Balkonanlagen dürfen mit einem einfachen Schuko-Stecker angeschlossen werden. Das geht aus der lang erwarteten Produktnorm für Stecker-Solargeräte hervor, die der Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (VDE) am Freitag veröffentlichte. Die Regel gilt aber nicht für alle Anlagen dieser Art gleichermaßen.
In der Norm wurde die maximal zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters auf 800 Watt festgelegt. Damit orientiert sich die Norm an der Novellierung der Anwendungsregel E VDE-AR-N 4105:2024-10 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.
Damit eine Anlage mit einem Schuko-Stecker angeschlossen werden kann, darf die Gesamtmodulleistung maximal 960 Watt betragen. Wird hingegen ein spezieller Energiesteckvorrichtungsstecker verwendet, darf die Modulleistung bis zu 2000 Watt betragen. Darunter versteht man im Volksmund einen Wielandstecker.
Mit dem neuen Regelwerk erhalten Hersteller, Anbieter und Installateure erstmals eindeutig definierte technische Vorgaben, wie steckerfertige Photovoltaikmodule für den Netzparallelbetrieb auszulegen sind. Die Norm richtet sich darüber hinaus auch an Endverbraucher, Händler, Vermieter und Eigentümer, da sie umfangreiche Anforderungen an die Dokumentation enthält. „Endverbraucher können sich hierdurch ein klares Bild machen, was sie zu beachten haben und welche Voraussetzungen das Steckersolarsystem für einen sicheren Betrieb erfüllen sollte“, erklärt Ansgar Hinz, Vorstandsvorsitzender des VDE. „Durch normkonforme und damit im Sinne der Produkthaftung sichere Geräte wird das Vertrauen in die Technik der Steckersolarsysteme am Markt deutlich gesteigert.“
Die Produktnorm erlaubt neue Anschlussmöglichkeiten, die bislang nicht zulässig waren. Sie definiert mehrere Schutzmaßnahmen, um Steckersolargeräte künftig auch über einen Schutzkontaktstecker an eine herkömmliche Haushaltssteckdose anschließen zu können. Der Basisschutz und die elektrische Sicherheit müssen dabei wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Das geht etwa über einen modifizierten Haushaltsstecker mit Schutzumhüllungen oder einen internen Trennschalter, wie es vom Verband heißt. Alternativ kann der Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter realisiert werden, sofern diese zusätzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Steckersolargeräte mit integriertem Energiespeicher fallen weiterhin nicht unter die neue Norm. Für solche Anlagen muss ein bereits gebildetes Normungsgremium noch zusätzliche Anforderungen entwickeln, wie es seitens der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) heißt. Anders als bei Stecker-Solar-Geräten ohne Batterie ist bei Geräten mit Speicher in der Regel die Installation eines Stromsensors durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Der Sensor erkennt, wann Überschussstrom zur Speicherung bereitsteht und wann Energie für den Eigenverbrauch bereitgestellt werden soll.
Zudem müssen Batteriespeicher zusätzlich zur Anmeldung im Marktstammdatenregister auch beim Netzbetreiber registriert werden. Für Kleinstspeicher soll diese Pflicht nach einer geplanten Überarbeitung der Netzanschlussnorm (VDE AR-N 4105) im kommenden Jahr entfallen.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), begrüßt die Veröffentlichung: „Die DIN-Norm für Steckersolargeräte sorgt für Rechtssicherheit bei Produzenten, Händlern und Endverbrauchern und stärkt ein seit einigen Jahren stark wachsendes Marktsegment. Steckersolargeräte sind eine attraktive Möglichkeit für Mieter und Wohnungseigentümerinnen, aktiv an der Energiewende teilzunehmen.“
Im Abgleich mit den bisherigen Erwartungen der Branche zeigt sich: Vieles entspricht den bereits geäußerten Forderungen. Schon 2022 hatte der VDE einen ersten Entwurf zur Kommentierung vorgelegt, 2024 folgte ein zweiter, der die Anhebung der Bagatellgrenze von 600 Watt auf 800 Watt und die Option eines Schuko-Stecker-Anschlusses vorsah. Im Mai 2024 bestätigte ein weiterer Entwurf diese Leistungsanhebung und skizzierte die Schutzmaßnahmen beim Anschluss über die Haushaltssteckdose. Parallel hatte die DKE angekündigt, die nationale Produktnorm für Stecker-Solar-Geräte bis spätestens Ende 2025 vorzulegen. Die nun veröffentlichte Norm greift die zentralen Punkte dieser Vorarbeiten auf und setzt sie verbindlich um.
Außerdem werde ein Gremium der DKE ein Begleitdokument mit Erläuterungen und Hinweisen bereitstellen. Mitte Dezember 2025 soll eine Normauslegung mit FAQs veröffentlicht werden, die bei der Anwendung und Interpretation der neuen Produktnorm helfen soll.
