Deutsche Umwelthilfe reicht bei EU-Kommission Beschwerde gegen geplante Staatshilfen für Gaskraftwerke ein

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Die Bundesregierung will Unternehmen mit Investitionsbeihilfen in Form von Aussschreibungen einen Anreiz geben, neue Gaskraftwerke zu bauen. Zudem könnten die Anlagen später zusätzlich über die Teilnahme an einem geplanten Kapazitätsmarkt vergütet werden. Da Gaskraftwerke mit dem weiteren Erneuerbaren-Ausbau künftig nur selten zum Einsatz kommen, wollen Union und SPD so sicherstellen, dass sich die Investition für die Betreiber rentiert. Die EU-Kommission muss das Vorhaben aber noch beihilfrerechtlich genehmigen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das verhindern: Der Umweltverband hat bei der EU-Kommission eine formelle Beschwerde gegen die geplanten Staatshilfen für neue Gaskraftwerke eingereicht. Die DUH fordert stattdessen eine Förderung, die allen Technologien und Konzepten offensteht, die eine sichere Stromversorgung in Zeiten nicht ausreichender Erneuerbare-Erzeugung gewährleisten. Der Verband nennt als Beispiele neben großen Batteriespeichern auch Programme, die den Stromverbrauch in Spitzenzeiten senken oder zeitlich verschieben, sowie Maßnahmen rund um den Ausbau und die bessere Nutzung der Stromnetze.

DUH sieht sich durch Rechtsgutachten bestätigt

Die DUH fordert die EU-Kommission auf, die Pläne der Bundesregierung strikt am europäischen Beihilferahmen für Klima-, Umweltschutz- und Energievorhaben zu messen. Aus Sicht der DUH fehlen bislang belastbare Begründungen für die behauptete Notwendigkeit im angekündigten Umfang, ein tatsächlich technologieoffenes Design sowie Nachweise für Proportionalität und die Vermeidung von Überkompensation.

Im vergangenen Oktober hat die DUH ein Rechtsgutachten der internationalen Kanzlei K&L Gates veröffentlicht, das die geplante staatliche Förderung neuer fossiler Gaskraftwerke sowie die Einführung von Verfügbarkeitszahlungen beihilferechtlich bewertet. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeit diskutierten Pläne erhebliche rechtliche Risiken bergen und voraussichtlich nicht mit den Vorgaben des EU-Beihilferechts vereinbar sind.

„Öffentliche Gelder dürfen nicht in Programme fließen, die praktisch nur Gaskraftwerke möglich machen“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Staatliche Förderung müsse technologieoffen sein für umweltfreundlichere Alternativen, Batteriespeicher müssten eine echte Chance haben. „An Stellen, wo Gaskraftwerke dennoch gebraucht werden, darf es keine Förderung ohne klare Regeln geben: Jede Anlage braucht von Beginn an einen verbindlichen Plan und ein festes Datum für den Umstieg auf grünen Wasserstoff“, sagt Müller-Kraenner. Energieministerin Katherina Reiche (CDU) drohe mit den geplanten Staatshilfen für Gaskraftwerke neue fossile Abhängigkeiten zu schaffen, den Wettbewerb zu verzerren und saubere Alternativen auszubremsen.

Lange Fristen für den Umstieg auf Wasserstoff

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat im vergangenen November beschlossen, in den nächsten Jahren Anlagen mit einer Leistung von zehn Gigawatt auszuschreiben. Das entspricht etwa 25 Kraftwerksblöcken. Zusätzlich ist geplant, zwei Gigawatt Leistung technologieoffen auszuschreiben. Damit können sich Unternehmen auch mit Speichern an dem Verfahren beteiligen.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Betreiber beim überwiegenden Teil der ausgeschriebenen Kraftwerks-Leistung bis 2045 Zeit haben, auf Wasserstoff umzustellen. In der Praxis wird allerdings wohl etwas früher Schluss sein, da im EU-Emissionshandel nur noch bis 2039 CO2-Zertifikate ausgegeben werden. Danach können die Betreiber allein Emissionsrechte einsetzen, die sie auf Vorrat erworben haben.

 

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