Dezentrale Energielösungen erbringen bis 2045 einen Mehrwert von 185 bis 255 Milliarden Euro. Das ist das Ergebnis einer Studie von Roland Berger, die das eigens dafür gegründete Unternehmensbündnis „New Energy Alliance“ in Auftrag gegeben hat. Dazu gehören führende Marktakteure mit nach eigenen Angaben zusammen 20 Millionen Kunden und 30.000 Arbeitsplätzen, darunter so bekannte Namen wie Vonovia, Thermondo, Enpal, 1Komma5°, Octopus Energy, Elli und E3/DC.
Die Unternehmen suchen den Dialog mit der Politik und präsentieren ihre Vorschläge als „Angebot“, so Markus Meyer von Enpal. Er sieht derzeit einen fast schon ideologischen Streit: Während die einen auf 20 Gigawatt und mehr an neuen Gaskraftwerken pochen, lehnten andere deren Notwendigkeit rundheraus ab. Die Position des Bündnis liege dazwischen. Meyer bezieht sich auf den kürzlich veröffentlichten Monitoringbericht zur Energiewende, nach dem die Versorgungssicherheit durch einen Mix aus konventionellen Kraftwerken, erneuerbaren Energien und Flexibilitäten wie Batteriespeichern gewährleistet werden müsse.
Eine gesamtkosteneffiziente Energiewende brauche drei tragende Säulen, so die Studie: den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, den bedarfsgerechten Einsatz von Backup-Kapazitäten – darunter durchaus auch Gaskraftwerke – sowie dezentrale Lösungen. Letztere umfassen Photovoltaik-Batteriesysteme in Eigenheimen, Wärmepumpen und die Einbindung von Elektrofahrzeugen über Smart Charging oder bidirektionales Laden.
Sowohl bei der Gaslobby als auch bei den Erneuerbaren gebe es den Ruf nach Subventionen, so Philipp Schröder, Gründer und CEO von 1Komma5°. Ursache sei, dass die Märkte nicht harmonierten, weil eine „Vergütungsdisfunktionalität“ bestehe. Diese könne zum Beispiel mit flexiblen Netzentgelten adressiert werden. Schröder will sich nicht damit abfinden, dass die Netzentgelte zwangsläufig steigen müssten. Alle würden immer nicken, wenn das behauptet werde. Er sieht darin jedoch eine „Subventionsabschöpfung“. Für die Diskussion um die Gaskraftwerke bedeute das: „Erst alle Flexibilität aktivieren. Wer heute ein starres Stromnetz plant – ohne Flexibilisierung und intelligente Steuerung, braucht mehr Residuallast und treibt den Netzausbau in die Höhe.“
Auch ein deutlich schnellerer Smart-Meter-Rollout sei notwendig, so das Bündnis, damit Haushalte ihre Flexibilität ins Energiesystem einbringen und davon profitieren können. Benjamin Merle, Strategiechef und CPO von Enpal, kritisiert, dass der Ausbau gebremst werde, weil zwischen Pflichteinbau und freiwilligem Einbau unterschieden werde. Dadurch würden die Geräte nicht straßenweise, sondern immer wieder einzeln installiert. Eine weitere Forderung des Bündnisses ist die Einführung des bidirektionalen Ladens.
Studie analysiert Mehrwerte
Die Untersuchung basiert nicht auf einer vollständigen Modellierung des Energiesystems, sondern auf einer Analyse der Mehrwerte und Wertschöpfung entlang eines von Roland Berger angenommenen Ausbaupfads, der nicht näher beschrieben wird. Daher erlaubt die Studie keinen Vergleich verschiedener Szenarien, wie etwa einen stärkeren Ausbau von Freiflächenanlagen im Vergleich zu Dachanlagen oder umgekehrt.
Die 185 bis 255 Milliarden Euro Mehrwert bis 2045 ergeben sich zum einen aus Einsparungen bei den Verbrauchern, die „im Optimum“ bei 50 Prozent ihrer Energiekosten liegen. „Durch Einsparungen im Vergleich zum Netzbezug sowie durch private Investitionen von Haushalten und kleinen und mittleren Unternehmen entstehen 120 bis 160 Milliarden Euro an zusätzlicher Wertschöpfung“, heißt es in der Pressemitteilung zur Studie.
