Im Mai 2025 hat die Bundesnetzagentur das Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom – oder kurz AgNes – mit einem Diskussionspapier eröffnet. Nun ein halbes Jahr später legt die Behörde einen Sachstandsbericht vor, der konkrete Vorschläge enthält, in welche Richtung die Netzentgelte in Zukunft weiterentwickelt werden sollen. „Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse und unter intensivem Austausch mit den für den AgNes-Prozess bestellten Gutachtern verdichtet die Bundesnetzagentur den Gestaltungsraum“, heißt es im Bericht. Allerdings sollen nun Expertenworkshops folgen, in denen die Ideen vertieft diskutiert und auf Praktikabilität geprüft werden sollen. Die finale Festlegung wird wohl erst im nächsten Jahr erfolgen.
Doch in welche Richtung tendiert die Bundesnetzagentur? „Künftig sollen Netzentgelte vor allem durch zwei konzeptionell zu unterscheidende Arten von Entgeltkomponenten gebildet werden, einerseits Entgeltkomponenten mit Finanzierungsfunktion und andererseits Entgeltkomponenten mit Anreizfunktion“, heißt es im Bericht. Zudem will die Bundesnetzagentur an Entgelten für Messung und Messstellenbetrieb sowie anlassbezogene Entgelte wie den Baukostenzuschuss festhalten. „Entgeltkomponenten mit Finanzierungsfunktion sollen die Netzkosten bereits weitgehend sicher refinanzieren“, heißt es weiter. Entgeltkomponenten mit Anreizfunktion sollen dagegen Kostenwirkungen von kurzfristigen Einsatz- oder langfristigen Investitionsentscheidungen internalisieren.
Bei Entgeltkomponenten mit Finanzierungsfunktion sieht die Bundesnetzagentur wenig Einfluss auf das Verhalten der Netznutzer. Für Verbraucher ab Mittel- und Niederspannungsebene sowie Verbraucher in der Niederspannungsebene mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden soll dies mit zwei Netzentgeltkomponenten erfüllt werden: einem Preis für die bestellte Kapazität und einem statischen Arbeitspreis. Dabei schlägt die Bundesnetzagentur einen zweistufig ausgestalteten Arbeitspreis vor. Arbeitspreis 1 sei für die Bezugsmenge unterhalb der bestellten Kapazität und Arbeitspreis 2 für die Bezugsmengen oberhalb der gewählten Kapazität. Letzteres soll Netznutzer zu „einer rationalen Kapazitätsbestellung“ motivieren. Bei einem Jahresverbrauch von unter 100.000 Kilowattstunden in der Niederspannung soll am bisherigen System aus Arbeitspreis- und Grundpreiskomponente festgehalten werden. Für Prosumer wiederum – also Haushalte die über eine eigene Photovoltaik-Anlage mit oder ohne Speicher verfügen und einen Teil ihres Bedarfs so selbst decken können – schlägt die Bundesnetzagentur einen erhöhten Grundpreis vor, um sie fair an der Finanzierung der Netze zu beteiligen.
Als Entgeltkomponenten mit Anreizfunktion sieht die Behörde dynamische Arbeitspreise. Sie seien nicht bestimmt, um Mehreinnahmen zu generieren. Sie könnten jedoch zu Mehr- und Mindereinnahmen für Netzbetreiber führen, die dann der Netzfinanzierung dienen, so der Bericht. Anreize, die Netzsituation bei Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen, sollten zudem über Baukostenzuschüsse erfolgen. „Die Überlegungen zur Beteiligung von Einspeisern und Speichern an der Netzfinanzierung sind nicht abgeschlossen und stehen daher in diesem Sachstandspapier nicht im Fokus“, heißt es im Bericht. Die Grundgedanken ließen sich aber gegebenenfalls übertragen oder entsprechend anpassen.
