Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat ein Positionspapier mit neun Instrumenten veröffentlicht, die den stockenden Markthochlauf von grünem Wasserstoff in Deutschland beschleunigen sollen. Im aktuellen Monitoringbericht zur Energiewende wird festgehalten, dass grüner Wasserstoff ein fester Bestandteil der zukünftigen Energieversorgung sein soll. BEE-Präsidentin Simone Peter warnte jedoch, dass die Umsetzung ins Stocken geraten sei. Peter sagt, „der Markthochlauf beim grünen Wasserstoff stockt. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat angekündigt, vor dem Hintergrund der schleppenden Entwicklung die Ziele zusammenzustreichen. Das ist der falsche Weg. Statt Defätismus braucht es nun ambitionierte Maßnahmen, die die heimische Erzeugung gezielt anreizen und ihre Potenziale für Flexibilität im Energiesystem, Resilienz der deutschen Wirtschaft und Dekarbonisierung zentraler Industrien nutzbar machen.“
Potenziale der heimischen Produktion
Nach Auffassung des Verbands lässt sich eine inländische Wasserstoffproduktion systemdienlich planen und zur dringend benötigten Flexibilität im Stromsystem einsetzen. Zudem reduziere sie Abhängigkeiten von globalen Preisschwankungen und biete so Resilienz für deutsche Unternehmen. Das Marktvolumen könnte bis 2030 auf rund 600 Milliarden Euro anwachsen. Deutsche Technologieanbieter seien heute noch wettbewerbsfähig, so der Verband. Es böten sich Chancen für neue Wertschöpfung, und Kommunen sowie Industrie-Standorte könnten gleichermaßen profitieren.
RED III als Hebel für den Hochlauf
Ein zentraler Hebel sei die schnelle Umsetzung der neuen europäischen Erneuerbaren-Richtlinie (RED III). Diese wurde im November 2023 verabschiedet und legt verbindliche Ausbauziele für erneuerbare Energien sowie Quoten für den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff in Industrie und Verkehr fest. Damit RED III in Deutschland wirksam wird, ist eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich. Das hätte eigentlich schon bis Mai dieses Jahres geschehen sollen.
Die Richtlinie sieht unter anderem eine Industriequote für grünen Wasserstoff vor. Sie könnte bis 2030 einen gesicherten Bedarf von 16 bis 26 Terawattstunden erneuerbarem Wasserstoff erzeugen. Hinzu käme noch eine Raffineriequote. Ein Ziel von drei Prozent erneuerbarem Wasserstoff in Raffinerieprodukten könnte rund fünf Gigawatt Elektrolyseleistung anreizen.
Kostentreiber und Förderansätze
Die Strombezugskosten sind laut BEE der entscheidende Kostenfaktor für Elektrolyseure. Maßnahmen wie eine Befreiung von Netzentgelten oder die Nutzung von durch Redispatch abgeregelten Strommengen könnten die Kosten senken. Auch eine stundengenaue Anrechnung der CO₂-Intensität des Bezugstroms schlägt der BEE als zusätzliche Erfüllungsoption für die Produktion von grünem Wasserstoff vor.
Zudem müssten Investitionskosten abgefedert werden. Hierfür stünden Förderprogramme oder die Befreiung systemdienlich geplanter Elektrolyseure vom Baukostenzuschuss als Option bereit. Voraussetzung für sinkende Kosten sei jedoch eine hohe Nachfrage und Marktdurchdringung. Das müsste wiederum durch Wasserstoffkraftwerke und Ausschreibungsdesigns geregelt werden, um verlässliche Leitmärkte zu schaffen.
Biogener Wasserstoff als THG-Option
Der Verband plädiert außerdem dafür, biogenen Wasserstoff – also jenen aus der Dampfreformierung von Biogas – auf die Treibhausgasminderungsquote anzurechnen. Da dieser erneuerbar erzeugt werde, müsse er im Sinne der Klimaziele als Erfüllungsoption gelten.
Im Detail schlägt der Verband unter anderem vor:
- Ausschreibungen von systemdienlichen Elektrolyseuren nach dem Vorbild des Wind-auf-See-Gesetzes.
- Senkung der Strombezugspreise durch Redispatch-Mengen, Netzentgeltbefreiung und Weiterentwicklung der Kriterien auf EU-Ebene.
- Stärkung der industriellen Nachfrage durch Klimaschutzverträge, Leitmärkte, Quoten und garantierte Abnahme durch die öffentliche Hand.
- Nachfrageimpulse durch Ausschreibungen von H₂-ready-Kraftwerken.
- Abbau von Unsicherheiten auf Erzeugungs- und Nachfrageseite, beispielsweise durch Doppelauktionen oder gesetzlich verankerte Contracts for Difference.
