Verbot für chinesische Wechselrichter? – Kommissionsvorschlag zur Cybersicherheit erwägt „Hochrisiko-Herstellerliste“

Henna Virkunnen executiv Vziepräsidentin für technology souveränität bei PRessekoinferent

Teilen

Bereitet die Europäische Union ein Verbot chinesischer Solartechnik vor, um ihre Cybersicherheitslage zu stärken? Am Dienstag stand diese Frage im Raum. Während einer Sitzung des Europäischen Parlaments, stellte die Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, die Pläne der Kommission für eine Überarbeitung des EU-Cybersicherheitsrechts vor.

Bereits im Vorfeld der Sitzung hatte ein Artikel in der Financial Times Spekulationen befeuert, wonach die Kommission auf einen faktischen Ausschluss von Huawei-Solarwechselrichtern vom europäischen Markt zusteuern könnte. Ob die Vorschläge tatsächlich so weit gehen werden, ist allerdings weiterhin offen.

Kern der heute vorgestellten Pläne ist eine deutliche Stärkung der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA). Vorgesehen sind erweiterte Mandate und zusätzliche Ressourcen, um die Fähigkeit der EU zur Abwehr von Cyberbedrohungen zu verbessern. Gleichzeitig erwägt die Kommission die Einführung einer Liste sogenannter „Hochrisiko“-Hersteller. Unternehmen, die auf dieser Liste geführt würden, wären nach den aktuellen Plänen vom Zugang zum europäischen Markt ausgeschlossen.

Der Ansatz orientiert sich an Elementen der sogenannten 5G-Toolbox, die seit 2020 auf freiwilliger Basis gilt. Diese hat bislang zu uneinheitlichen Ergebnissen in den Mitgliedstaaten geführt: Während einige Länder Huawei und ZTE vollständig aus ihren 5G-Netzen ausgeschlossen haben, beschränken andere deren Einsatz lediglich in kritischer Infrastruktur.

Mit dem Versuch, dieses Modell nun von der Telekommunikation auf Solartechnik zu übertragen, bleiben zentrale Fragen offen. Etwa zur endgültigen Position des Europäischen Parlaments, zur Haltung des Rates und dazu, wie die Mitgliedstaaten mögliche neue Vorgaben letztlich umsetzen werden.

Ziel der Überarbeitung sei es, die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie-Lieferketten der EU zu erhöhen, indem Risiken durch Drittstaaten-Anbieter mit Cybersicherheitsbedenken reduziert würden, heißt es in einer von der Kommission veröffentlichten Erklärung. Zu den Maßnahmen gehören zudem eine Vereinfachung der Zuständigkeitsregeln und eine effizientere Erfassung von Daten zu Ransomware-Angriffen. Ferner soll der überarbeitete Cybersecurity Act sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen für den EU-Markt künftig effizienter auf ihre Sicherheit geprüft werden. Dafür soll ein erneuerter Europäischer Rahmen für Cybersicherheitszertifizierung (ECCF) geschaffen werden, der klarere Strukturen und vereinfachte Verfahren vorsieht. Zertifizierungen sollen standardmäßig innerhalb von zwölf Monaten erteilt werden.

Die von ENISA verwalteten Zertifizierungssysteme sollen als freiwilliges, praxisnahes Instrument für Unternehmen dienen, um die Einhaltung von EU-Vorgaben nachzuweisen und Kosten sowie bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Der erneuerte ECCF soll damit die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken und zugleich ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen in komplexen Lieferketten gewährleisten.

In ihrer Eröffnungsrede sagte Virkkunen, es gebe „viele Bereiche, in denen Abhängigkeiten von einem einzelnen oder sehr wenigen Lieferanten ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen können […] zum Beispiel […] Solarwechselrichter“. „Deshalb schlage ich heute einen neuen Rahmen zur Risikominimierung in den Informations- und Kommunikationstechnologie-Lieferketten unserer kritischen Infrastruktur in der EU vor.“

In der Plenardebatte unterstützten Abgeordnete die Vorschläge zur Reform des Cybersicherheitsrechts und betonten ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit, um europäische Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor Cyberangriffen zu schützen. Zugleich verwiesen sie auf globale Cyberbedrohungen aus Ländern wie China und Russland.

Der niederländische Europaabgeordnete Bart Groothuis erklärte, während es im Telekommunikationsbereich zu Recht verbindliche Regeln und Vorgaben gebe, befinde sich ein Großteil der kritischen Infrastruktur Europas in chinesischer Hand.

„Ich muss ehrlich sein: 80 Prozent aller Photovoltaik-Wechselrichter, die wir importieren, sind chinesisch. Und was ist mit Solarmodulen, Batterien und Steuerungssystemen? Alles chinesisch“, sagte er. „Ich sehe keinen Unterschied zwischen Telekommunikation, Stromnetzen und anderen kritischen Sektoren. Es geht nicht nur um Telekommunikation – es gibt mehr, was wir tun sollten.“

Auch beim europäischen Solarlobbyverband Solarpower Europe stößt der Vorschlag auf Verständnis, man pocht aber zugleich auf Kooperation und Abstimmung. „Es ist sehr gut, dass die Europäische Kommission Cybersicherheitsthemen ernst nimmt“, kommentierte Dries Acke, stellvertretender Geschäftsführer von SolarPower Europe. „Wie wir in unserem Bericht ‚Solutions for PV Cyber Risks to Grid Stability‘ gemeinsam mit DNV darlegen, braucht eine Wirtschaft des 21. Jahrhunderts auch Sicherheit auf dem Stand des 21. Jahrhunderts.“

Entscheidend sei, so Acke weiter, dass es EU-weit einheitliche Standards und Protokolle für Cybersicherheit gebe, die für alle digitalen Komponenten und alle Unternehmen gelten, die auf dem europäischen Energiemarkt aktiv sind. Er äußerte die Erwartung einer weiterhin „konstruktiven Zusammenarbeit“ zwischen SolarPower Europe und der Kommission bei der solarspezifischen Risiko- und Folgenabschätzung im Bereich Cybersicherheit.

Bereits im Dezember hatte die Europäische Kommission in einer Sicherheitsdoktrin Solarwechselrichter als Hochrisiko-Abhängigkeit eingestuft. Anfang des Jahres warnte zudem der European Solar Manufacturing Council, Europas Energiesouveränität sei durch unregulierte und fernsteuerbare Solarwechselrichter von Hochrisiko-Herstellern außerhalb Europas gefährdet.

Die neue Revision des Cybersecurity Act bedarf jetzt der Zustimmung durch das Europäische Parlament, und durch den Rat der EU. Anschließend könne er unmittelbar in Kraft treten. Parallel dazu werden auch Änderungen an der NIS2-Richtlinie zur Abstimmung vorgelegt. Nach deren Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen und der Kommission die entsprechenden Rechtsakte zu übermitteln.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

China warnt Batteriekonzerne vor Preiskämpfen und ungeordnetem Ausbau der Fertigung
20 Januar 2026 China verschärft die Aufsicht über den Batteriespeichermarkt. So fordern Regulierungsbehörden 16 führende Hersteller auf, den irrationalen Wettbewerb...