Die DIN VDE V 0126-95:2025-12 „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Teil 95: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“ erscheint nach acht Jahren intensiver Normungsarbeit, zwei veröffentlichten Entwürfen, über 1250 Einsprüchen und einem abschließenden Schlichtungsverfahren.
Ab dem 1. Dezember 2025 liegt dann die Produktnorm für Steckersolargeräte offiziell vor.
Die Meldung wurde am 14.11.25 in Bezug auf den Einsatz des SEP-Steckers berichtigt.
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Ein 800w Mikrowechselrichter kostet ca. 75 Euro, der deutsche SEP-Stecker Minimum 75 Euro. Was ist mit Eigenverdrahtung in einer Abzweigdose? Ist dieser Fall auch geregelt oder existiert dieser Fall nach VDE nicht?
Verdrahtung in einer Abzweigdose macht kein Laie, das macht ein Elektriker. Somit ist die Produktnorm dafür nicht passend. Oder um es mit den Worten vom VDE zu sagen: „Dieses Dokument beschreibt Sicherheitsanforderungen und Prüfungen für laienbedienbare, steckerfertige Photovoltaik-Systeme für den Netzparallelbetrieb (im Folgenden: Steckersolargerät), die innerhalb einer Niederspannungsinstallation mit Hilfe einer vorkonfektionierten Steckvorrichtung in Endstromkreise Energie einspeisen.“ Festverdrahtung ist kein laienbedienbares, steckerfertiges System.
Statt der Abzweigdose die spezielle Steckdose setzen lassen, dann sind 2 kWp möglich.
Meine Befürchtung ist, dass ein größerer Teil der Balkon-Solaranlagen nicht die 20 Jahre hält, die die meisten „klassischen“ Privatanlagen schaffen. Wer nicht gerade Bastler ist und den Fehler selber findet und mit einem günstigen Ersatzteil beheben kann, wird frustriert feststellen: Die Reparatur ist mindestens so teuer, wie eine neue Anlage. Dann ersetzt er sie, oder er lässt es ganz, mehr oder weniger verärgert.
Das ist reine Spekulation. Ein Balkonkraftwerk ist einfach zu prüfen. Es hat nur 3 Komponenten. Und dann sind Defekte sind meistens nur am Wechselrichter.
.. das sind wieder die typischen – manche sagen auch deutschen (!) – Miesmacher und Stänkerer…
Die Lebensdauer eines guten Modulwechselrichters beträgt mindestens 12 – 15 Jahre. Die Solarmodule sind (bei Qualitätsprodukten) genau dieselben, die auch in grossen Anlagen verbaut werden. Wo ist da lebensdauer-technisch der Unterschied zu einer „klassischen“ Privatanlage.
Richtig ist allerdings, dass es in den Anfangsjahren bei den Wechselrichtern viele Produkte mit nur kurzer Lebensdauer gab. Einige der Hersteller sind heute noch am Markt.
Wenn in DEU genormt wird, dauert es ewig und verkomplieziert die die Angelegenheit für den Nutzer. Wenn ein Balkonkraftwerk am AC-Ausgang 800W bereitstellt, ist es doch völlig egal ob an den MPPT 800, 2000 oder 4000 KWp angeschlossen sind. Warum werden dann für 960Wp+ Wieland-Steckverbindungen vorgeschrieben, die durch höheren Eigenpreis und Installationszwang durch Elektro-Fachkraft die Investionssumme signifikant erhöhen…Jahre Normentwicklung, >1000 Einsprüche, Schlichtungsverfahren, heute schon fast übliche integrierte Speicher noch nicht berücksichtigt…so sieht Entbürokratisierung wohl kaum aus…
….weil Wieland vermutlich im Normungsgremium saß?….
Die Begründung die unter anderem vom Akkudoktor Andreas Schmitz mal vorgelegt wurde ist, dass die 800W AC am Ausgang bei Anlagen mit über 960Wp deutlich länger anliegen können (z.B. von früh morgens bis spät abends).
Die Rechnung nimmt an, dass ein B16 Automat seinen maximalen Strom führt ohne Abzuschalten (passiert i.d.R. „erst“ bei ca. 19A) und die kontinuierlichen 800W vom Balkonkraftwerk ebenfalls über die gleiche Leitung fließen. Die resultierenden 21-22A heizen das 1,5mm^2 Kabel dann entsprechend auf Temperaturen >120°C und können dann zur Brandgefahr führen.
Das ist ein hochgradig konstruiertes Szenario, aber scheinbar die Begründung für die zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen bei Modulleistungen >960Wp.
( Wo sichern die ‚Normungsgremien‘ den Sicherheitstandard dadurch, dass man neue, auf die Anforderungen angepasste Massnahmen und technische Verbesserungen anregt?
