Die Bundesnetzagentur hat in der Ausschreibungsrunde mit Stichtag 1. Juli insgesamt 258 Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit insgesamt 2271 Megawatt bezuschlagt. Die Zuschlagswerte bewegten sich dabei zwischen 4,00 und 6,26 Cent pro Kilowattstunde und blieben klar unter dem Höchstwert von 6,80 Cent pro Kilowattstunde. Den durchschnittlichen mengengewichteten Zuschlagswert gab die Bundesnetzagentur mit 4,84 Cent pro Kilowattstunde an. Dies ist eine leichte Steigerung gegenüber der vorigen Ausschreibungsrunde im März.
Im Gegensatz zum Frühjahr ist die Überzeichnung zurückgegangen. Für die Ausschreibung im Juli erhielt die Bundesnetzagentur insgesamt 313 Gebote für Projekte mit 2822 Megawatt. Das ausgeschriebene Volumen lag bei 2266 Megawatt. 36 Gebote schloss die Behörde wegen Formfehlern zudem aus. Damit erhielten lediglich 19 gültige Gebote keinen Zuschlag.
In der Ausschreibungsrunde vom März gab es noch 420 Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 3839 Megawatt, davon erhielten 271 Gebote mit einem Volumen von 2638 Megawatt einen Zuschlag. 35 Gebote waren aus dem Verfahren ausgeschlossen worden.
Dennoch sieht man bei der Bundesnetzagentur weiterhin einen gesunden Wettbewerb um die Zuschläge. „Der Wettbewerb sorgt weiterhin für stabile Zuschlagswerte weit unterhalb des Höchstwerts“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Seit über einem Jahr sind die Zuschlagswerte auf ähnlichem Niveau. Anhaltender Wettbewerb schafft auch verlässliche Rahmenbedingungen für die Bieter im Ausschreibungsverfahren“, so Müller weiter.
Wenig Änderung gibt es bei der regionalen Verteilung. Einmal mehr entfiel mit 106 Zuschlägen für 689 Megawatt der größte Teil auf Bayern. Dahinter folgen Rheinland-Pfalz mit 23 Zuschlägen für 251 Megawatt und Niedersachen mit 18 Zuschlägen für 250 Megawatt an neuen Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
In diesem Jahr gibt es noch eine weitere Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Der Stichtag ist der 1. Dezember. Das ausgeschriebene Volumen wird voraussichtlich erneut bei 2266,466 Megawatt liegen.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.







Die Zuschlagswerte bewegten sich dabei zwischen 4,00 und 6,26 Cent
Sind die Zuschlagswerte oder eher die Bieter / Angebotspreise?
Zuschlag ist für mich = Preis angenommen und freigegeben
Danke für die Antwort meiner Frage?
Es sind die Zuschlagswerte, da wie Sie richtig schreiben, ein Zuschlag bedeutet, dass der Gebotspreis angenommen wurde. Die Gebotswerte reichten über die 6,26 Cent pro Kilowattstunde hinaus, denn nicht alle Gebote haben ja einen Zuschlag bekommen und es gilt das pay-as-bid-Verfahren, wo die Gebote nach dem Preis gereiht und bezuschlagt werden.
Ich hoffe, diese Erklärung hilft Ihnen weiter.
Im Vergleich zur März-Auktion finde ich 27 Prozent weniger Gebotsmenge und vor allem einen um 28% gestiegenen höchsten (erfolgreichen) Zuschlagswert eine echte Ansage.
Mit Blick auf das erst kurz vor der März-Auktion beschlossene Solarspitzengesetz ist das aber auch eine nachvollziehbare Entwicklung, wie ich finde. Ich denke, dieser Trend wird sich in der nächsten Auktion noch verfestigen. Wer heute noch in PV ohne Eigenverbrauch investiert, braucht für eine auskömmliche Rendite definitiv höhere Zuschlagswerte als in der Vergangenheit.
Wenn die Zuschlagswerte steigen, kann man sich auch eher einen Speicher leisten, um die Folgen der Solar-Spitzen-Abregelung nicht zu sehr zu spüren. Also soweit alles im grünen Bereich. Wenn das Netz mehr Speicher bereitstellte, wäre das zwar in der Gesamtbetrachtung günstiger, aber zumindest ein gewisser Anteil an Co-Location-Speichern wird kaum schlechter sein. Dann wird halt der in den nächsten Jahren gebaut. Die Hoffnung, dass in einigen Jahren das Netz auch die Verantwortung dafür übernimmt, dass ausreichend Netzspeicher zur Verfügung stehen, bleibt noch.
Die in 51 EEG erfolgte Verkürzung des Betrachtungs-Zeitraums von 3 Stunden auf 1 Stunde wirkt sich natürlich etwas aus. Ich möchte aber doch anmerken, dass das Solarspitzen-Gesetz im Bereich über 400 kWp eigentlich keinen substantiellen Einschnitt gebracht hat.
Die Investitionslaune brach m.E. viel stärker wegen der Marktentwicklungen im Mai und Juni ein. Dass die Bundesnetzagentur-Diskussionpapiers „AgNes“ dann auch noch die Einführung Einspeiseentgelte selbst für zugesagte Anzulegende Werte zur Diskussion stellt , ist eigentlich ein no go: Investoren meiden das Risiko behördlicher Willkür und steuern lieber sichere Häfen an. Verunsicherungen löst natürlich auch die angekündigte große EEG-Reform aus. Es wäre wünschenswert, wenn Veränderungsabsichten der Bundesregierung konkreter in der Sache kommuniziert würden.