Zweitens bringt die höhere „Gesamtkosteneffizienz“, das sind unter anderem vermiedene Redispatchkosten und verringerte Netzinvestitionen, der Studie zufolge einen Mehrwert von 40 bis 60 Milliarden Euro. Drittens könne eine deutsche Technologieführerschaft durch lokale Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze 25 bis 35 Milliarden Euro beitragen.
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Alle Gangster- und Abzockfirmen der Branche vereint! 😅😅
Mein Beileid für jeden Kunden, der sich von einem dieser Läden über den Tisch ziehen lässt.
@Hannes Meurer inwiefern sind das alles Abzockfirmen? geh gern auf die 5-6 separat ein mit 1-2 Kommentaren
Denk mal scharf drüber nach. Am besten separat für die 5-6 mit je 1-2 Sekunden Bedenkzeit.
Passt. Kein Mensch würde eine Aussage der Landwirtschaft akzeptieren: “ Lebensmittel gibt’s wenn ich Wasser habe. Falls nicht müsste ihr verhungern“ genau ist das mit den volatilen Strom. Lubhudelei⁴ ohne klar herauszustellen, dass der Schwindel sofort auffliegt, wenn im Hintergrund nicht die Schattenproduktion „Gewehr bei Fuß steht. Und dann noch behaupten, man bräuchte die gar nicht. Es wird zuviel verschwiegen. Ohne Mementenreserve geht’s nicht und die will man komplett mit dem volatilen Strom ersetzen. Geht nicht , unter 20% knallt es zu oft untragbar für eine Industrienation. Nur dass man für diese 20% nur auf schnell reagieren Akkuspeichern ohne kommerziellen Nutzen ungeahnte Summen investieren muss sagt keiner. Mit schöenfaerbten Halbwahrheiten ist dem sechst Schluss. Solange das Netz diese Art Energie Puffern könnte war ja alles ok. Aber wir sind an der Grenze und ein Weiter So führt zum absoluten Chaos. Bekannt ist das alles, aber denen dies erkennen müssten fehlt die Ahnung und die, die es wissen haben Angst um ihren Reibach.
Die Netzkosten bleiben, es soll nur belohnt und bestraft werden, aber die Netzkosten bleiben
Kann jemand die Werte für Endverbraucher nachvollziehen?
– 8.500 € Investition „in eine Dezentrale Lösung – typischerweise bestehend aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und ggf. ergänzender Infrastruktur wie einer steuerbaren Wärmepumpe oder Wallbox“, um 900-1200€ p.a. zu sparen. Klingt nach einem sehr guten Angebot!
– Investitionen durch Endverbraucher von 79-105 Mrd. € bei einer Durchschnittsinvestition von 8.500€ macht ca. 10 Mio. Endverbraucher
– Mehrwert Einsparung für Endverbraucher p.a. (140 Mrd. € * 9% = 12,6 Mrd. € über 20 Jahre) / 20 = 630 Mio. € p.a. würde bedeuten, dass ~1.050€ p.a. pro Endverbraucher über die gesamte Zeit ca. 600 Tsd. Endverbraucher teilnehmen würden. Bei den bereits installierten 3+Mio. Dachanlagen scheint das nicht ganz plausibel
Wie seht ihr das? Mache ich Denkfehler?
Einige Netzbetreiber haben Renditen von über 50%. Da schlummert also noch einiges Einsparpontenzial. Durch gezielte Netzentlastung mit Speichern lassen sich auch die vorhandenen Netze ausreichend nutzen. An den Börsenstrompreisen erkennt man sehr schön, dass es sich meist nur um 2-3 Stunden handelt die überbrückt werden müssen. Und da immer mehr Prosumer ihre PV-Anlagen mit Speicher dank Börsentarifen entsprechend betreiben, sorgt jede weitere Anlage für eine Netzentlastung. Merkwürdig, dass gerade diese Anlagen der Wirtschaftsministerin ein Dorn im Auge sind.