Das vollständige Positionspapier ist hier nachzulesen.
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Zumindest eine Zahl ist nun bekannt= 0cent / Netzentgeld
Aber keine Konkreten Zahlen und Kosten bekannt und benannt.
Man möchte eine feste Vergütung
Es soll eine Zwangsabnahme geben
Der Staat soll bei Marktschwankungen unterstützen
Was für einen Strompreis ist denn nun gewünscht um den Wasserstoff für x cent herzustellen.?
Und es ist ja nicht so als ob es keine Förderungen bis jetzt gibt und gab.
Der BEE hat doch ausdrücklich festgestellt, dass Defätismus in bezug auf Wasserstoff vermieden werden sollte. Warum meldet sich dann trotzdem niranbunmi zu Wort?
Wenn eine Elektrolyseanlage das Netz nicht zusätzlich belastet, weil sie erzeugernah aufgestellt oder netzgesteuert moduliert ist, dann wäre es auch nicht gerechtfertigt, ihr Netzentgelte zuzuordnen. 0ct Netzentgelt kann also seine Berechtigung haben.
Die Förderung ist mindestens in der Zeit des Markthochlaufs erforderlich. Das haben die Fossilen auch bekommen und bekommen es zum Teil bis heute. Wenn die Fossilen alle Kosten belastet bekommen, die sie verursachen, weil sie die Atmosphäre als Müllplatz für CO2 nutzen (klingt jetzt auch etwas polemisch, aber wie soll man es anders sagen), dann wird der Wasserstoff dauerhaft konkurrenzfähig sein.
Ich gebe zu: Die Sensibilität dafür, dass Müll in der Umwelt mindestens unschön aber meist sogar gefährlich ist, ist unterschiedlich ausgeprägt. Es gibt halt die, die ihren Dreck einfach fallen lassen, und die, die ihn vermeiden und das unvermeidliche ordentlich entsorgen. Die Fallenlasser sind typischerweise die Raucher: Die fangen mit ihren Kippen an, und wenn sie sich an den Dreck gewöhnt haben, schmeissen sie den Rest dazu. Und es gibt noch Länder auf der Welt, in denen mit steigendem Wohlstand für die unteren Bevölkerungsklassen der Raucheranteil mitsteigt.
JCW schrieb:
„Wenn eine Elektrolyseanlage das Netz nicht zusätzlich belastet, weil sie erzeugernah aufgestellt oder netzgesteuert moduliert ist, dann wäre es auch nicht gerechtfertigt, ihr Netzentgelte zuzuordnen. 0ct Netzentgelt kann also seine Berechtigung haben.“
Bei Erzeugungsanlagen mit angeschlossenen Elektrolyseanlage als geschlossenes System ist ohnehin keinerlei Netzentgelt fällig. Dies ist erst dann der Fall, wenn die Anlage getrennt ist und über das öffentliche Netz angeschlossen wird. Eine solche Anlage wäre dann auch mit passenden Elektrolyseuren ausgerüstet, da sie auch mit schwankenden Solarerträgen umgehen können muss, was dann auch zur Netzstabilisierung genutzt werden kann.
Es wäre zu begrüssen, wenn Elektrolyseanlagen zur Netzstabilisierung verwendet werden können. Leider ist es aber so, dass die meisten Anlagen bei einem solchen Betrieb zerstört würden. PEM zum Beispiel hat nur einen Bruchteil der erwartbaren Betriebszeit, wenn man versuchen sollte, eine solche Anlage zur Netzstabilisierung zu verwenden. Also ist die Alternative dann eben, Wasserstoffkraftwerke (oder gleich Gas, was effizienter wäre, da weniger Gas verbraucht wird als bei dem Umweg über Wasserstoffherstellung) anzuwerfen, die den Strom für die Wasserstoffgewinnung erzeugen. Die Folgen sind leider mehr als glasklar, mehr Gasimporte als je zuvor.
( Warum keine H2-ready Stromtarife (als Angebot) für ‚besserverdienende BeraterInnen‘ damit diese dann ihre Solidarität mit der Normalbevölkerung zeigen können?
Die Nachfrage nach diesen Tarifen wird die ‚Marktsituation‘ erklären?
Oder doch besser ‚grünen‘, nachhaltigen H2/Wasserstoff aus (nähergelegenen oder günstigen) europäischen Nachbarländern importieren, oder auch aus ‚Sonnenstaaten‘?
‚wir‘ fordern Wirtschaftswachstum, Innovationen, gerechte Löhne, akzeptable Arbeitsbedingungen, faire Preise und (politischen) ‚Anstand'(?) )