Lieber zwei statt drei Preiskomponenten
In dem Bericht wird von der Bundesnetzagentur zwischen drei Preiskomponenten unterschieden: Arbeitspreise, Leistungs- und Kapazitätspreise sowie Grundpreise. „Angesichts der Vor- und Nachteile jeder der Komponenten erscheint es der Beschlusskammer beim heutigen Stand der Meinungsbildung naheliegend, zwei Komponenten zu kombinieren. Eine Kombination aus drei Komponenten würde die Komplexität deutlich erhöhen und müsste daher schon einen sehr großen Mehrwert bieten, sodass weiterhin viel für eine zweigliedrige Systematik spricht“, heißt es weiter.
In dem Papier führt die Bundesnetzagentur auch ihre Überlegungen zu der Ausgestaltung der Netzentgelte ab Mittel- und Niederspannungsebene und Kunden in der Niederspannung mit mehr als 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch sowie Kunden, die unter diesem Wert bleiben, aus.
Gesondert behandelt werden auch die Prosumer, für die die Bundesnetzagentur verschiedene Optionen vorschlägt. Der erste ist der höhere Grundpreis, der in der bisherigen Konsultation jedoch in einigen Stellungnahmen heftig kritisiert worden sei. „Die generelle Wirkungsweise einer Grundpreiserhöhung ist die, dass Arbeitspreise reduziert werden, da mehr Netzkosten nutzungsunabhängig finanziert werden. Würden die Grundpreise für alle Letztverbraucher erhöht, müssten insbesondere Kleinstverbraucher mehr bezahlen“, argumentiert die Behörde im Bericht. „Erhöht man stattdessen den Grundpreis lediglich für Prosumer, steigt der Anteil der Netzkosten, der über die Grundpreiskomponente abgedeckt wird. So werden reine Verbraucher, insbesondere Kleinstverbraucher nicht zusätzlich belastet. Der Kostenanteil, der über Arbeitspreise zu decken ist, sinkt sogar.“ Allerdings hätten bei diesem Modell große Prosumer sogar noch Vorteile gegenüber dem aktuell bestehenden System.
Eine Alternative wäre daher, beim tatsächlichen Verbrauchsverhalten anzusetzen und einen saisonalen Arbeitspreis festzulegen. Dies wäre ein niedriger Arbeitspreis im Sommer und ein hoher im Winter. Prosumer würden so einen stärkeren Finanzierungsbeitrag leisten. „Allerdings haben erste quantitative Analysen gezeigt, dass hierbei für Prosumer nur geringe zusätzliche Finanzierungsbeiträge zu erzielen sind, wenn nur eine moderate Spreizung gewählt würde und auch im Winterhalbjahr Eigenverbrauchsvorteile erzielt werden könnten“, schränkt die Bundesnetzagentur gleich wieder ein. Zudem würde die Komplexität steigen und Heizen mit Strom zusätzlich belastet.
Als dritte Variante wird im Bericht ein Kapazitätspreis für alle Kunden in der Niederspannungsebene diskutiert. Doch hier zeigt sich eine gewisse Skepsis: „Aufgrund der hohen Durchmischung des Verbrauchs in der Niederspannung, stellt sich allerdings die Frage, ob ein Kapazitätspreis gerechtfertigt ist und welche Anreize damit einhergehen. Insbesondere steuerbare Verbraucher (§14a-Anlagen) stellen ein großes Flexibilitätspotenzial dar, das für den Strommarkt erschlossen werden sollte.“
Unter Abwägung der Vor- und Nachteile aller Optionen hält die Bundesnetzagentur einen erhöhten Grundpreis für Prosumer für den sinnvollsten Weg. Allerdings sollte die Erhöhung so erfolgen, dass über alle Nutzergruppen hinweg der Erlösanteil des Grundpreises gleich bleibe. „Dies schafft eine stärkere Beteiligung von Prosumern verschiedener Größenordnung und vermeidet die Nachteile, neue Hemmnisse für flexibles Verhalten oder die Sektorenkopplung zu schaffen“, heißt es im Bericht. Gleichzeitig solle der Umsetzungsaufwand in Grenzen gehalten werden.