Wo haben Sie das her mit den 50% Rendite? Tennet wurde vom niederländischen Staat gerade an Privatinvestoren verkauft, weil er nicht bereit war, den hohen Investitionsbedarf der nächsten Jahre vorzufinanzieren. Wenn man eine solche Traumrendite erwarten würde, wäre das für die Niederländer aber ein schlechtes Geschäft gewesen. Dass die Netzbetreiber sich gegenüber der Bundesnetzagentur arm rechnen um höhere Netzentgelte genehmigt zu bekommen, glaube ich gerne, aber 50%? So doof ist nicht mal eine Aufsichtsbehörde.
Da ging es um Verteilnetzbetrieber. 50% wardas Maximum, 20 % der Durchnschnitt.
https://www.pv-magazine.de/2025/07/04/analyse-vom-bne-verteilnetzbetreiber-mit-durchschnittlichen-eigenkapital-renditen-von-202-prozent/
Wo sonst gibt es eine staatlich abgesichterte Mindestrendite, momentan in Höhe von 7 – 8 %? Natürlich, ohne diese würde das Netz verfallen. Dennoch: kein Grund, als Netzbetreiber zu jammern.
Hier: [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles/start.html]
„Der Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen soll sich künftig aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufsrendite) zuzüglich eines konstanten Wagniszuschlags von aktuell rund 3 Prozent ergeben. Bislang wurde für den Basiszins der 10-Jahresdurchschnitt der Umlaufsrendite herangezogen.
Zur Berechnung des Zinssatzes im Anschaffungsjahr wird zunächst ein Planwert herangezogen. Nachdem der endgültig anzusetzende Wert feststeht, werden Differenzen ausgeglichen. Mit der mittleren Umlaufsrendite des Jahres 2023 von rund 2,9 Prozent hätte sich für 2023 ein Zinssatz in Höhe von rund 7,23 Prozent ergeben (inklusive Gewerbesteuer rund 8,25 Prozent). Bei der aktuellen Umlaufsrendite von ungefähr 2,5 Prozent würde sich ein Zins von 6,74 Prozent ergeben (inklusive Gewerbesteuer in Höhe von 7,69 Prozent). Welche Werte tatsächlich eintreten, lässt sich allerdings erst in dem jeweiligen Anschaffungsjahr einer Netzinvestition feststellen.“
Sorry bitte keine Fakenews veröffentlichen.
1. Eigenkapitalrendite wurde genannt
2. Bei der Quelle wurden keine Rechnungen welche die Behauptung rechtfertigen genannt.
3. Verbreitet wurde die Meldung auch von PV-Ytber welche zugeben in den Kommentaren sie haben dafür auch keine ausreichende BWl Kenntnisse dieses zu beurteilen
4. Das Netz ist reguliert was dagegen spricht
5. Es ist eine Einzelmeldung immer auf die gleiche Quelle bezogen
Bitte sehr:
https://www.bne-online.de/hintergrundinformation-wie-die-gewinne-der-groessten-deutschen-stromnetzbetreiber-berechnet-wurden/
Quellen waren die offiziellen Jahresabschlüsse laut Bundesanzeiger.
Was irgendwelche Youtuber dazu sagen, kümmert die Mathematik nicht wirklich.
Nonsens bleibt nonsens auch wenn n.mt es in verschiedenen Varianten wiederholt. Immer wieder traurig, dass politische Meinungen und simples Gelaber statt Fakten als Kommentar in ein Fachmagazin einfließen.
Die Fakten ergeben sich aus öffentlich zugänglichen Statistiken (s.u.a. PV Magazin 30.9.25 Fakten statt Fake News zur Energiewende). Gemäß der Auswertungen der Bilanzen der 15 größten Verteilnetzbetreiber der Jahre 2019 bis 2023 (veröffentlicht in den Jahres- und Tätigkeitsabschlüssen im Bundesanzeiger) lag die durchschnittliche Eigenkapitalrendite der Verteilnetzbetreiber im Jahr 2023 bei 20,2 %. Einzelne Netzbetreiber wie EWE Netz (50 %), Pfalzwerke Netz (39 %) oder Westnetz (27 %) erzielten noch deutlich höhere Werte.