(Neuverlegte) Stromkabel, welche eine Temperaturmessung (Kabelmanteltemperatur, Leiterkerntemperatur, o.ä.) auf der ganzen Länge ermöglichen (neue Messverfahren in bestehender Infrastruktur, zusätzliche ‚Temperatursensoren’/’Messfäden‘) und Einspeisewechselrichtern, welche die lokale Stromnetzbelastung einschätzen können (Netzspannungsniveau, Impedanz und Parameterveränderung auf lokale Einspeiseleistungen)?
Warten wir also darauf aus asiatischen Innovationstaaten? )
( achja, Standards:
„Das ist ein hochgradig konstruiertes Szenario, aber scheinbar die Begründung für die zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen bei Modulleistungen >960Wp.“
Wurde im Hochtechnologie- und Innovationstandort’land‘ D. dazu auch experimentielle Verifizierung (Studien?) durchgeführt?
(Leitungsverlegung, div. Hersteller, mech./elektr. LSS, Witterungseinflüsse, Netzsituationen/Rückwirkung der Stromnetzbelastung, Lastprofile, Sicherheitsvorkehrungen durch el. Profis/Laien)
bspw. https://www.pvplug.de/wp-content/uploads/2017/05/pi-berlin.testreport.20170520.pdf )
Was hat die Modulleistung mit der Einspeiseleistung zu tun?
Der Wechselrichter darf bei einer „Balkonanlage“ doch sowieso nur 800 Watt umsetzen.
Es kommen also an der Steckdose max. 800 Watt an.
Somit macht die Unterscheidung auf Modulleistung eigentlich keinen Sinn und alles sollte man über die Schuko betreiben können.
Das hat damit zu tun das es Wechselrichter gibt die man per Software aufdrehen kann. Sollte es also zu einer Kontrolle kommen wird das schnell wieder auf 800watt gestellt. Mit der limitierung durch die Module klappt das also auf die Art garnicht.
Ich frage mich allerdings welcher Laie überhaupt Zugriff auf die Norm hat bzw dafür zusätzlich noch viel geld ausgeben wird. Normen die im öffentlichen Interesse stehen sollten kostenlos zur Verfügung stehen
Je höher die Modulleistung, desto länger werden die 800 W vom WR abgegeben (morgens eher, abends länger). In dem extrem ungünstigen Fall den der VDE betrachtet hilft es deshalb, wenn nur 960 Wp installiert sind. Bei 2.000 Wp könnte die Isolierung der Leitung beschädigt werden. Lässt man vom Elektriker aber eine entsprechende Dose setzen, so legt der Elektriker die Leitung da hin entsprechend aus bzw. den dazugehörigen Leitungsschutzschalter.
Durch die Einspeisung in die Steckdose kann der Leitungsschutzschalter nicht mehr in allen Fällen die Leitung schützen. Ja, wahrscheinlich sehr theoretischer Fall. Aber es ist eben eine Produktnorm. Man soll sich keine Gedanken über die Verkabelung machen müssen. Man findet eine Steckdose, steckt das System da ein und fertig.
Der betrachtete Fall ist nicht die 800 W allein. Sondern an einer anderen Steckdose, hinter dem selben Leitungsschutzschalter, tritt eine Überlast auf, die den Leitungsschutzschalter aber nicht sofort auslösen lässt, er würde erst nach vielen Stunden auslösen. Zwar sehr theoretisch, aber eben möglich. So funktionieren die Leitungsschutzschalter nunmal. Ergebnis ist, dass eben der Strom vom Leitungsschutzschalter und vom PV-System durch die Leitung zu der Überlast fließen. Die Leitung wird stärker belastet als ursprünglich geplant, denn der Leitungsschutzschalter bzw. die Leitungsstärke wurde ohne die Zwischeneinspeisung durch das PV-System ausgewählt.
Wie der „Volksmund so sagt – Wieland Stecker“ heisst wahrscheinlich, dass die Firma Wieland mit im Normenausschuss sitzt. Ein Schukostecker sollte natürlich auch 800 VA Dauerleistung aushalten – nur dann wäre es ja egal was am WR hängt. Also ED 100% und gut ist es.
Will man aber noch einen Stecker verkaufen muss eine Schwelle her….
Also wie der Volksmund fragt – was ist dann mit 2000 Wp an der senkrechten Fassade nach Norden ? Warum dann Wieland ? Aber ein Schelm wer böses dabei denkt…..
… richtig ist, dass da zwar durchaus Lobby-Interessen eine Rolle spielen mögen, allerdings nicht von Seiten der Steckerhersteller! Da ist eher die Betonfraktion der Elektrohandwerker oder Versicherer aktiv.