Dynmischer Arbeitspreis hat Anreizwirkung
Eine Anreizwirkung für ein netzschonendes oder netzdienliches Verhalten lässt sich aus Sicht der Bundesnetzagentur am ehesten mit einer dynamischen Entgeltkomponente erreichen. „Dynamische Arbeitspreise scheinen hierfür die geeignetere Komponente zu sein, da sich Anreizwirkungen präziser einstellen lassen als bei statischen Leistungs- oder Kapazitätspreisen. Diese Anreize können zum einen auf kurzfristig variable Netzkosten wie die Netzverlustkosten und die Engpassmanagementkosten abzielen“, heißt es im Bericht. Eine dynamische Arbeitspreiskomponente könne dabei symmetrisch und vorzeichengerecht ausgestaltet werden. „In Abhängigkeit der Einsatzentscheidung und Position zum Engpass würde ein Netzentgelt zusätzlich vom Netznutzer erhoben oder ausgezahlt und zwar dort und dann – und auch nur dort und dann – wenn eine Engpasssituation droht.“ Für einzelne Netznutzer könnten damit auch Nettoauszahlungen möglich sein. Der dynamische Arbeitspreis müsse zeitlich und örtlich granular ausgestaltet werden. Nur so könne er die volatile Belastungs- und Engpasssituation im Netz abbilden.
Die Bundesnetzagentur sieht durchaus Schwierigkeiten bei der Festlegung der dynamischen Entgelte: „Die signalgebenden Netzbetreiber müssen in der Lage sein, örtlich differenzierte Prognosen über Belastungen und Engpässe zu erstellen und in räumlich und zeitlich differenzierte Preise umzusetzen.“ Zudem braucht es auf der Seite der Netznutzer intelligente Messysteme. Dazu kommt die Frage, für welche Nutzergruppen sich überhaupt Anreize aus dynamischen Arbeitspreisen ergeben. Bei Batteriespeichern wird dabei „ein großes preissensibles Potenzial gesehen“, während es bei der Industrie kurzfristig wohl wenig Potenzial geben werde. Die Bundesnetzagentur schlägt daher vor, mit dem Modell bei Stand-alone-Batteriespeichern in oberen Spannungsebenen zu beginnen. Dann könne geprüft werden, ob und auf welche Nutzergruppen es sich in den unteren Spannungsebenen übertragen lasse.
Baukostenzuschuss sollte verpflichtend werden
Der letzte Punkt in dem 13-seitigen Bericht der Bundesnetzagentur befasst sich näher mit den Anreizen von Investitionsentscheidungen. „Die direkteste Möglichkeit“ dazu sieht die Bundesnetzagentur in Baukostenzuschüssen. „Baukostenzuschüsse sind primär ein Instrument, um eine unnötig hohe Nachfrage nach Anschlusskapazität zu dämpfen, indem tatsächliche oder pauschalierte Ausbaukosten in angemessenem Umfang in einen Preis für den Netzanschluss internalisiert werden“, heißt es im Bericht. Zudem könnten die Baukostenzuschüsse gezielte Anreize für die Wahl des Anschlussortes setzen. Als Entgeltkomponente könne die Höhe nach der im Einzelfall tatsächlich auftretenden Kostenwirkung ermittelt werden. Allerdings sei „eine gewisse Pauschalisierung bei der Bemessung“ erforderlich. Andernfalls entstünde ein immenser Ermittlungsaufwand, wie die Bundesnetzagentur schreibt. Zudem müssten standardisierte Vorgaben zur Berechnung des Baukostenzuschusses festgelegt werden.