Die Höhe der Netzgebühren werden von den Netzbetreibern selber „ermittelt“ und können von der Bundesnetzagentur nicht kontrolliert werden, da sie dem „Geschäftsgeheimnis“ unterliegen. Gewinnmaximierung statt Investition in die Energiewende.
Gerade Westenergie (Westnetz gehört dazu) boykotiert die privaten EE-Erzeuger und hatte unter Leitung der neuen BWMin Reiche zudem die Zahlung von Einspeisevergütungen so stark verzögert, dass mittlerweile sogar die Bundesnetzagentur ein Verfahren eingeleitet hat.
Auch von EnBW kommen nur Werbefloskeln statt Taten – auch die neue 80 MegaWatt-PV-Freiflächenanlage (PV Magazin 21.7.25) ist wieder ohne Speicher in Betrieb genommen worden, trotz Reingewinn in 2024 von 4,9 Milliarden Euro (nach Steuern, ebenso sind Abschreibungen von Uraltanlagen bereits abgezogen). Zusätzlich hohe Dividenden, aber teure Tarife für Privathaushalte.
Ökonomisch nicht nachvollziehbar ist der extreme Gegensatz zwischen niedrigen Börsenpreisen und überteuerten Haushaltsstrompreisen. Ein besonders perfides Beispiel ist der EON Tarif „ZukunftsStrom“ mit „Ökozuschlag explizit für PV-Strom aus Ü20-Anlagen“: 34,53 ct/kWh, für dessen Erzeugung in 2024 aber nur 2,816 ct/kWh „Vergütung“ gezahlt wurden.
Wieder Gewinnmaximierung statt Investition in eigene EE-Kraftwerke und Speicher.
Das sind die wirklichen Kostentreiber und die Reiche-Pläne ändern nichts daran. Im Gegenteil, vielmehr führen die Mega-Gaskraftwerke mit staatlichen Subventionen wegen Merit Order zu noch höheren Strompreisen für die Haushalte, während die Großkonzerne von der Stromsteuer und den Netzentgelten fast vollständig „befreit“ werden. Diese einseitigen Subventionen führen zudem zu weiteren Neuverschuldungen und extremen Lohnsteuerbelastungen. Das ist um es mit den eigenen Worten von Frau Reiche auszudrücken „so simpel wie bekloppt“ – eine Politik von Reiche für Reiche.
Stephan: Aber was sagt die Eigenkapitalrendite aus.
Das Fremdkapital wird nicht betrachtet!
Das Fremdkapital wird nicht betrachtet!
Das Fremdkapital wird nicht betrachtet!
Definition: Das bedeutet Eigenkapitalrentabilität
Die Eigenkapitalrentabilität (auch: Eigenkapitalrendite und Return on Equity) gibt das Verhältnis zwischen eingesetztem Eigenkapital und Gewinn (Jahresüberschuss) eines Unternehmens an. Daran lässt sich erkennen, wie stark sich eingesetztes Eigenkapital in einem bestimmten Zeitraum verzinst hat. Oder anders ausgedrückt: Sie spiegelt wider, wie effektiv ein Unternehmen sein Eigenkapital nutzt, um Gewinne zu erzielen. Investorinnen und Investoren kann sie einen ersten Hinweis darauf geben, ob sich die Investition lohnt.
Wichtig: Die Kennzahl Eigenkapitalrendite betrachtet nur das eingesetzte Eigenkapital. Der Einfluss von weiterem Kapital wird nicht berücksichtigt. Dadurch hat sie für sich allein genommen nur eine eingeschränkte Aussagekraft.
Das Fremdkapital wird nicht betrachtet!
Das Fremdkapital wird nicht betrachtet!
