Keine Photovoltaik-Anlage auf ehemaligem Militärflugplatz

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Die Stadt Gütersloh darf auf einem ehemaligen Militärflughafen vorerst keine Photovoltaik-Anlage errichten. Eine Bundesbehörde hatte einen entsprechenden Prüfauftrag abgewiesen. Der Grund: Naturschutz.

Es geht um die Fläche des alten Militärflugplatzes am nordwestlichen Stadtrand. Bis 2016 wurde der Flugplatz von der britischen Armee genutzt. Nachdem diese abgezogen war, ging das Gebiet in Bundesbesitz über und wird fortan durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet. Die Stadt Gütersloh beantragte seither mehrfach die Prüfung für eine Photovoltaik-Nutzung der Fläche durch die Bundesanstalt.

Doch das blieb bisher erfolglos. Die Wiesen des Geländes wurden nie gedüngt und sind heute Magerwiesen, die viele seltene Tier- und Pflanzenarten beherbergen. So erklärte der Bund das Gebiet schon 2017 zum Nationalen Naturerbe und schloss damit jegliche weitere Nutzungsformen der Fläche aus.

Dennoch beschloss der Stadtrat Gütersloh, zum wiederholten Male einen Prüfauftrag bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einzureichen. Die Behörde sollte sich damit befassen, ob eine Nutzung der versiegelten Betonfläche der Landebahn für eine Photovoltaik-Anlage mit der Voraussetzung des Naturschutzes einhergeht. Dazu habe man sich auch mit der Bundesanstalt im November ausgetauscht. Der Prüfauftrag war erfolglos. Auch die Betonflächen sind Nationales Naturerbe und eine Nutzung für eine Photovoltaik-Anlage somit ausgeschlossen.

Ein Stadtratssprecherin sagte gegenüber pv magazine, dass das nur der Bund ändern könne. Bis dahin seien der Stadt Gütersloh die Hände gebunden. Zwölf Hektar umfasst die versiegelte Fläche der Landebahn. Das könnte genug Platz für knapp zehn Megawatt Photovoltaik bieten. Wie es nun weitergeht, ist ungewiss.

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