Lichtblick reicht Verfassungsbeschwerde gegen Erlösabschöpfung ein

Foto: Rainer Lück 1RL.de/Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany

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Lichtblick hat gemeinsam mit 25 Betreibern von Photovoltaik-, Windkraft und Biomassekraftwerken beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung nach dem Gesetz zur Strompreisbremse eingereicht. Es handele sich um eine „unzulässige Sonderabgabe“, heißt es in der Beschwerdeschrift der Rechtsanwaltssozietät Raue. Die Abschöpfung verletze die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen, so die Argumentation von Lichtblick und den anderen betroffenen Betreibern.

Seit Dezember 2022 gilt die Regelung zur Abschöpfung von Mehrerlösen an der Strombörse. Sie ist zunächst bis Ende Juni begrenzt und betrifft die Betreiber von Anlagen über einem Megawatt Leistung. Mit den Einnahmen aus der Erlösabschöpfung soll die Allgemeine Strom- und Gaspreisbremse mitfinanziert werden. Die Regelung könne bei besonders hohen Börsenpreisen dazu führen, dass die gesamte EEG-Vergütung einer Anlage wieder abgeschöpft werde. „Für den einzelnen Anlagenbetreiber kann dies je nach Großhandelspreisen zu Abschöpfungsbeträgen führen, die noch oberhalb seiner Erlöse liegen“, heißt es in der Beschwerdeschrift.

Aktuell sind die Marktwerte an den Strombörsen jedoch wieder deutlich gesunken. Im Januar und Februar dürften daher kaum Mehrerlöse von Betreibern abzuschöpfen sein. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat aufgrund der deutlich entspannteren Lage an den Strombörsen bereits signalisiert, die Erlösabschöpfung auslaufen zu lassen. Theoretisch wäre eine Verlängerung der Regelung bis April 2024 möglich.

Lichtblick hält dies aber nicht vom Gang vor das Bundesverfassungsgericht ab. Es fordert in seiner Beschwerde die Bundesregierung auf, die Erlösabschöpfung mit sofortiger Wirkung zu beenden. „Es geht hier um eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage. Die Erlösabschöpfung ist ein schwerer politischer Fehler, der sich nicht wiederholen darf“, sagte Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick. Der Staat verfüge mit dem Steuerrecht über ein starkes und ausreichendes Instrument, um Unternehmen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zu beteiligen.

„Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlastet. Und es ist sinnvoll, Stromerzeuger an der Finanzierung der Entlastung zu beteiligen“, erklärte Markus Adam weiter. „Die Erlösabschöpfung ist jedoch das falsche Instrument. Sie verletzt die Grundrechte der abgeschöpften Unternehmen und bremst die Energiewende. Eine Übergewinnsteuer, wie sie auch von der Öl- oder Kohlebranche erhoben wird, wäre auch für Ökostromerzeuger der angemessene und rechtssichere Weg.“ Lichtblick moniert vor allem die Verfahren, die zur Ermittlung der Erlöse angewendet werden sollen. „Während Steuern nur auf Gewinne anfallen – also auf die Differenz zwischen realen Einnahmen und Ausgaben – schöpft der Gesetzgeber bei Stromerzeugern fiktive Einnahmen ohne Rücksicht auf die Ausgaben ab. Dieser Eingriff ist finanzpolitisch einmalig“, so Adam weiter.

Besonders bei Photovoltaik- und Biomasseanlagen könne die Erlösabschöpfung dazu führen, dass sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könnten. Der Markt für direkte Stromabnahmeverträge (PPAs) sei für den Abschöpfungszeitraum bereits eingebrochen. Desweiteren sei die Erlösabschöpfung auch wegen der fehlenden Begrenzung auf den tatsächlichen Finanzbedarf rechtswidrig, heißt es in der Beschwerdeschrift.

Lichtblick berichtet unter Berufung auf Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), dass die Regierung nur noch mit Kosten von 1,4 Milliarden Euro für die Strompreisbremse rechnet. Ursprünglich war sie von 43 Milliarden Euro ausgegangen.

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