Landgericht in Sachsen-Anhalt stärkt Recht auf Balkonkraftwerke in Kleingärten

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Noch kann der unterlegene Kleingartenverein in Berufung gehen, das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau ist also bislang nicht rechtskräftig. Trotzdem wertet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Entscheidung als starkes Signal und wichtigen Schritt für die Energiewende. Denn die Richter am Landgericht stellten in ihrer jüngsten Entscheidung (Az: 2 O 459/24) unmissverständlich klar, dass Kleingartenvereine den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftige Gründe verbieten dürfen, da das öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien schwerer wiege als starre Vereinssatzungen.

Wie der MDR berichtete, hatte eine Familie aus der Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt auf der Laube ihres Kleingartens ein Balkonkraftwerk installiert, um damit Strom unter anderem für Rasenmäher, Kühlschrank und Licht zu erzeugen. Andere Pächter wollten demnach ebenfalls die Sonnenenergie nutzen und zogen bald nach. Die Vereinsleitung jedoch fordert alle auf, die Balkonkraftwerke wieder von den Lauben zu entfernen – zu Unrecht, wie das Landgericht urteilte.

„Das Gericht hat klargestellt, dass Vereinsrecht kein Freibrief ist für Klimablockade“, zitierte die DUH Rechtsanwalt Sebastian Lange von der Projektkanzlei, der die Kleingärtner in dem Verfahren vertritt. Die Satzungshoheit ende dort, wo grundrechtlich geschützte Ziele wie der Ausbau erneuerbarer Energien berührt würden. Daher sei es rechtswidrig, Balkonkraftwerke pauschal zu verbieten. Auch Kleingärtner hätten das Recht, ihre Dächer und Gärten im Rahmen der geltenden Regeln für den Klimaschutz zu nutzen.

„Vereine können nicht länger mit starren Regeln verhindern, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtner die Sonne nutzen“, so DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Das Interesse an erneuerbaren Energien sei heute so groß wie nie und es sei wichtig, die Menschen bei der Energiewende mitzunehmen. Wer dagegen auf Satzungsparagraphen poche, handele an der Realität vorbei. „Balkonkraftwerke gehören zur Zukunft – auch im Kleingarten. Wir fordern eine bundesweite Gesetzgebung durch die neue Bundesregierung, die Verfahren wie diese überflüssig macht“, so Metz.

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