Bidirektionales Laden: FfE-Studie benennt Hebel für V2G-Markthochlauf

Ladesäule von Wallbox Chargers

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BMW und Eon haben kürzlich vorgelegt: Die Partner wollen 2026 den Käufern des neuen BMW-Elektroautos iX3 ein Angebot für Vehicle-to-Grid (V2G) machen. Die Kunden sollen einen Bonus von bis zu 720 Euro im Jahr erhalten, wenn sie den Unternehmen Zugriff auf ihre Batterie geben.

Ob BMW und Eon mit diesem Angebot Geld verdienen werden, ist angesichts der gegenwärtigen Regulatorik allerdings fraglich. Ein V2G-Massenmarkt kann aber erst dann entstehen, wenn der Rechtsrahmen für Anbieter wirklich attraktiv ist.

Die Münchener Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) hat nun zusammen mit BMW, Mercedes-Benz, Amprion, TransnetBW, Bayernwerk und EWE Netz eine Studie erstellt, die die wesentlichen Hürden benennt – und zeigt, wie sich diese überwinden lassen. Eine Roadmap macht deutlich, wie Bundesregierung und Bundesnetzagentur dem V2G-Hochlauf den Weg ebnen können. Sind die Weichen richtig gestellt, könnte sich ab Anfang 2029 ein Massenmarkt entwickeln, so die Experten.

V2G von der Stromsteuer entlasten

Als schnellste zu realisierende Maßnahme nennt die FfE die Entlastung von V2G-Modellen bei der Stromsteuer. Sie könnte bereits in der ersten Jahreshälfte 2026 umgesetzt werden. Der Referentenentwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes zeige bereits für Heimspeicher, wie eine Lösung aussehen kann. Der Entwurf sieht vor, über eine bilanzielle Abgrenzung Steuerfreiheit für die Zwischenspeicherung von Netzstrom zu ermöglichen.

Ebenso sollte die Bundesregierung großskalige Experimentierräume für netzdienliche Leistungen schaffen, die die Einbindung von E-Autos und anderen Haushaltsflexibilitäten ermöglichen. Dies könnte im Laufe des nächsten Jahres geschehen. Wichtig sei dabei auch die Anerkennung der Kosten für einen marktbasierten Redispatch. Im Rahmen einer EnWG- Novelle sollte der Gesetzesrahmen zu Redispatch um Lasten und Speicher mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowatt ergänzt werden.

Darüber hinaus fordern die Studienpartner, den Smart-Meter-Rollout für Pflichteinbaufälle zu beschleunigen. Dazu gehöre auch, insbesondere kleine Messstellenbetreiber bei der Prozessdigitalisierung zu unterstützten.

Ein weiterer Punkt: die technischen Netzanschlussbedingungen für das bidirektionale Laden mithilfe der kostengünstigeren AC-Wallboxen. Hier sollten für alle Verteilnetzbetreiber deutschlandweit einheitliche Vorgaben gelten, heißt es in der Studie. Dazu könnte ein aktualisierter VDE-Hinweis bereits ausreichen. Alternativ könnte ein bundesweiter Prozess zur Vereinheitlichung initiiert werden.

Umsetzungsroadmap mit wesentlichen Hürden und Lösungsvorschlägen für die nationale Politik und die Bundesnetzagentur.

Grafik: FfE

Flexible Netzanschlussbedingungen für V2G

An die Bundesnetzagentur richten die Experten die Empfehlung, bei der Neugestaltung der Netzentgeltsystematik im sogenannten „AgNes“-Prozess berücksichtigen, dass ein Arbeitspreis die Wirtschaftlichkeit von V2G stark einschränkt. Das ließe sich etwa durch eine Dynamisierung des Arbeitspreises mit Niedertarifzeiten (nahe 0 Cent pro Kilowattstunde) erreichen.

Eine Alternative wären flexible Netzanschlussvereinbarungen für V2G. Sie würden eine Erstattung des Netzentgelts auf zwischengespeicherten Netzstrom ermöglichen. Im Gegenzug kann der Netzbetreiber eine statische oder dynamische Begrenzung der maximalen Entnahme- oder Einspeiseleistung verlangen. Da Ladevorgänge, die diese Begrenzungen berücksichtigen, keine zusätzlichen Netzkosten verursachen, darf der Beitrag zur Netzfinanzierung geringer ausfallen.

Flexible Netzanschlussvereinbarungen ließen sich bereits im Laufe des nächsten Jahres umsetzen, während die neue Netzentgeltsystematik erst ab Anfang 2029 gelten wird.

Mit beiden Modellen ließe sich auch eine potenzielle Belastung durch Einspeiseentgelte regulieren, so die Studienautoren. Bidirektional ladefähige Fahrzeuge könnten über eine sachgerechte Erhebung von Grund- oder Kapazitätspreisen dennoch an der Refinanzierung der Netzkosten beteiligt werden, ohne dass ihre Betriebsweise stark beeinträchtigt wird.

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