Dürfen Stadtwerke oder kommunale Betriebe Photovoltaik-Anlagen verkaufen und installieren?

Photovoltaik-Dachanlage, dunkle Wolken

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Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und damit auch die Anzahl der Anbieter. Unter diesen findet man zwischenzeitlich auch immer mehr regional ansässige Stadtwerke oder deren speziell für diesen Geschäftszweck gegründete Solarunternehmen. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs stellt sich die Frage, ob es die Aufgabe von kommunalen Unternehmen ist, solche Dienstleistungen anzubieten, die eigentlich vom regionalen Handwerker erbracht werden können.

Traditionell sollen Kommunen und kommunale Unternehmen für ihre Bevölkerung Aufgaben der sogenannten Daseinsvorsorge wahrnehmen. Beispielsweise zählt die Unterhaltung von öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge durch Versorgungsbetriebe und Verkehrsbetriebe, sowie die Unterhaltung von Sportplätzen, Schwimmbädern oder im kulturellen Bereich der Betrieb von Theatern und Bibliotheken in diesen Tätigkeitsbereich. Kommunale Unternehmen dürfen sich dann wirtschaftlich betätigen, wenn ein öffentlicher Zweck die Betätigung rechtfertigt und der Zweck nicht besser oder wirtschaftlicher durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann.

Insofern ist es nur gut und richtig, wenn sich kommunale Unternehmen an der Energiewende beteiligen wollen und etwa selbst grünen Strom produzieren. Als solarbegeisterter Mensch freue ich mich über den neuen Schwung für die Technologie, als Unternehmer respektiere ich die kommunale Konkurrenz. Die Energiewende kann schließlich jede helfende Hand gut gebrauchen. Zudem hilft es der Akzeptanz der Erneuerbaren, wenn sich gerade die Stadtwerke den erneuerbaren Energiequellen zuwenden.

Allerdings schießt die Begeisterung einiger kommunaler Unternehmen mittlerweile über das Ziel hinaus – und schadet so eben jenen kleinen Handwerksbetrieben, die die Energiewende jahrzehntelang vorangetrieben haben.

Bei der Versorgung der Bevölkerung mit Gas und Elektrizität aus erneuerbaren Ressourcen und auch beim Betrieb von eigenen Photovoltaik-Anlagen ist der öffentliche Zweck zwar gegeben, aber nicht beim Verkauf und der Installation von Photovoltaik-Anlagen für den privaten Hausbesitzer. Ich sehe die Aktivitäten kommunaler Photovoltaik-Betriebe im Wettbewerb mit Handwerksbetrieben daher durchaus kritisch. Denn dazu kommt noch, dass solche Unternehmen mit ganz anderen finanziellen Mitteln ausgestattet sind und zudem keinerlei Konkursrisiko tragen. Neben diesen Vorteilen könnte man unterstellen, dass die Bearbeitung von Photovoltaik-Anlagen, die durch das kommunale Unternehmen installiert werden, schneller beim zugehörigen Stadtwerk erfolgt als bei unabhängigen Handwerksbetrieben.

Kommunale Unternehmen zeichnen sich durch die mehrheitliche oder alleinige Trägerschaft der jeweiligen Kommune aus. Die Gemeindeordnungen der Bundesländer regeln dabei das Betätigungsfeld dieser Unternehmen. In Baden-Württemberg gilt etwa: Die Gemeinde darf ungeachtet der Rechtsform wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Ein eigens für dieses Thema erstellter Beitrag wurde auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht: Kommunale Unternehmen: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de).

Die kleinen Installationsbetriebe haben dagegen in den letzten Jahrzehnten zur Genüge unter Beweis gestellt, ihrem Zweck gerecht werden zu können. Die kommunale Konkurrenz ist daher überflüssig.

Richtungsweisend könnte dazu auch ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2000 sein. Darin wurde einem Unternehmen, an dem zu 50 Prozent die Stadtwerke Düsseldorf beteiligt sind, untersagt, Dienstleistungen auf dem Gebiet des Gebäudemanagements anzubieten.

Darüber hinaus haben kommunale Unternehmen gegenüber Handwerksbetrieben nicht nur einen Wettbewerbsvorteil als regionaler Photovoltaik-Anbieter, sondern auch als Arbeitgeber, da sie in den Regionen bereits etabliert sind, eine hohe Bekanntheit besitzen und damit ein großes Vertrauen in der Bevölkerung genießen. Für mich bedeutet die Aktivitäten einiger kommunaler Betriebe und Stadtwerke eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der vielen kleinen Handwerksbetriebe. Es muss daher seitens der Kommunalaufsichtsbehörden Klarheit geschaffen werden, ob Stadtwerke oder kommunale Unternehmen Photovoltaik-Anlagen im Wettbewerb zu Handwerksbetrieben verkaufen und installieren dürfen, denn landesrechtlich bestehen entweder entsprechende Genehmigungserfordernisse für einen solchen Geschäftsbetrieb oder jedenfalls aber Anzeigepflichten der Kommunen.

Peter Knuth, Gründer und Geschäftsführer von Enerix

— Der Autor Peter Knuth ist Geschäftsführer und Mitbegründer von Enerix. Die Technik rund um die Photovoltaik hat er von der Pike auf gelernt, Photovoltaik-Anlagen auf Dächern selbst montiert und elektrisch ans Netz angeschlossen. 2007 fiel zusammen mit seinem Geschäftspartner und engem Freund Stefan Jakob der Entschluss zur Gründung von Enerix.  Die vielfach ausgezeichnete Fachbetriebskette für Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher und Wärmepumpen wurde in Bayern als erstes Franchisesystem in der Energiebranche gegründet. Die beiden Gründer gelten als echte Solarpioniere und sind seit über 20 Jahren in der Solarbranche tätig. https://www.enerix.de/

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