BEE fordert ambitioniertere Maßnahmen für den Wasserstoffhochlauf

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Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat ein Positionspapier mit neun Instrumenten veröffentlicht, die den stockenden Markthochlauf von grünem Wasserstoff in Deutschland beschleunigen sollen. Im aktuellen Monitoringbericht zur Energiewende wird festgehalten, dass grüner Wasserstoff ein fester Bestandteil der zukünftigen Energieversorgung sein soll. BEE-Präsidentin Simone Peter warnte jedoch, dass die Umsetzung ins Stocken geraten sei. Peter sagt, „der Markthochlauf beim grünen Wasserstoff stockt. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat angekündigt, vor dem Hintergrund der schleppenden Entwicklung die Ziele zusammenzustreichen. Das ist der falsche Weg. Statt Defätismus braucht es nun ambitionierte Maßnahmen, die die heimische Erzeugung gezielt anreizen und ihre Potenziale für Flexibilität im Energiesystem, Resilienz der deutschen Wirtschaft und Dekarbonisierung zentraler Industrien nutzbar machen.“

Potenziale der heimischen Produktion

Nach Auffassung des Verbands lässt sich eine inländische Wasserstoffproduktion systemdienlich planen und zur dringend benötigten Flexibilität im Stromsystem einsetzen. Zudem reduziere sie Abhängigkeiten von globalen Preisschwankungen und biete so Resilienz für deutsche Unternehmen. Das Marktvolumen könnte bis 2030 auf rund 600 Milliarden Euro anwachsen. Deutsche Technologieanbieter seien heute noch wettbewerbsfähig, so der Verband. Es böten sich Chancen für neue Wertschöpfung, und Kommunen sowie Industrie-Standorte könnten gleichermaßen profitieren.

RED III als Hebel für den Hochlauf

Ein zentraler Hebel sei die schnelle Umsetzung der neuen europäischen Erneuerbaren-Richtlinie (RED III). Diese wurde im November 2023 verabschiedet und legt verbindliche Ausbauziele für erneuerbare Energien sowie Quoten für den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff in Industrie und Verkehr fest. Damit RED III in Deutschland wirksam wird, ist eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich. Das hätte eigentlich schon bis Mai dieses Jahres geschehen sollen.

Die Richtlinie sieht unter anderem eine Industriequote für grünen Wasserstoff vor. Sie könnte bis 2030 einen gesicherten Bedarf von 16 bis 26 Terawattstunden erneuerbarem Wasserstoff erzeugen. Hinzu käme noch eine Raffineriequote. Ein Ziel von drei Prozent erneuerbarem Wasserstoff in Raffinerieprodukten könnte rund fünf Gigawatt Elektrolyseleistung anreizen.

Kostentreiber und Förderansätze

Die Strombezugskosten sind laut BEE der entscheidende Kostenfaktor für Elektrolyseure. Maßnahmen wie eine Befreiung von Netzentgelten oder die Nutzung von durch Redispatch abgeregelten Strommengen könnten die Kosten senken. Auch eine stundengenaue Anrechnung der CO₂-Intensität des Bezugstroms schlägt der BEE als zusätzliche Erfüllungsoption für die Produktion von grünem Wasserstoff vor.

Zudem müssten Investitionskosten abgefedert werden. Hierfür stünden Förderprogramme oder die Befreiung systemdienlich geplanter Elektrolyseure vom Baukostenzuschuss als Option bereit. Voraussetzung für sinkende Kosten sei jedoch eine hohe Nachfrage und Marktdurchdringung. Das müsste wiederum durch Wasserstoffkraftwerke und Ausschreibungsdesigns geregelt werden, um verlässliche Leitmärkte zu schaffen.

Biogener Wasserstoff als THG-Option

Der Verband plädiert außerdem dafür, biogenen Wasserstoff – also jenen aus der Dampfreformierung von Biogas – auf die Treibhausgasminderungsquote anzurechnen. Da dieser erneuerbar erzeugt werde, müsse er im Sinne der Klimaziele als Erfüllungsoption gelten.

Im Detail schlägt der Verband unter anderem vor:

  1. Ausschreibungen von systemdienlichen Elektrolyseuren nach dem Vorbild des Wind-auf-See-Gesetzes.
  2. Senkung der Strombezugspreise durch Redispatch-Mengen, Netzentgeltbefreiung und Weiterentwicklung der Kriterien auf EU-Ebene.
  3. Stärkung der industriellen Nachfrage durch Klimaschutzverträge, Leitmärkte, Quoten und garantierte Abnahme durch die öffentliche Hand.
  4. Nachfrageimpulse durch Ausschreibungen von H₂-ready-Kraftwerken.
  5. Abbau von Unsicherheiten auf Erzeugungs- und Nachfrageseite, beispielsweise durch Doppelauktionen oder gesetzlich verankerte Contracts for Difference.

Das vollständige Positionspapier ist hier nachzulesen.

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