Mit dem anstehenden Kohleausstieg geht steuerbare Leistung verloren, die einspringen kann, wenn Photovoltaik und Windenergie wetterbedingt nicht ausreichend Strom liefern können. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen vor allem Gaskraftwerke diese Aufgabe übernehmen. Um Anreize für deren Bau zu geben, will das zuständige Bundeswirtschaftsministerium Unternehmen per Ausschreibungen finanziell unterstützen. Dafür hat das Ressort nun im Grundsatz das Okay der EU-Kommission bekommen.
Die Einigung sieht vor, dass Deutschland noch in diesem Jahr zwölf Gigawatt steuerbare Leistung ausschreiben kann. Dabei gilt für zehn Gigawatt die Vorgabe, dass die Anlagen auch über einen Zeitraum von mindestens zehn Stunden Strom liefern können – was de facto im wesentlichen nur mit Gaskraftwerken möglich ist. Diese Anlagen müssen spätestens 2031 ihren Betrieb aufnehmen. In den Jahren 2027 und 2029/2030 werden dann weitere Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten folgen. Diese Ausschreibungen werden dann auch für bestehende Anlagen offen sein.
Mit der Einigung ist die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung aber noch nicht beihilferechtlich genehmigt. Das Verfahren der EU-Kommission läuft noch. Die Deutsche Umwelthilfe sieht die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums im Widerspruch zum europäischen Beihilferahmen für Klima-, Umweltschutz- und Energievorhaben. Sie hat deshalb Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.
Gleiches haben unabhängig voneinander die Versorger Octopus Energy und Green Planet Energy getan. „Hier verlässt man sich wieder darauf, neue Herausforderungen mit den Werkzeugen aus dem letzten Jahrhundert zu lösen“, sagt Bastian Gierull, CEO von Octopus Energy Germany. „Das ist möglich, aber teuer. Und genau diese Kosten tragen am Ende wieder die Verbraucherinnen und Verbraucher, die heute schon einen der teuersten Strompreise Europas schultern müssen. Das ist unverantwortlich. Mit der Beschwerde stellen wir uns nicht gegen Gaskraftwerke, sondern gegen marktverzerrende Subventionen auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher.”
Wenig ambitionierte Vorgaben für den Umstieg auf Wasserstoff
Bei den geplanten Ausschreibungen sollen nur Kraftwerke bezuschlagt werden, die sich später auf Wasserstoff umstellen lassen – ohne dass festgelegt wird, dass der Brennstoff tatsächlich per Elektrolyse mit Erneubaren-Strom erzeugt wird. Zwei Gigawatt der ausgeschriebenen Menge sollen bis 2040 umgestellt werden, weitere zwei Gigawatt bis 2043. Für die verbleibenden sechs Gigawatt heißt es lediglich, sie sollten bis spätestens 2045 „vollständig dekarbonisieren“.
Damit öffnet das Bundeswirtschaftsministerium ein Hintertürchen für das Abscheiden und Speichern von Kohlendioxid (CCS). Die Anlagen könnten dann weiter mit Erdgas betrieben werden – aus Klimasicht sehr problematisch, unter anderem weil bei Förderung und Transport des Brennstoffs signifikante Mengen des hochgradig klimawirksamen Methan in die Atmosphäre entweicht. Die Bundesregierung hat das Ende 2025 novellierte Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpTG) trotz Kritik vieler Experten ausdrücklich auch für Gaskraftwerke geöffnet.
Für die Zeit nach 2031 wollen Union und SPD zudem 2027 einen Kapazitätsmarkt einführen, der ab 2032 sicherstellen soll, dass ausreichend steuerbare Kapazitäten im System sind.
