Lichtblick hat gemeinsam mit 25 Betreibern von Photovoltaik-, Windkraft und Biomassekraftwerken beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung nach dem Gesetz zur Strompreisbremse eingereicht. Es handele sich um eine „unzulässige Sonderabgabe“, heißt es in der Beschwerdeschrift der Rechtsanwaltssozietät Raue. Die Abschöpfung verletze die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen, so die Argumentation von Lichtblick und den anderen betroffenen Betreibern.
Seit Dezember 2022 gilt die Regelung zur Abschöpfung von Mehrerlösen an der Strombörse. Sie ist zunächst bis Ende Juni begrenzt und betrifft die Betreiber von Anlagen über einem Megawatt Leistung. Mit den Einnahmen aus der Erlösabschöpfung soll die Allgemeine Strom- und Gaspreisbremse mitfinanziert werden. Die Regelung könne bei besonders hohen Börsenpreisen dazu führen, dass die gesamte EEG-Vergütung einer Anlage wieder abgeschöpft werde. „Für den einzelnen Anlagenbetreiber kann dies je nach Großhandelspreisen zu Abschöpfungsbeträgen führen, die noch oberhalb seiner Erlöse liegen“, heißt es in der Beschwerdeschrift.
Aktuell sind die Marktwerte an den Strombörsen jedoch wieder deutlich gesunken. Im Januar und Februar dürften daher kaum Mehrerlöse von Betreibern abzuschöpfen sein. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat aufgrund der deutlich entspannteren Lage an den Strombörsen bereits signalisiert, die Erlösabschöpfung auslaufen zu lassen. Theoretisch wäre eine Verlängerung der Regelung bis April 2024 möglich.
Lichtblick hält dies aber nicht vom Gang vor das Bundesverfassungsgericht ab. Es fordert in seiner Beschwerde die Bundesregierung auf, die Erlösabschöpfung mit sofortiger Wirkung zu beenden. „Es geht hier um eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage. Die Erlösabschöpfung ist ein schwerer politischer Fehler, der sich nicht wiederholen darf“, sagte Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick. Der Staat verfüge mit dem Steuerrecht über ein starkes und ausreichendes Instrument, um Unternehmen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zu beteiligen.
„Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlastet. Und es ist sinnvoll, Stromerzeuger an der Finanzierung der Entlastung zu beteiligen“, erklärte Markus Adam weiter. „Die Erlösabschöpfung ist jedoch das falsche Instrument. Sie verletzt die Grundrechte der abgeschöpften Unternehmen und bremst die Energiewende. Eine Übergewinnsteuer, wie sie auch von der Öl- oder Kohlebranche erhoben wird, wäre auch für Ökostromerzeuger der angemessene und rechtssichere Weg.“ Lichtblick moniert vor allem die Verfahren, die zur Ermittlung der Erlöse angewendet werden sollen. „Während Steuern nur auf Gewinne anfallen – also auf die Differenz zwischen realen Einnahmen und Ausgaben – schöpft der Gesetzgeber bei Stromerzeugern fiktive Einnahmen ohne Rücksicht auf die Ausgaben ab. Dieser Eingriff ist finanzpolitisch einmalig“, so Adam weiter.
Besonders bei Photovoltaik- und Biomasseanlagen könne die Erlösabschöpfung dazu führen, dass sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könnten. Der Markt für direkte Stromabnahmeverträge (PPAs) sei für den Abschöpfungszeitraum bereits eingebrochen. Desweiteren sei die Erlösabschöpfung auch wegen der fehlenden Begrenzung auf den tatsächlichen Finanzbedarf rechtswidrig, heißt es in der Beschwerdeschrift.
Lichtblick berichtet unter Berufung auf Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), dass die Regierung nur noch mit Kosten von 1,4 Milliarden Euro für die Strompreisbremse rechnet. Ursprünglich war sie von 43 Milliarden Euro ausgegangen.
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Die Klage ist nach meiner Meinung vollkommen berechtigt. Es bleibt nur zu hoffen, dass den zuständigen Richtern, die geeigneten Sachverständigen zur Verfügung stehen.
Denn die Übergewinne sind eindeutig auf einen politischen Fehler zurückzuführen, und entstanden in der Dunkelkammer unseres gegenwärtigen Strommarktdesign, das mit der Energiewende keinesfalls in Einklang zu bringen ist. Die Umstände im Zusammenhang mit der Selbstvermarktung war eigentlich als Bremsblock beim Fortschreiten der Energiewende gedacht. Dass der Schuss nun nach hinten los gegangen ist,, in dem die Opfer zu Gewinnern wurden, hat die Politik mit ihren Lobbyisten zu verantworten, und nicht diejenigen, die die Umstände auf sich genommen haben, und trotzdem investiert haben.
Wenn man den Richtern deutlich machen kann, wer für hohe oder niedrige Börsenpreise – die zu den Übergewinnen führen, – verantwortlich ist, könnte das dem Prozeß schon eine bestimmte Richtung verleihen..