„Die Erhebung von Baukostenzuschüssen ist heute den Netzbetreibern freigestellt. Zu prüfen wäre eine angesichts des Mangels an Netzanschlusskapazität und der hohen Kosten des Netzausbaus naheliegende verpflichtende Erhebung von Baukostenzuschüssen“, heißt es im Bericht. Außerdem schließt die Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht aus, dass im Zuge der weiteren Überlegungen noch Baukostenzuschüsse für Einspeiser erhoben werden sollten.
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Die Prosumer, welche am meisten sparen, werden sich dann überlegen, ob sie das Netz sich selbst überlassen und Vollautarkie anstreben. Genaugenommen ist es jetzt schon so, dass die Einspeisung keinen echten Mehrwert mehr bietet und die Einsparung des Netzentgeltes die Einnahmen aus der Einspeisung aufwiegt. Besonders, wenn diese versteuert sind. Ich kenne mehrere Prosumer mit ausreichend Kapazität für eine Vollautarkie und war zuerst erstaunt, als ich das erste Mal hörte, dass man aus finanziellen Gründen auf eine Abmeldung des Netzanschlusses hinarbeitet. Aber die Zahlen machen jetzt schon Sinn.
Hallo Dirk,
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die These, dass sich die „Vollautarkie“ aus rein finanziellen Gründen lohnt, hält einem Realitätscheck kaum stand. Wer das behauptet, vergisst meist die „letzten 10 Prozent“ im Winter.
1. Ökonomie: Mit Batterien allein kommt man in Deutschland nicht über die Dunkelflaute im Winter (Nov–Jan). Dafür bräuchte man saisonale Speicher (z. B. Wasserstoff-Systeme wie Picea). Die kosten aber schnell 60.000 bis 100.000 Euro. Selbst bei steigenden Netzentgelten amortisiert sich das gegenüber dem Netzbezug in absehbarer Zeit nicht. Das ist Liebhaberei, keine Ökonomie.
Netzphysik: Die „Drohung“, sich vom Netz zu trennen, ist vielleicht gar keine. Gerade die großen PV-Prosumer sind in ländlichen Niederspannungsnetzen oft die „auslegungsrelevanten Fälle“. Das Netz (Trafos, Leitungsquerschnitte) muss heute oft nicht mehr für die Last am Abend, sondern für die Einspeisespitze am Mittag ausgelegt werden.
2. Würden sich diese Prosumer tatsächlich abkoppeln, würden sie genau diese teuren Spitzen aus dem Netz nehmen. Die Kosten für den weiteren Netzausbau (der ja durch Entgelte finanziert werden muss) könnten dadurch sogar sinken, da die Dimensionierung wieder schlanker ausfallen könnte.
Fazit: Der Weggang wäre für den Geldbeutel des Prosumers ruinös, für die technischen Kosten des Verteilnetzes aber womöglich sogar eine Entlastung.
Ja klar, die Versorger legens eben drauf an: Nennt sich Grid Defection und ist näher am Äquator schon ein nennenswertes Problem weil die Versorger immer weniger Netzkunden haben und damit weniger einnehmen.
Die letzten 10% im Winter lassen sich im Einzelfall durch ein BHKW, einen Holzvergaser oder etwas Anderes Schlaues auch noch wuppen. Autarkie muß ja nicht mal zu 100% erneuerbar sein.