Ich frage mich, was mit den bereits installierten und angemeldeten Anlagen ist. Muss ich jetzt alles anpassen. Ich habe Einzelteile gekauft, habe 1.800 Watt Modulleistung, einen gedrosselten 1.600 Wechselrichter mit Schuko und 3 Batteriespeicher. Alles auf VDE umzustellen wird anstrengend und teuer – so wie es unsere Wirtschaftsministerin gerne hat bei Solarenergie….
Einfache Aussage: Die beschriebene Anlage ist leider nicht zulässig. Weder vor der Veröffentlichung der Norm noch danach. Durch die Größe und den Speicher zählt es als „normale“ PV-Anlage mit allen Vorschriften zur Anbindung und Ausgestaltung des Einspeisepunktes (Zählerkasten). Meist bedeutet das mindestens den Einbau eines Überspannungsschutzes, APZ-Feld und ein neuer SLS-Schalter. In vielen Fällen bedeutet das, ein komplett neuer Zählerkasten mit entsprechenden Kosten.
Daher in Zukunft entweder auf ein regelkonformes Balkonkraftwerk setzen (z.B. Mietwohnungen oder kleinen Verbräuchen) oder gleich eine richtige Anlage mit entsprechenden Vorteilen.
Eine Norm kann ja nur zu einem Zeitpunkt angwendet werden, wenn sie schon veröffentlicht ist, und dann muss man sie auch erst berücksichtigen – das war in Ihrem Fall nicht so. Alleridngs ist ein gedrosselter 1600 W Wechselrichter kein 800 W-Gerät und das ganze wäre daher auch aktuell (also „vor“ der Normveröffentlichung) kein Stecker-Solargerät mehr. Da sind die Online-Shops für Stecker-Solar oft nicht ehtlich…
Wenn man als VDE von eventualitäten ausgeht Bezogen auf die Modulleistung, dann müssten dieser Logik folgend sämtliche Steckdosenleisten verboten werden, denn es wäre ja denkbar das Oma Lieschen oder Opa Kuddel an solch einer Leiste den guten alten Ölradiator und einen Heizlüfter Zeitgleich betreibt …..
Wenn ein System mit 960 Wp und Wechselrichter der max. 800 Watt abgeben darf mit Schukostecker betrieben werden darf, warum wird dann bei höherer Modulleistung der Schukostecker quasi verboten, der Wechselrichter gibt auch hier max 800Watt ab auch bei einem Speicher ( z.B. Anker) ändert sich an den 800 Watt ja nichts, ja gut das System Wäre in der Lage dies über einen Längeren Zeitraum zu Leisten, das könnte ein System mit 960 Wp und Modulnachführung aber ebenfalls….
Und wenn ich ein System mit Speicher betreibe bin ich bestrebt davon so viel und so lange wie möglich zu nutzen, also mit einem Smartmeter damit ich den aktuellen Verbrauch damit abdecke, klar wenn Herd, Waschmaschine o.ä. laufen werden 800 Watt geliefert jedoch nur in der Heizphase und sonst liegt meine Grundlast zwischen 70 und 150 Watt ….und eben das Regelt der Smartmeter
Sie reden immer von Speicher… In der Produktnorm sind diese noch gar nicht behandelt. Das ist eine ganz anderes, neues Fass, das uns noch viel Freude bereiten wird…
Blöd wieder nur, dass bereits derzeit mindestens jedes zweite Balkonkraftwerk mit Speicher verkauft wird….
Bei all den Beiträgen wird völlig außer aucht gelassen:
==> Eine Norm ist kein Gesetz !!
Es spiegelt den Stand der Technik wieder, aber den zum Zeitpunkt der „Drucklegung“, resp. dem Zeitpunkt der Festlegungen. Und die ist damit per se „veraltet“.
Nichtsdestotrotz hat es eine Relevanz, u.a. für Versicherer oder andere Personenkreise. Gerne die, die mit Verve an ihren Pfründen, hier konkret: Elektrohandwerk (die Energiekonzerne spielen hier über Bande) festhalten wollen – natürlich im Namen der Sicherheit.
Und, das ist idR dann das Thema: Wer etwas besseres macht, ist in der „Nachweispflicht“.
Warum braucht man 2 j.fuer eine Prüfung die nur Stunden dauert jeder Wasserkocher oder Heizradiator hat 2000 Watt + da kräht kein Hahn nach .Also wenn man einen Wasserkocher betreiben kann geht auch ein 800-1000Watt Balkonkraftwerk problemlos. Es ist wieder einmal typisch für die D. Bürokratie , deshalb sind wir auch wirtschaftlich am Ende . Erst Welle machen für Wieland Stecker+ Elektriker + jetzt reicht ein Schukostecker .Lachhaft!
…und für eine einzige Wieland-Dose kommt dann der Elektriker in jeden Haushalt? Bestimmt! Und der bringt dann auch gleich die Weihnachtsgeschenke für die Kinder mit.