Die Bayernwerk Netz GmbH hat mit der Maxsolar GmbH einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Er bezieht sich auf den ersten netzdienlichen Speicher im Gebiet der Verteilnetzbetreibers, den Bayernwerk zuvor öffentlich ausgeschrieben hat. Es handelte sich um die erste Ausschreibung dieser Art. Entstehen soll nun ein großer Batteriespeicher mit 5 Megawatt Leistung und 25 Megawattstunden Kapazität in Wutzldorf im Landkreis Cham.
Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags ist das Ausschreibungsverfahren beendet und die Errichtung beginnt. Zwischen Januar und März 2025 hatten insgesamt mehr als 100 Bieter ihr Interesse an dem Bau des netzdienlichen Speichers bekundet. Die Formalitäten dazu hatte der Verteilnetzbetreiber vorher mit der Bundesnetzagentur abgestimmt, darunter die maximale Höhe des Dienstleistungsentgelts, die der Speicherbetreiber erhalten kann.
Das Dienstleistungsentgelt dient dazu, die eingeschränkte Fahrweise des Batteriespeichers zu entschädigen. Mit dem Vertrag sichert Maxsolar zu, dass es den Batteriespeicher über die gesamte Vertragslaufeit nach den Vorgaben des Bayernwerks betreibt. Diese umfassen im Wesentlichen tages- und jahreszeitliche Vorgaben, um gezielt Netzengpässe zu vermeiden. So ist es beispielsweise Vorgabe, zu Zeiten mit hoher Erzeugung von Photovoltaik-Anlagen den Speicher zu laden und umgekehrt bei hohen Bezugsleistungen in das Netz des Bayernwerks zu entladen.
Für die Errichtung des Speichers führe Maxsolar bereits intensive Gespräche mit der Gemeinde Wutzldorf und setze sie Bauplanungen fort. „Mit dem netzdienlichen Speicher setzen wir einen wichtigen Impuls für die effiziente Nutzung erneuerbarer Energien und für die langfristige Sicherstellung einer stabilen und nachhaltigen Energieversorgung“, sagte Christoph Strasser, Geschäftsführer von Maxsolar. Nick Seeger, Geschäftsführer der Bayernwerk Netz, ergänzte: „Denn mit der neu entwickelten Logik des netzdienlichen Speichers maximieren wir den volkswirtschaftlichen Nutzen sowohl aus Strommarkt- als auch Stromnetzperspektive für unsere Netzkunden. So läuten wir eine neue Phase der Integration von Großbatterien ins Stromversorgungssystem ein.“
Mit netzdienlichen Speichern zielt das Bayernwerk darauf ab, den Bedarf beim Netzausbau zu reduzieren, gerade dort, wo in den Spitzenzeiten der erneuerbaren Erzeugung eine hohe Netzbelastung entsteht. Mit der Pufferung der Einspeisespitzen könnten zusätzliche Erzeugungsanlagen ins Netz integriert werden, ohne das Netz weiter zu verstärken oder ausbauen zu müssen, hieß es weiter. Auch verbesserten Speicher die Netzqualität, indem Spannungsschwankungen reduziert werden.
Die hohe Beteiligung an der Ausschreibung für den netzdienlichen Speicher zeigt, dass der Markt die Anforderungen erfüllen kann. Diese Erkenntnis sowie die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt will Bayernwerk zur Ermittlung weiterer Standorte nutzen. Weitere Ausschreibungen für netzdienliche Speicher in seinem Gebiet sollen folgen.
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Genau so muss es laufen! Netzbetreiber ermitteln Standorte, schreiben sie aus, und ein Betreiber erhält den Zuschlag. Die Speicher werden eingesetzt, um die Netzbelastung zu reduzieren, bzw. weiteren Zubau zu ermöglichen, ohne dafür das Netz ausbauen zu müssen.
Über das Finanzierungsmodell wird relativ wenig gesagt. Es klingt so, als ob der Speicherbetreiber den Speicher auf eigene Rechnung per Arbitrage finanziert. Am Regelleistungsmarkt wird er wohl nicht teilnehmen können. Statt dessen bekommt er Entschädigungen dafür, dass er er nicht jede Möglichkeit zur Arbitrage nutzt, sondern nur solche, für die freie Kapazitäten im Netz vorhanden sind. Wird Aus- oder Einspeichern benötigt, um das Netz zu stabilisieren, muss er dafür zur Verfügung stehen. Meistens wird wohl der netzdienliche Betrieb auch die höchsten Arbitrageeinnahmen erbringen.
Für den Speicherbetreiber klingt das sehr lukrativ. Deshalb gab es auch so viele Bewerber. Man sollte die Bedingungen für den Betreiber so weit verschlechtern, dass er immer noch sicher davon leben kann, aber auch nicht nicht mehr als das bekommt. Schließlich wird letztlich alles, was irgendjemand im Netz verdient, von den Verbrauchern bezahlt. Und für die sollen die Kosten so gering wie möglich gehalten werden.
Das einfachste Modell dafür erscheint mir, dass der Speicherbetreiber einen in der Ausschreibung ermittelten Bereitschaftspreis bekommt, und einen in den Ausschreibungsbedingungen festgelegten Arbeitspreis, wenn er tatsächlich in Anspruch genommen wird. Dieser Arbeitspreis macht einen verhältnismäßig geringen Anteil an seinen Einnahmen aus, weil die Speicherkosten sich bei Inanspruchnahme kaum verändern. Die Einnahmen aus dem Stromhandel bekommt dagegen der Netzbetreiber, der daraus die Vergütungen für den Speicherbetreiber bezahlt. Was davon übrigbleibt, muss in die Kostenberechnung für die Netzgebühr eingehen und damit diese senken. Dann macht nicht der Speicherbetreiber satte Gewinne auf Kosten der Verbraucher, sondern es findet ein fairer Ausgleich zwischen Verbrauchern und Speicherbetreibern statt.
Wenn ich richtig gerechnet habe, sind für die gleiche Leistung 500 Elektroautos nötig, wenn diese 10 kw einspeisen könnten. Da sie das aber keine 5 Stunden machen werden erhöht sich die Menge auf mehr als 800 Fahrzeuge. Scheint mir machbar..