Eigentlich wollte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) bereits am vergangenen Freitag die Details zur neuen Förderung von Elektroautos der Öffentlichkeit präsentieren. Doch dann kurzfristig der Rückzieher und die Verschiebung auf Montag.
Das neue E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen richtet sich an alle, die ihr Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer ab dem 1.1.2026 neu zugelassen haben, wie das Ministerium zu den Eckpunkten erklärte, auf die sich die Bundesregierung geeinigt habe. Je nach Einkommen und Familiengröße werde dabei ein Zuschuss zwischen 1500 und 6000 Euro gewährt. Die Antragstellung sei auch rückwirkend bis maximal ein Jahr nach Zulassung möglich. Das Online-Portal dafür werde voraussichtlich erst im Mai freigeschaltet, so das Ministerium weiter.
Insgesamt stehen für das Förderprogramm zwischen 2026 und 2029 drei Milliarden Euro zur Verfügung. Die Regierung schätzt, dass damit rund 800.000 neue Fahrzeuge in den nächsten drei bis vier Jahren gefördert werden können. „Nachdem die Bundesregierung bereits viel getan hat, um E-Autos als Firmenwagen attraktiv zu machen, unterstützt dieses Förderprogramm gezielt Privatleute“, sagte Schneider bei der Vorstellung des Förderprogramms. „Im vergangenen Jahr waren etwa 80 Prozent der bei uns neu zugelassenen Elektroautos und Plug-in-Hybride aus europäischer Produktion. Auch die Top-Ten der neu zugelassenen E-Fahrzeugmodelle zeigen, wie stark die deutsche Autoindustrie ist. In diesem Jahr werden noch weitere und auch günstigere Modelle der deutschen Hersteller auf den Markt kommen“, so Schneider weiter.
Mit dem Programm wird sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neufahrzeugen finanziell bezuschusst. Der Listenpreis spielt dabei keine Rolle. Als Basisförderung ist für batterieelektrische Autos 3000 Euro vorgesehen. Für Plug-In-Hybride oder Elektroautos mit Reichweitenverlängerer, sogenannte Range Extender, beträgt sie 1500 Euro. Für Fahrzeuge der zweiten Kategorie gilt dabei, dass sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen dürfen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometer haben müssen. Das CO2-Kriterium will die Bundesregierung dabei ab Juli 2027 umstellen und an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientieren. Die geförderten Fahrzeuge müssen zudem mindestens 36 Monate im Besitz bleiben.
Zur sozialen Staffelung der Kaufprämie erklärte das Bundesumweltministerium, dass die Einkommensgrenze für die Basisförderung bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen liegt und mit Steuerbescheiden der Vorjahre nachgewiesen werden muss. Die Einkommensgrenze erhöhe sich um 5.000 Euro je Kind auf bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Bei Haushalten mit maximal 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gebe es einen Aufschlag auf die Basisförderung von 1000 Euro, für Haushalte mit maximal 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von weiteren 1.000 Euro. Jedes Kind steigere die Fördersumme zusätzlich um 500 Euro, wobei maximal 1000 Euro Bonus möglich sind. Somit sind maximal 6000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge als Zuschuss beim Kauf oder Leasing möglich.
Bereits unter den Vorgängerregierungen gab es eine Kaufprämie für Elektroautos, um die Nachfrage anzukurbeln. Das Förderprogramm, das 2016 beschlossen wurde, lief nach mehrfacher Verlängerung kurz vor Weihnachten 2023 aus. Nur wenige Tage zuvor hatte sich die Ampel-Regierung im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds auf ein zeitnahes Ende der Förderung geeinigt. Dass es dann so schnell kam, überraschte dennoch viele.
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Nicht zu denken was passiert, wenn die Politik drei Milliarden Euro in 3 Jahren in die Universitäten investiert. Bitte nur in Ingenieurswissenschaften + Naturwissenschaften, keinerlei Sozialkram. Der Kapitalrückfluß wäre zukünftig immens höher. Stattdessen wird versucht die Ladenhüter veralteter Batterietechnik noch schnell unter das Volk zu bringen.