( aus dem 13seitigen „Netzentgeltkomponenten: Orientierungspunkte der BNetzA“
“ Gemeinsam mit den Gutachtern Consentec und IBER wurde hierzu ein Konzept entwickelt, das das
bisherige Zielbild aus dem Diskussionspapier noch einmal verdichtet.“
„Im Rahmen der Konsultation haben sich viele Stimmen unterschiedlicher Stakeholder dafür aus-
gesprochen, das Ziel, netz- und systemdienliches Verhalten anzureizen, in den Vordergrund zu
rücken, um Gesamtkosten zu reduzieren. Gleichwohl ist dem Großteil der Konsultationsteilneh-
mer bewusst, dass Netzentgelte auch mit dem Ziel erhoben werden müssen, die bereits angefalle-
nen Kosten zu finanzieren.“
und warum nur setzen die ‚Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter‘ der Behörden nicht deren eigene Namen, als Beteiligte und Mitverantwortliche, im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger, unter diese ‚Anpassungsoptionen‘? )
( „Hinzu kommt, dass die Gleichzeitigkeitsfunktion (g-Funktion) als Bemessungsvorschrift für den Leistungspreis immer weniger geeignet zu sein scheint. Die Annahme, über eine Gleichzeitigkeitsfunktion die Wahrscheinlichkeit eines Beitrages des Netznutzers zur (als Kostentreiber vermutete) Jahreshöchstlast abzubilden, trägt nicht mehr.
Aktuelle Untersuchungen¹ zeigen, dass die g-Funktion mit Knickpunkt den Zusammenhang von
Benutzungsdauer und Gleichzeitigkeitsgrad nur marginal besser abbildet als eine Gerade.
¹ Future network tariff structure for medium and high voltage power grid usage in the context of the energy market transition (Consentec, 2025)
Ange-sichts der zunehmenden Bedeutung von Flexibilität soll und wird die Variabilität von Lastgängen weiter zunehmen, sodass der Zusammenhang insbesondere im Bereich niedriger Benutzungs-stunden weiter abnehmen wird.“
Wenn mir das keiner erklären kann, dann halte ich das für unbegründeten ‚Unfug‘.
Interessant wäre dazu auch, warum für einen einzelnen Netzanschlusspunkt eine Gleichzeitigkeit, bezogen auf die NetzanschlussNutzungstunden(?) aussagekräftiger sein sollte, als die Veranschaulichung einer Gleichzeitigkeit in der AnschlussLeistungsnutzung der (aller) Netzanschlüsse an einem (LV-)Verteilnetztransformator bzw. einem lokalen (LV-)Verteilnetzbereich? (Für MV und HV könnte das signifikante Leistungsaggregation bedeuten, jedoch sind die Genehmigungsverfahren für die Anschlussleistung auch detaillierter und individueller(?).)
Welche realen Statistiken belegen diese Annahmen für die Stromverteilnetze für die Behörde(?).
„Die Annahme, …, trägt nicht mehr.“ Seit wann ist/wurde das erkannt?
Will man mit Rückgriff auf diese Studie normalen Stromkundinnen und Haushaltstromkunden am Niederspannungsverteilnetz erklären, dass diese mit betreiben einer PV-Anlage selber schuld sind an höheren Transformationskosten, weil diese die x bis zig kWp-Anlagen nicht mit einem eigenen Transformator an das Mittelspannungs- oder Hochspannungsnetz anschliessen (lassen)? In der Konsequenz – absurd.
Ähnlich pauschal ist die Aussage, dass Prosumer im EFH mit 10000kWh Strombezug (Wärmepumpe, eAuto, kompensiert mit 3000kWh PhotovoltaikEinspeisung) das lokale Niederspannungsnetz stärker belasten würden, als ein Strombezugskunde mit pauschal 3500kWh im (vermuteten) Standardlastprofil, jedoch gleiche Beiträge für das Netzentgelt (je kWh?) leisteten.
Ohne dazu Leistungsprofile für Strombezug und -einspeisung und lokale Netzauslastung zu vergleichen ist das ‚Unfug'(?). Dazu haben die (meisten?) lokalen Verteilnetzbetreiber keinen transparenten Beitrag geleistet, bisher? Richtig?
Woher also das Wissen, dass ‚Ökostromeinspeiser‘, ‚Wärmepumpennutzer‘ und ‚eAuto-Eigner‘ das Stromnetz ‚pauschal‘ stärker belasten würden (also nicht system- und netzfreundlich wären?), wenn der Stromverbrauch (pauschal) höher ist?