Das Fremdkapital wird nicht betrachtet!
Mit zusätzlichem Fremdkapital kann ein Unternehmen die Eigenkapitalrentabilität steigern. Das gilt, wenn dadurch der Gewinn steigt. In der Formel bleibt dann also das Eigenkapital dasselbe und der Jahresüberschuss erhöht sich durch den Einsatz von Fremdkapital. Dadurch erhöht sich automatisch das Ergebnis der Eigenkapitalrendite. Das ist der sogenannte Leverage-Effekt . Für Investorinnen und Investoren ist bei hoher Verschuldung Vorsicht geboten: Denn damit steigt auch das Risiko, dass das Unternehmen den Jahresüberschuss verwendet, um hohe Schulden zu tilgen oder gar zahlungsunfähig wird. Die Eigenkapitalrentabilität als isolierte Kennzahl zu betrachten, führt also nur zu sehr bedingter Aussagekraft. Weil das Unternehmen nicht unbegrenzt Fremdkapital aufnehmen kann, kann die Eigenkapitalrendite dadurch auch nur innerhalb bestimmter Grenzen gesteigert werden.
( Eine Frage zum Verhältnis von Eigenkapital/Fremdkapital ist doch auch, inwieweit Normalstromkundinnen und Haushaltstromkunden Einblick in die Bilanzen der Stromverteilnetzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen erhalten und wieviel Vertrauen in die Aufsichts- und Kontrollfunktion der BNA die Bürgerinnen und Bürger haben ‚dürfen'(?) )
Was wollem Sie mit der Frage nach Fremdkapital ausdrücken? Natürlich ist die Umsatzrendite geringer als die Eigenkapitalrendite. Zur Berechnung für die >ANreizregulierung gibt es wohl definierte Vorgaben:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Netzentgelte/Anreizregulierung/start.html
und
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Netzentgelte/Anreizregulierung/WesentlicheElemente/Netzkosten/Netzkostenermittlung_node.html
Vielleicht sind aber auch die absoluten Zahlen sinnvoller, Bsp. Eon:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energiewende-eon-verdient-erneut-milliarden-vor-allem-als-netzbetreiber-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250226-930-387637
„Eon verdient sein Geld vor allem im regulierten Netzgeschäft, in dem Regulierungsbehörden wie die Bundesnetzagentur die Preise festlegen. Eon gehört mit 32 Prozent fast ein Drittel des deutschen Stromverteilnetzes. Als Verteilnetz werden alle Stromnetzebenen unterhalb des Übertragungsnetzes bezeichnet, das für den Stromtransport über weite Strecken sorgt.
…
Die Kosten für den Netzausbau werden über den Strompreis auf alle Endkunden umgelegt. Die Netzbetreiber können die Netzentgelte aber nicht frei festlegen. Das Geschäft ist reguliert, das bedeutet, dass in Deutschland die Bundesnetzagentur in einem genau bestimmten Verfahren festlegt, wie hoch die Rendite der Netzbetreiber sein darf. Nach Angaben von Eon sind bis zu 78 Prozent des operativen Gewinns reguliert, also von den Entscheidungen der jeweiligen Regulierungsbehörden abhängig.“
( Einfacher wird’s nicht, wenn öffentlich-staatliche Kontroll’gremien‘ und privatwirtschaftliche Interessen durch die Wählerinnen und Wähler zusätzlich kontrolliert werden ‚müssen‘, weil in der Vergangenheit ‚Vertrauen‘, teils, in Mitleidenschaft gezogen wurde:
Zu den geschwärzten Informationen der Verteilnetzbetreiber (als privatrechtliche Unternehmen, die ÜNBs sind in der Datenoffenlegung, auch durch EU-Gesetze, deutlich transparenter, m. W.):
„Vorbemerkung
Entscheidungen der Bundesnetzagentur werden einschließlich der Entscheidungsgründe grundsätzlich veröffentlicht, da ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Marktbeteiligten besteht.
