Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat am 28. August 2024 die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2024/1 (MVV TB 2024/1) offiziell veröffentlicht. In Deutschland beginnen nun die übrigen Bundesländer damit, die neue Vorschrift in Landesrecht umsetzen. Mit der sogenannten Drei-Quadratmeter-Regel können damit auch Solarmodule verbaut werden, die größer als zwei Quadratmeter sind. Die Mehrheit der Bundesländer plant die Bestimmung bis Ende 2024 umzusetzen. Sechs Bundesländer haben das bereits getan, was flächenmäßig mehr als 70 Prozent des deutschen Marktes ausmacht.
Bereits vor etwa einem Jahr nahm die Behörde die Drei-Quadratmeter-Regel in die entsprechende Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) auf. Die offizielle Freigabe ist für die Mehrheit der Länder nun der Startschuss für die Umsetzung auf Bundesländerebene.
Vor der Neuregelung brauchte es für Solarmodule mit einer Einzelfläche von mehr als zwei Quadratmetern auf Dächern mit einer Neigung von bis zu 75 Grad eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung, die aufwändig und zeitintensiv ist.
Rechtssicherheit für Installateure – Trend zu größeren Modulen mit mehr Leistung ist ungebrochen
Mit der Zwei-Quadratmeter-Regelung nahm Deutschland bisher eine Sonderstellung in Europa ein. In anderen europäischen Ländern gab und gibt es keine Größenbeschränkung für die Installation von Solarmodulen. Mit der Änderung können nun auch Endkunden und Gewerbetreibende in Deutschland von größeren und leistungsstärkeren Modulen profitieren. Installationsbetriebe auf der anderen Seite erlangen Rechtssicherheit und können im Sinne des Endkunden auf eine größere Produktvielfalt zurückgreifen.
Auf dem weltweiten Photovoltaik-Markt haben sich größere Module längst durchgesetzt. Dieser Trend wird vor allem durch neue Standardisierungen bei den Wafergrößen unterstützt und aufrechterhalten.
Größer ist nicht gleich effizienter
Auch wenn der Markt stetig höhere Leistungsklassen nachfragt und es für Privatanwender verlockend erscheint, übergroße Module zu verbauen: Auf Schrägdächern kann die Montage und Nutzung eingeschränkt sein. Photovoltaik-Installationen sind und bleiben im wortwörtlichen Sinne ein echtes Handwerk. Viele Installateure montieren und tragen die Module von Hand. Daher sollten Module in Bezug auf Größe und Gewicht für eine Person noch gut handhabbar sein.
Schließlich gilt: Auch wenn Module aufgrund ihrer Größe einer höheren Leistungsklasse zugeordnet werden können, lohnt sich ein Blick auf die Effizienz der Zellen und des Moduls selbst sowie auf die eingesetzte Solartechnik. Denn der Modulwirkungsgrad steigt nicht analog zur Modulgröße. Kleine Module können ähnliche Energieerträge erzielen wie große.
Das ideale Szenario ist aus meiner Sicht eine Mischung aus diesen drei Punkten: Module, die größer als zwei Quadratmeter sind, von einer Person installiert werden können und auf einer effizienten Technologien basieren. So wird man allen Seiten gerecht.
Die aktuelle Übersicht zur Umsetzung der Drei-Quadratmeter-Regel in den Bundesländern
Sechs Bundesländer- Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen – haben die neue Bestimmung schon umgesetzt. Damit sind flächenmäßig über 70 Prozent des deutschen Marktes abgedeckt. Acht Bundesländer starten damit aktuell und gehen von einer Umsetzung bis zum Jahresende aus. Dazu zählen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bremen und Schleswig-Holstein planen die Umsetzung bis Frühjahr 2025.
Tabelle der Bundesländer zum Stand zur Umsetzung der Drei-Quadratmeter-Regel
Alle Angaben sind ohne Gewähr und können kurzfristigen Veränderungen durch die Behörden unterliegen (Stand, 6.9.24). Alle Angaben basieren auf der Rückmeldung der jeweiligen Behörde. Die Ausführungen des DiBT können hier nachgelesen werden. https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/mvv-tb-20241-veroeffentlicht
— Der Autor Stephan Krauss ist Sales Manager bei Longi Solar DG in Deutschland. —
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Zitat:“ Module, die größer als zwei Quadratmeter sind, von einer Person installiert werden können“
na Herr Krauss , dann steigen Sie doch mal aufs Dach und machen das mal vor… sagt sich der Handwerker, der die Module nicht nur verkauft sondern bisweilen auch montiert.
Es zwingt Sie ja niemand.
Moment… ist es wirklich so, dass seit letztes Jahr 3m² Module in Bayern verbaut werden könnten??
Warum und wer hielt es für nötig, die genannten Beschränkungen festzulegen? M.E. ist dies und das Bauwesen auch ein Bereich für dringende Entbürokratisierung!
Solarmodule okay
Was mischt sich eine Behörde auch über die
Größe der Module ein???
Statik und der Schutz des Installateurs spielen eine sehr große Rolle …
an die Kommentare der Herren die so negativ sind, ich habe mit fast 60 noch 100 Module pro Tag getragen in ordentlicher Zeit, manche können das nicht und das ist auch normal… bin ehemaliger Leistungssportler
Schön,das 3m² Module erlaubt werden / worden sind.
Jedoch bei Montage mit Wind und bei vielen Dächern von Reihenhäusern wie bei uns in Bremen sind größere Formate kaum ein Gewinn.
In Spanien, zum Beispiel an der CostaDorada, ist der Aufbau mit Kran, auch bei EFH zwingend vorgeschrieben. Dort werden schon länger Module von ca 2×1,3 m verbaut.