausgabe des pv magazine Deutschland ein großes Thema. Das Heft erscheint am 6. Februar

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Dass jedoch nicht alle Verteilnetzbetreiber über einen Kamm geschert werden dürfen, zeigte der Vortrag von Barbara Plura von LEW Verteilnetz. Der bayerische Netzbetreiber ist eines der wenigen Positivbeispiele und sucht nach Lösungen, zumindest den Netzanschluss für netzneutrale Speicher zu ermöglichen. So hat er bereits mit der „Einspeisesteckdose“ und auch einer Ausschreibung für einen netzneutralen Speicher neue Wege ausprobiert. Auch flexible Netzanschlussvereinbarungen hat LEW Verteilnetz bereits abgeschlossen. „Mit Beschränkungen von bis zu 1000 Stunden in Einspeiserichtung lassen sich noch Grün- und auch netzneutrale Graustromspeicher integrieren“, sagt Plura.

Sie rief zu einer effizienteren Nutzung der Netze auf. Auch beim Netzanschlussverfahren müsse man vom bisher geltenden Windhundprinzip wegkommen. In diesem Punkt wird sich wohl bald etwas ändern. Ob es dann wirklich ein effizientes Verfahren wird, um große Batteriespeicher schneller ans Netz zu bringen, bleibt abzuwarten. Nadine Bethge gewährte einen kleinen Blick hinter die Kulissen. So habe auch bereits der Bundestag erkannt, dass mehr Transparenz und Standardisierung bei Netzanschlüssen geschaffen werden müsse und die Bundesregierung dazu aufgefordert. Dazu hat die EU ihr „Grid Package“ im Dezember veröffentlicht und auch dort sind Anforderungen für Netzanschlüsse definiert.

Diskutiert werde aktuell auch, ob die FCAs für Netzbetreiber verpflichtend werden sollen, so Bethge weiter. Wobei jeder Netzbetreiber die Kriterien für flexible Netzanschlussvereinbarungen selbst definieren können soll, die dann durch die Bundesnetzagentur geprüft werden. „Keine glückliche Situation“, befindet Bethge angesichts von vielen Hundert Netzbetreibern in Deutschland.

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Nach dem ersten erfolgreichen und ausgebuchten BBDF letzten July findet das Event am 31. März und 1. April 2026 zum nächsten Mal wieder in Frankfurt statt. Auch wieder mit zwei Deep Dives Germany, zu Netzanschlüssen und FCAs sowie zu Co-Location mit Photovoltaik-Anlagen. Ein großes Thema wird sein, wie man FCAs verhandelt, und wie man Risiken minimiert, die dadurch entstehen, dass Netzanschlussbedingungen teilweise im Nachhinein geändert werden.

Hier finden Sie mehr Informationen und den Link zur Anmeldung.

Für sie sind Standards und Transparenz elementar. Daran werde auch an vielen Stellen bereits gearbeitet, unter anderem bei der Fachagentur Wind und Solar oder im Kooperationsforum der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) und auch beim BNE. Dabei kommen Beteiligte aus allen Bereichen zusammen. Unter anderem geht es darum, einen Mustervertrag für flexible Netzanschlussverträge zu schaffen.

Auch Plura sagt: „Transparenz und Standards für FCAs sind elementar. Aber letztendlich sind alle Vereinbarungen sehr individuell hinsichtlich Art der Anlage und Netzsituation.“ LEW Verteilnetz ermöglicht bereits den Abschluss von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen. Nach Aussage von Plura werden die Einschränkungen dabei zwei Tage im Voraus bekannt gegeben, damit die Speicherbetreiber ihre Fahrpläne noch anpassen können. In der Regel sind 1000 Stunden mit Einschränkungen in den FCAs festgeschrieben, sagt sie weiter. Auf die Frage aus dem Publikum, was passiert, wenn mehr als 1000 Stunden an Einschränkungen aufgrund hoher Erneuerbaren-Erzeugung notwendig werden, sagt sie: „Dabei handelt es sich um einen Redispatch-Fall und der Speicherbetreiber wird dafür entschädigt.“ Mit den FCAs könne LEW Verteilnetz wohl noch etwa ein Gigawatt an netzneutralen Batteriespeichern ans Netz bringen, ohne sein Netz ausbauen zu müssen, sagt Plura weiter.

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