Diese Transparenz steht in einem Spannungsverhältnis zum Schutz geheimhaltungsbedürftiger
Informationen. So haben die Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens nach § 71 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Bund Anspruch darauf, dass ihre Geheimnisse nicht unbefugt offenbart werden. Bei der Veröffentlichung von behördlichen Entscheidungen wird dieser Schutz in der Regel durch Schwärzung der entsprechenden Informationen gewährleistet. Es steht allerdings jedem Unternehmen frei, in Anerkennung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit oder z.B. zur besseren Nachvollziehbarkeit von Preisentwicklungen, auch solche eigenen Informationen offenzulegen und in den Entscheidungen nicht zu schwärzen. Soweit Unternehmen auf den Geheimnisschutz verzichten, wird die Bundesnetzagentur die Informationen ungeschwärzt veröffentlichen.“
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Netzentgelte/Transparenz/Hinweispap_Schwaerz_JP2022.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Die Bundesnetzagentur erklärt (zum Fremdkapitaleinsatz bei den Verteilnetzbetreibern und deren Gewinnkontrolle durch die BNA):
„Dieser EK-II-Zinssatz orientiert sich an einem üblichen Zinssatz für die Fremdkapitalbeschaffung und wird als zehnjähriger Durchschnitt auf Basis von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Renditereihen bestimmt. Vorhandenes Fremdkapital wird aufwandsgleich anerkannt, wenn die Fremdkapitalzinsen kapitalmarktübliche Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen nicht übersteigen.“
„Die kalkulatorische Verzinsungsbasis zur Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung berechnet sich nach den Netzentgeltverordnungen auf Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten der betriebsnotwendigen Anlagegüter und der sich daraus ergebenden Restwerte. Der relevante Zinssatz ist der gewichtete Mittelwert aus kalkulatorischem Eigen- und Fremdkapitalzins. Dabei wird für die Berechnung des Kapitalkostenaufschlags der Eigenkapitalzins pauschal mit 40 Prozent, der Fremdkapitalzins mit 60 Prozent gewichtet. Der Fremdkapitalzins entspricht dabei dem beschriebenen EK-II-Zinssatz.“
Ob das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital (absolut oder in Relation zueinander) offengelegt wird oder werden muss ist mir nicht bekannt. Die Höhe des eingesetzten Fremdkapitals wirkt sich erheblich auf die Gesamtbilanz aus(?)
Wozu Verteilnetzbetreiber längerfristig (und in relevanten Anteilen) Fremdkapital einsetzen müssten wird fraglich, wenn diese die Bilanzänderungen mittels der (genehmigten) Netzentgelte ausgleichen können (jährlich?)? )
Das ist eine Milchmädchenrechnung, die Roland Berger da aufmacht. Je nachdem können die Kleinverbraucher, die von den Strukturvertrieben über den Tisch gezogen werden sollen, vielleicht kleine Ersparnisse erzielen. Die gesparten Kosten werden aber auf das Gesamtnetz abgewälzt. Alleine ob das so bleiben wird, ist fraglich. Auch wenn es so bleibt, wird es aber keinen gesamtwirtschaftlichen Nutzen bringen.
Wenn der Effekt zu groß wird, werden die Eigenverbraucher jedoch stärker zur Kasse gebeten werden müssen, um sie angemessen an den Netzkosten zu beteiligen. Dafür bietet sich an, dass Eigenverbraucher verpflichtet sein werden, für den Reststrombezug einen dynamischen Stromtarif abzuschließen. Dann bezahlen sie für ihren Reststrom das, was es kostet, ihn im Netz bereitzustellen. Durch die Infrastruktur für den dynamischen Stromtarif entstehen zusätzliche Kosten. Die Eigenverbraucher sparen dann wenig bis nichts, und gesamtwirtschaftlich wird es teurer. Die einzigen Gewinner werden die Strukturvertriebe sein. Und zu deren nützlichen Idioten hat sich Roland Berger gemacht. Tipp für K. Reiche: Von RB bekäme man vielleicht ein Gutachten, dass eher die eigenen Meinungen als Ergebnis bereitstellt, als das jüngste vom EWI.