Wer meine Kommentare hier liest, weiß was ich meine.
Zum Beispiel hier.
https://www.pv-magazine.de/2023/01/23/ffe-boersenstrompreise-haben-sich-2022-in-deutschland-und-europa-auf-235-euro-pro-megawattstunde-mehr-als-verdoppelt/?unapproved=195793&moderation-hash=a3d2af5aef387f522c0c4a79814a9579#comment-195793
den vom 23 Jan. um 16.55 Uhr. Wo ich deutlich mache, wie die Börsenpreise zustande kommen.
Ich wünsche viel Erfolg. Und auch wenn vor Gericht und auf Hoher See wir alle in Gottes Hand sind, ich halte den Erfolg für sehr wahrscheinlich. Dabei ist in meinen Augen die Rückwirkung ein zentraler Punkt: bei der Investitionsentscheidung war das Vergütungsmodell bekannt – und auch, dass bei steigendem Merit Order Preis die Erlöse steigen. Bei unserer Energiegenossenschaft war dies eine Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine Anlage, deren Wert bei der Ausschreibung einfach sehr knapp war. Kaum tritt ein, was Herr Altmaier ins Gesetz schreiben ließ, will die nächste Bundesregierung dies den Betreibern nicht gönnen und vergisst Art 14 GG – statt für die Zükunft das Problem zu lösen.
Für alle zukünftigen Anlagen könnte das Problem was Politik, Verbraucher und Betreiber mit Altmaiers miesem Gesetz haben gelöst werden: feste Einspeisevergütung unabhängig vom Marktwert Solar, Börsenpreis etc. – dann wäre der Strom billiger und die Finanzierung von PV Anlagen auch, weil die Erlöse besser planbar wären. Und vor allem würde der Ausbau beschleunigt, weil nicht auf die nächste Ausschreibungsrunde gewartet werden müsste. Bitte aufwachen in Berlin.
Alex schreibt.
Dabei ist in meinen Augen die Rückwirkung ein zentraler Punkt: bei der Investitionsentscheidung war das Vergütungsmodell bekannt – und auch, dass bei steigendem Merit Order Preis die Erlöse steigen. Bei unserer Energiegenossenschaft war dies eine Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine Anlage, deren Wert bei der Ausschreibung einfach sehr knapp war. Kaum tritt ein, was Herr Altmaier ins Gesetz schreiben ließ, will die nächste Bundesregierung dies den Betreibern nicht gönnen und vergisst Art 14 GG – statt für die Zukunft das Problem zu lösen.
@ Alex.
Interessant wie schnell man das abgeschöpft hat. Als 2010 beschlossen wurde, dass die EEG Umlage nicht mehr aus den Mehrkosten zwischen einem Vertiebsportfolio „mit“ und „ohne“ EE Anteil besteht, sondern in die nummerische Differenz zwischen Börsenpreisen und EE Vergütungen geändert wurde – die Nebelkerze EEG Konto, die das verschleiert lässt grüßen – ist das außer dem Ex Chef vom Fraunhofer Institut bis Heute noch keinem an offizieller Stelle aufgefallen.
Siehe hier:
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Das hatte zufolge, dass alleine zwischen 2011 und 2016 die Strom Beschaffungskosten der Versorger sich fast halbiert haben, und aus diesem Grund sich die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/kWh erhöht hat.
Siehe hier
https://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Das stecken die Leute in die Taschen, die den Strom bereitstellen sagt der Prof. im Video.
Einmal mehr ein Zeichen dafür, wie unser Strommarktdesign in der Hand von Monopolisten ist.
Die Klage hat keine Chance.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags irrt sich zwar hin und wieder auch mal. Hier allerdings ist die Lage ziemlich eindeutig, inkl. klarer Ansage des Bundesverfassungsgerichts zu ähnlichen Lagen und generellen Lagen.
Wer Lust hat oder ggf. beruflich etwas mit Rechtsbegrifflichkeiten anfangen kann:
https://www.bundestag.de/resource/blob/905274/ef68b8bc1d18648e695b2906c2a44c24/WD-4-076-22-pdf-data.pdf
@ HD
Ich bin kein Jurist, vertraue lediglich auf meinen gesunden Menschenverstand, vereinbart mit dem, was ich über unser Strommarktdesign weiß, . und stelle fest.
Das ist nicht mit dem italienischen Modell vergleichbar, weil es mit dem Ukrainekrieg nichts zu tun hat, sondern eindeutig auf einer politischen Fehlkonstruktion fundiert. Wenn Sie meinen obigen Kommentar lesen, können Sie nachvollziehen, wer bei uns Einfluss auf hohe oder niedrige Börsenpreise hat, und somit die Übergewinne verursacht hat. Der Betriebsunfall in der Dunkelkammer unseres Strommarktdesign ist ja unterdessen auch schon korrigiert, ohne das sich am Kriegszustand was geändert hat. Wie gesagt, den Richtern müssen lediglich die richtigen Sachverständigen zur Verfügung stehen.