Richtig ist, m. W., auch, dass die Annahmen zum erhöhten Stromverbrauch durch eAutos, in D., so nicht eingetroffen sind, bisher. Die Wallboxen und Wärmepumpen werden geregelt (nach neuen Gesetzen, sind angemeldet/dem Verteilnetzbetreiber bekannt und wurden ‚jahrelang‘, als ökofreundlich und kostensparend, beworben und gefördert(?). Es ist nicht die Schuldigkeit der ‚Prosumer‘, dass der Stromverbrauch nicht wie geplant/erwartet deutlicher angestiegen ist(?).
Wer ‚Prosumer‘ sagt, sollte erst mal kWp-Leistung definieren (bei 3000kWh Einspeisung dürfte das eine kleine 3-4(-6)kWp-Photovoltaikanlage (Süd-Ost-West-Nord Ausrichtung?) sein? Volleinspeisung und Negativpreisstunden der Strombörse? Photovoltaikpflicht bei Neubauten?).
Wer da von ‚Gerechtigkeit‘ (gegenüber Kleinststrommengenbeziehern) spricht, streut Sand(?), gerade wenn man die Grundversorgertarife (und 2021, 2022) in Erinnerung behält. )
( eine Korrektur dazu (wird erst auf der (etwa) vorletzten Seite nochmals genauer eingeordnet):
„Zudem werden Ver-günstigungen, die sich aus § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ergeben, in An-spruch genommen, von denen wiederum 3.000 kWh pro Jahr durch die zeitvariablen Netzent-gelte in Niedertarif-Zeitfenstern gedeckt werden (entsprechend den Vorgaben der Bundesnetz-agentur zur Umsetzung von § 14a EnWG, Festlegung BK8-22/010-A, Modul 3 [6]).“
Dann wird für die 3.500kWh ein SLP ohne dyn. Stromtarife angenommen (ein willkürliches Beispiel?) mit wenig statistischer Relevanz und Realitätsbezug (durchschn. 2 Personen in D. pro Haushalt/Netzanschluss -> ca. 1500-2700/evtl. höchstens 3500kWh/a)?)?
… und aufgrund welcher realer statistischer Daten?
und:
„Darüber hinaus würde die Komplexität im Rahmen der Abrech-nung gesteigert und das Heizen mit Strom zusätzlich belastet, was die Sektorenkopplung erschwe-ren würde.“
Glückwunsch zum Anreiz zur CO2-Vermeidung?
Was will man denn dann überhaupt?
Es ist doch immer klar gewesen, dass Photovoltaikanlagen (in der Summe) in den späten/frühen Übergangszeiten und im Winter durch Windkrafteinspeisung unterstützt und die Energiemengen ausgegelichen werden würden. Konzeptionell, Warum jetzt die separate Einzelbetrachtung nur der Photovoltaikanlagen-‚Prosumer‘, im Rahmen des gesamten NEP?
Zudem ist der Ausgleich ja gerade die Aufgabe der dyn. Stromtarife (bzw. inkl. der teils integrierten dyn. Netzentgelte?, je nach Anlagengrössen und Anlagenarten?). )
Die grosse Überraschung für Verteilnetzbetreiber: Prosumer speisen oder sparen Strom ein? )
( da es dann für ‚Prosumer‘ fast schon erforderlich ist ein ‚Studium der Stromkostenanalyse mit Einbeziehung der veränderlichen Gesetzgebung und Verordnungsdiskussionen‘ absolviert zu haben, die Bedeutung von
‚Anwendungshilfe
Für die Umsetzung von Modul 3
der Festlegung von Netzentgelten für steuerbare An-schlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach §14a EnWG (BK8-22/010-A)‘
erstmal in Kürze (und das ist erst die Version: 1.1?):
Für die Kalkulation des Modul 3 der Preisstufen und Zeitfenster ist eine Vergleichsrechnung
unter Zugrundelegung eines Standardlastprofils für einen Kunden notwendig. Für die Festle-
gung der benötigten Zeitfenster kann der Netzbetreiber energiewirtschaftliche Ansätze wie
z.B. eigens definierte Hochlast- und Niedriglastzeitbereiche auf Basis von durchgeführten Mes-
sungen nutzen. Die Preisstufen werden auf Basis der Vergleichsrechnung, bei der beide Kun-
denfälle identische Netzentgeltbeträge zu zahlen hätten, kalkuliert. Für die Tarifbildung gelten
folgende Rahmenbedingungen:
Hochlasttarif (HT): min. an 2 Stunden pro Tag und max. 100 %-Aufschlag zum ST
• Niedriglasttarif (NT): Korridor zwischen 10 % und 40 % des ST.