Gaswirtschaft ist erleichtert über die Einigung
„Die Verständigung zur Kraftwerksstrategie ist ein entscheidender Schritt für die Versorgungssicherheit in Deutschland“, sagt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). „Mit den kurzfristigen Ausschreibungen über zwölf Gigawatt neuer, zusätzlicher steuerbarer Leistung schaffen wir auch für die Zukunft die Grundlage für eine gesicherte Stromversorgung in Deutschland und damit für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie. Zugleich setzen wir den Startpunkt für einen umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmarkt, mit dem wir den Zubau weiterer Kraftwerke und anderer flexibler Kapazitäten anreizen.“
„Es war jetzt absolut notwendig, dass Brüssel und Berlin sich nach nunmehr drei Jahren auf die Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie verständigt haben“, kommentiert Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Es sei ein richtiger Schritt, dass gleichzeitig zu den Ausschreibungen für Neuanlagen im Jahr 2026 technologieoffene Ausschreibungen für Neu- und Bestandsanlagen 2027 und 2029 für das Zieljahr 2031 eingeführt werden. Diese adressierten den Gesamtbedarf an steuerbarer Leistung für das Jahr 2031.
„Entscheidend ist, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jetzt schnell ein einfaches und technologieoffenes Modell für den Kapazitätsmarkt ab 2032 wählt, das mit den geplanten Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie kompatibel ist“, sagt Andreae. „Dieser muss den Bau weiterer Kapazitäten inklusive Flexibilitäten und Speicher anreizen und auch den Bestand von Biogasanlagen, KWK-Anlagen und Wasserkraftwerken berücksichtigen.“
„Wir sind sehr erleichtert über die Einigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission über die Kraftwerksstrategie. Denn ohne regelbare Kraftwerke wird Strom in Deutschland knapper – und damit teurer“, erklärt Timm Kehler, Vorstand des Verbands Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft. Die angekündigten zwölf Gigawatt an neu ausgeschriebener Kraftwerksleistung seien aber bei Weitem nicht ausreichend. „Im jüngsten Versorgungssicherheitsmonitoring benennt die Bundesnetzagentur die Leistungslücke klar: die Stromversorgung in Deutschland ist nur gewährleistet, wenn bis 2035 mindestens 22 Gigawatt an steuerbaren Kapazitäten errichtet werden“, sagt Kehler.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), fordert ein Ausschreibungsdesign, das auch Stadtwerken realistische Chancen eröffnet. „Das Ausschreibungsdesign sollte dahingehend auch jenseits der Möglichkeit zur Aggregation von Geboten innerhalb einer Technologie kleinere Losgrößen vorsehen“, sagt Liebing. So lasse sich Dezentralität stärken und ein kosteneffizienter sowie wettbewerblich fairer Kraftwerkszubau ermöglichen. „Dezentralität ist zugleich auch ein Beitrag zur Stärkung der Resilienz des Versorgungssystems.“
„Wasserstoff-Vorgaben sind hellgrünes Feigenblatt“
Der Versorger Green Planet Energy hält die Vorfestlegung auf Gaskraftwerke für einen ungerechtfertigten Markteingriff zugunsten klimaschädlicher Energien. „Die Bundesregierung hat bis heute nicht erklärt, warum diese Beihilfen notwendig, angemessen und verhältnismäßig sein sollen. Speicher und andere Zukunftstechnologien konkurrieren jetzt mit hochsubventionierten Gaskraftwerken. Fossile Subventionen schwächen so die Innovationskraft der Energiewende“, erklärt Sönke Tangermann, Co-Vorstand von Green Planet Energy.