• Standardtarif (ST): SLP Arbeitspreis für die Niederspannung
• Nebenbedingung: Ein Verbraucher mit H0-Profil für einen Haushaltskunden wäre bei
einer Wahlmöglichkeit mit seinem zu zahlenden Netzentgelt indifferent bzw. nicht un-
terschiedlich hoch bezüglich der Wahl von Modul 3 wenn keine Arbeitsmenge verscho-
ben wird.
Aus Gerechtigkeitsgründen, welche für höhere Kosten für ‚Prosumer‘ mitangeführt werden, wird auch hier darauf hingewiesen, dass ein 7-8tel der erwachsenen d. Bevölkerung damit Schwierigkeiten hat, Texte überhalb des 4. Kl. Grundschulniveaus zu erfassen.
Zudem ist dann mindestens die Kalkulationsgrundlage (Netzsituation der lokalen Verteilnetz, Auslastungsgrad, erwartete Leistungsentwicklung in entspr. lokalen Stromverteilnetzen, kW-(bzw. kVA-)Anschlussleistungsgrössen, etc.) zu veröffentlichen, wenn man über gerechte Kostenverteilung und ‚angebliche‘ Entlastung der Kleinstrommengenverbraucher ‚diskutiert‘?
Die Aufgabe und der gesetzliche Auftrag von Behörden ist es verständlich (für ‚Alle‘) zu informieren. )
( „Zudem stellt sich bei der Einführung von Einspeiseentgelten die Frage, wie mit den Bestandsanlagen umgegangen werden soll. Einerseits wäre es sachgerecht, bestehende Anlagen an der Refinanzierung der Netzinfrastruktur zu beteiligen, da sie durch den in der Vergangenheit verursachten Netzausbau bereits zu diesem beigetragen haben. Andererseits dürften Einspeiseentgelte als im Nachhinein anfallende zusätzliche Kosten starke Akzeptanzprobleme hervorrufen. Bei Anlagen, die einem Förderungsregime unterliegen, kommen weitere Gesichtspunkte hinzu. Für neue Projekte kann die Finanzierung einschließlich der EE-Förderung anspruchsvoller werden. Nicht immer können die mit den abrechnungsrelevanten Preiselementen Leistungs-, Kapazitäts- und Grundpreis verbundenen zusätzlichen Kosten kurzfristig über den Strompreis
gewälzt werden.“
… bestehende Anlagen haben auch Netzentgelte und Umlagen gezahlt(?)
(Rückbau Kernkraftanlagen, Braunkohlekraftwerke, Infrastrukturmassnahmen auf Kosten des/der Strompreises/Netzentgelte? Förderung Forschung CCS, H2-Infrastruktur?)
Wenn man so eine Diskussion nicht quantitativ (mit Definition von Anlagengrössen kWp/MWp) und auf Basis statistischer Daten zum Stromverteilnetz führt, ist das ’sinnbefreit'(?).
und vlt. noch eine Zusammenfassung der Optionen mit den ’neuen‘ Modulen zu dyn. Netzentgelten, im Verbund mit imSys (intelligenten Messsystemen):
„Möglichkeiten, Kosten zu reduzieren
Als Gegenleistung für die netzorientierte Steuerung, können die Betreiber:innen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einem reduziertem Netzentgelt rechnen. Sie haben die Wahl zwischen folgenden Modulen:
Modul 1: Das Netzentgelt wird pauschal reduziert. Die Pauschale legt jeder Netzbetreiber individuell fest. Sie gilt dann für das gesamte Bundesgebiet. Laut der Bundesnetzagentur kann sie zwischen 110 und 190 Euro im Jahr liegen.
Die Pauschale wird in der Stromrechnung berücksichtigt. Das gewählte Modul muss transparent in der Stromrechnung aufgeführt werden.
Modul 2: Der Netzentgelt-Arbeitspreis (ct/kWh) wird prozentual auf 40 Prozent reduziert. Für dieses Modul bedarf es eines zusätzlichen Zählers. So kann der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung separat abgerechnet werden. Der Netzbetreiber darf für den Verbrauch am Zähler für die steuerbaren Verbrauchseinrichtung keinen Netzentgelt-Grundpreis berechnen.
Modul 3: Ab April 2025 kann das Modul 1 mit zeitvariablen Netzentgelten kombiniert werden.
Sie sollen Verbraucher:innen motivieren, ihren Verbrauch in solche Tageszeiten zu verschieben, in denen das Netz geringer ausgelastet ist. So wird das Netz effizienter ausgelastet und sie sparen Geld. Geplant sind mehrere Zeitfenster, mit drei unterschiedlichen Preisstufen für die jeweiligen örtlich geltenden Netzentgelte (HT / NT / ST). Diese werden einmal jährlich definiert und sollen in mindestens zwei Quartalen abgerechnet werden.“
Was ist jetzt mit ’nicht steuerbaren Verbrauchseinrichtungen‘?
weiterhin gültig?:
„Nachtspeicherheizungen: Sie sind ein klassisches Beispiel und fallen aufgrund ihrer Bauart nicht unter die SteuVE-Regelungen, selbst wenn eine freiwillige Vereinbarung nach § 14a EnWG vorlag.“
Und das alles für dann ’50€‘ Einsparung im Jahr (je nach Stromverbrauchsprofil natürlich, und Status bei eAuto und eHeizung, Investitionskosten in Neugeräte mit Amortisation in 5-20Jahren), auch ohne Energiekostenpauschale oder Stromkostensenkung für ‚Alle‘?
„Entlastungen für alle
Die Energiepreise sollen ab dem 1. Januar 2026 spürbar sinken. Die Bundesregierung will die Gasspeicherumlage abschaffen, die Strom-Netzentgelte bezuschussen und die Stromsteuer für produzierende Unternehmen dauerhaft niedrig halten.“
„Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen um etwa 10 Milliarden Euro im Jahr bei den Energiekosten entlastet – zusätzlich zur bereits bestehenden Entlastung von 17 Milliarden Euro durch die Übernahme der damaligen EEG-Umlage für erneuerbare Energien. Haushalte, die Strom und Gas beziehen, können 2026 durchschnittlich etwa 160 Euro sparen (bei 20.000 kWh Jahresverbrauch).“
CO2-Preis Gas:
2025 1,19 Cent/kWh (~55€/t)
2026/2027: 1.40 Cent/kWh (~55-65€/t) ?
2030: ca. 2.50 Cent/kWh (~120€/t) ?
Benzin/Diesel/Heizöl: (Preisanstieg durch CO2-Steuer)
2021: 7ct/l
2025: ca. 15ct/l _ 17ct/l _ 17ct/l
2030: ca. 78ct/l _ 87ct/l _ 38ct/l
„Der Bund will außerdem im Jahr 2026 die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro bezuschussen . Die niedrigeren Netzentgelte sollen ebenfalls zum 1. Januar 2026 allen Verbaucherinnen und Verbrauchern sowie allen Unternehmen zugute kommen.“ )