Die Vorgaben der Bundesregierung zur Umrüstung auf Wasserstoff hält Tangermann für ein hellgrünes Feigenblatt. „Diese Vorgaben sind too little too late. Zum einen sind 4 Gigawatt über einen Zeitraum bis 2043 viel zu wenig, zum anderen ist unklar, ob tatsächlich grüner Wasserstoff zum Einsatz kommen soll. Das ist eine Absage an die Klimaziele. Die Nachfrage für grünen Wasserstoff muss schneller angekurbelt werden.“
„Die Einigung bedeutet, dass in Deutschland in den nächsten Jahren sehr viele neue klimaschädliche Gaskraftwerke gebaut werden“, kommentiert Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die kurzfristigen Ausschreibungen seien dafür nur der Auftakt. Es gebe keine Strategie, wie der Kraftwerkspark klimagerecht umgebaut werden soll. „Klimaschutz spielt bei Bundesministerin Reiche kaum eine Rolle, smarte Lösungen wie Speicher bekommen eine Feigenblatt-Förderung. Das ist eine Energiepolitik von gestern, die klimagerechte, kostengünstige Lösungen vernachlässigt und fossile Geschäftsmodelle subventioniert.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Meldung am 16. Januar 2026 laufend um Stellungnahmen ergänzt.
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Also sind wir wieder 10 GW – moment mal, woher kommt mir dieser Wert nur so bekannt vor? Kann es nicht etwas sein, dass… nein, das wäre ja unerhört, wenn das aus dem Hause von „duWeißtSchonWem“ käme.
Diese Unions-Fuzzies sind so witzig. Selten so ambitions- und ideenlose Menschen gesehen. Die haben völlig ohne Konzept – nur mit einer Schmierenkampagne nach der nächsten – die Mehrheit der Stimmen mit mieser Stimmungsmache erbeutet.
Mit Habeck sollten die 10 GW Gas ab 2028 ans Netz gehen. Die ganzen Regelungen bis anno 2045 – bis dahin sind viele Regierungen den Rhein hinabgeflossen, die ihre Hand ans Gesetz gelegt haben werden… Relevant ist doch erst einmal, dass die Dinger stehen. Alles drumherum wird dann ein Fähnchen im Wind der Regierungswechsel. Ich zweifle daran, dass diese Regierung das schafft – zumindest in ihrer Regierungszeit die konkreten Maßnahmen rechtssicher loszutreten.
PS: Ich freu mich schon auf den baldigen Spin in der E-Auto-Förderung. Bin gespannt, wie sie diese Story „anti-links-grün-versifft“ als ihren Erfolg verkaufen werden. Jetzt will man ja den Bürgern die Dinger nicht mehr madig machen (wie alle Jahre zuvor), sondern sich im Erfolg wiegen. Es soll klingen wie eine Förderung für weniger gut Betuchte, aber muss natürlich ordentlich Steuergeld an „die Reichen“ senden. Vor allem auf ein Statement aus Bayern dazu freue ich mich schon 😀
@HD: Auch der Robert „hatte“ von seiner „Agora“ auch mal 20+ X GW als Gas „vorgeschrieben“ bekommen. Das hatte er dann reduziert, weil weniger Energie benötigt wird. Die Gründe hierfür sind bekannt.
Ich bin auch dabei, erstmal bei 10 GB zu bleiben, sonst baut man wieder was und weiß nicht, wie weit sich die Technik und der Bedarf in 5 Jahren darstellen.
Damit sammeln wir ja im Energiewunderland Deutschland täglich Erfahrung.
Erst wird gebaut und dann gefragt: Kann das überhaupt eingespeist werden?
Ob die Gaskraftwerke pünktlich starten, steht eh in den Sternen, z.B. Siemens Energy ist gut ausgelastet und wird andere Kunden bedienen.
BEV-Förderung:
Die Union hat also die Förderung bei E-Autos abgeschafft?
Also die Grenze der Förderung soll 80.000 € Haushaltbruttoeinkommen betragen. Wo werden da jetzt die Gutbetuchten bevorzugt behandelt?
Die Förderung ohne ESG-Vorgaben bei der Herstellung der Fahrzeuge ist eh Quatsch.
Ich bin der Meinung, ein Verbrennerverbot ist nicht notwendig, aber gut, manche wie Sie müssen halt alles verboten haben.
Bei der „Pädagogik der Kinder“ ist man da schon weiter, aber gut.